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Zusammenfassung

Autor LwPersFw
 - 27. Juli 2017, 15:54:23
Geregelt ist das alles in der ZDv A-2642/5

Da diese aber 22 Seiten hat ... bitte während einer RDL bei einem Kameraden mit Zugriff auf "Regelungen-Online" selbst nachlesen...

Auszug:

"Soldatinnen und Soldaten gemäß Nr. 101 b werden die Kosten für die durchgeführte Familienheimfahrt als Reisebeihilfe bis zur Höhe der Kosten für das Benutzen eines regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittels erstattet. Die Wahl des Beförderungsmittels ist freigestellt. Im Übrigen gelten Nr. 406, Abs. 1 und 4 (billigste Fahrkarte, niedrigste Klasse, billigstes zumutbares Beförderungsmittel), Nrn. 410 und 411 (Taxi - Zu- und Abgang), Nrn. 412 bis 414 (Kostenerstattung bei Zugverspätungen oder Zugausfällen), Nr. 415 (Anzahl) und Nrn. 416 und 417 (Leistungsausschluss) entsprechend."

"101. Aus Gründen der Fürsorge erhalten

b) Soldatinnen und Soldaten, die Wehrdienst nach dem Vierten Abschnitt des SG bei einer Wehrdienstdauer von mehr als 12 Tagen leisten (Reservistendienst Leistende – RDL),

zur Durchführung von Familienheimfahrten Leistungen nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen."

Nr 406 Abs 4:

"Bei der Ermittlung der billigsten Fahrkarte sind die zu § 5 Trennungsgeldverordnung ergangenen Regelungen entsprechend anzuwenden."

Autor Andi
 - 27. Juli 2017, 15:32:40
Und was sagt der abrechnende Rechnungsführer zu ihrer Frage?
Im Zuge der dauerhaften Gewährung von Trennungsgeld ist ja sowieso eine Vergleichsrechnung für jedes Kalenderjahr zu erstellen in dem die Kosten der Fahrtkosten und der Fahrtkosten mit erstatteter Bahncard 50 oder 25 nebeneinander gelegt werden. Dabei wird ja bereits der entsprechende Preis für die Bahnverbindung festgestellt und sollte nachprüfbar und kein Geheimnis sein.

16 Stunden Nahverkehr ist unzumutbar. ICE muss es nicht immer sein, wenn es auch eine adäquate IC-Verbindung gibt.

Gruß Andi
Autor snitch
 - 27. Juli 2017, 14:41:33

Exakt das habe ich gemacht. Aussage: Bei dieser langen Strecke Flexpreis 2. Klasse ohne ICE-Zuschlag.
Ein Abgleich von Bahn.de mit dem Kostenansatz in der Reisekostenabrechnung führt aber dann nicht zum selben Ergebnis... :o
Autor CIRK
 - 27. Juli 2017, 12:05:36
Zitat von: snitch am 27. Juli 2017, 12:03:01
Aber da der laut Reisekostenvergütung zugrunde liegende Normalpreis bei mir dazwischenliegt, wollte ich halt mal fragen, ob jemand die Ausführungsbestimmungen hierzu kennt... In der Bundeswehr ist ja nun normalerweise eigentlich alles bis ins kleinste Detail geregelt!  ;)

Was hat denn Ihre Abrechnungsstelle dazu gesagt, die haben Sie doch als die dafür zuständige Stelle sicher als erstes angerufen.
Autor snitch
 - 27. Juli 2017, 12:03:01

@BSG1966: Natürlich nicht.
Aber da der laut Reisekostenvergütung zugrunde liegende Normalpreis bei mir dazwischenliegt, wollte ich halt mal fragen, ob jemand die Ausführungsbestimmungen hierzu kennt... In der Bundeswehr ist ja nun normalerweise eigentlich alles bis ins kleinste Detail geregelt!  ;)
Autor CIRK
 - 27. Juli 2017, 11:58:44
Buchen Sie einfach die Zugverbindung, die für Sie am besten geeignet ist. Am besten noch im Voraus buchen, dann können Sie die Sparpreise der Bahn nutzen. Auf diese Art und weise habe ich meistens ICE Verbindungen bekommen, die günstiger waren, als der theoretisch mögliche Erstattungsbetrag. Natürlich wird dann auch nur der niedrigere Betrag erstattet.
Autor BSG1966
 - 27. Juli 2017, 10:52:49
rein hypothetisch. Wenn Ihnen "nur" 94€ ersetzt werden würden. Würden Sie dann echt 16h fahren?! :D
Autor snitch
 - 27. Juli 2017, 10:49:04

Bahntarif 2. Klasse ist mir bewusst.

ABER: Die Fahrtkosten variieren dann immer noch zwischen Flexpreis mit ICE von 133€ (Fahrdauer: 5h55min) und Flexpreis "nur Nahverkehr" von ~94€ (Fahrdauer: ~16h). Bei 6 Fahrten summiert sich das dann...

Würde also gerne wissen, welcher 2. Klasse Bahn Flexpreis genau die Grundlage für die Berechnung bildet!
Autor KlausP
 - 26. Juli 2017, 17:06:37
Bahntarif für die 2. Klasse.
Autor snitch
 - 26. Juli 2017, 14:54:53
Hallo,

ich versuche gerade die Abrechnung meiner Familienheimfahrten nachzuvollziehen...
Was ist die genaue Definition von "bis zur Höhe der Kosten für die Benutzung eines regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittels"?
Oder konkreter: Welcher Bahntarif dient hierbei als Grundlage?
Dass ggf. eine "virtuelle" Bahncard berücksichtigt wird, ist mir bekannt...

Danke!