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Zitat von: Concorde57 am 20. Juli 2017, 15:59:09
Ich habe bereits seit 7 Monaten die 40. Std Woche und genieße sie auch.
Zitat von: Concorde57 am 20. Juli 2017, 15:59:09
Nun hat mein neuer ZgFhr befohlen mir einen Tag in der Woche auszusuchen an dem ich die 1 Stunde eher gehen kann.
Zitat von: Concorde57 am 20. Juli 2017, 15:59:09
Er sagte mir auch dass es danach nicht mehr möglich sei diesen Tag zu tauschen bzw. das ich mindestens 4 5 oder 6 Monate diesen angegeben Tag nutzen muss.
Ist das erlaubt ? Hat dieser Befehl Gültigkeit ? Falls nein, welche Rechtsvorschriften stehen mir zur Verfügung ?
Zitat von: Concorde57 am 20. Juli 2017, 15:59:09
Letzte Woche war es mir aus Dienstlicher Sicht nicht möglich den befohlenen Donnerstag 1 Std. eher abzuhauen, dürfte ich dann Theoretisch auf den Freitag ausweichen und eine Stunde am Freitag eher gehen ? Also muss er auch dafür Sorgen dass ich mich an die 40 Std. halten kann ?