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Zusammenfassung

Autor Tommie
 - 26. Juli 2017, 20:19:58
Normalerweise müsste es auch dann das erhöhte Verpflegungsgeld als Trennungsgeld geben, wenn jemand trennungsgeldberechtigt ist:

http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=60834.msg629017#msg629017

Sollten Sie jedoch nicht trennungsgeldberechtigt sein, ist das Ihr persönliches Problem ;) ! Dann gibt es nämlich ... nix!
Autor An_Lg
 - 26. Juli 2017, 18:34:06
Und wie sieht das bei ledigen Soldaten aus? In meiner Liegenschaft gibt es ebenso keine Truppenküche. Es gibt lediglich ein Mitarbeiterrestaurant, in dem aber nicht zu einem Tagessatz von 8,04 Euro gegessen werden kann. Zeitweise wird gar keine Verpflegungsmöglichkeit in der Liegenschaft bereitgestellt
Autor AndreasP
 - 30. Mai 2017, 15:16:11
Hallo Tommie und LwPersFw,

vielen Dank für die ausführliche Antwort und die Beispielberechnung!

Viele Grüße
Andreas
Autor Tommie
 - 30. Mai 2017, 12:09:59
Kleinkantine ist nicht gleich Truppenküche! Wenn keine Truppenküche vor Ort ist, in der man zum Preis von € 8,04 am Tag drei Mahlzeiten einnehmen kann, gibt es für verheiratete Soldaten das erhöhte Trennungsgeld!
Autor robber
 - 30. Mai 2017, 11:49:51
Zum Thema Truppenküche (TK) habe ich eine Frage:
Ist damit gemeint, dass keine TK vorhanden ist oder das grundsätzlich keine Verpflegung angeboten werden kann? Eine Kantine ist nämlich vor Ort.
Autor LwPersFw
 - 30. Mai 2017, 11:31:36
Um Tommi zu ergänzen:

Schauen Sie auch einmal hier...

Der Anhang zu meinem Beitrag vom 23.05.2017

Die Werte dort sind aus 2016...die aktuellen hat Tommi genannt.


http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=60248.15
Autor Tommie
 - 30. Mai 2017, 10:51:15
Trennungsgeld wird monatlich rückwirkend berechnet! Heißt im Klartext, dass Sie ab dem ersten Werktag des Folgemonats den Antrag für den zurückliegenden Monat stellen können!

Als Verheirateter stehen ihnen zwei Familienheimfahrten pro Monat zu, die zum Tarif der günstigsten Bahnfahrkarte 2. Klasse bei Anrechnung einer Bahncard 50 entstehen!

Beispiel: Von A nach B kostet die Bahnfahrkarte (Hin- und Rückfahrt) ohne Ermäßigung € 100,--, mit Bahncard 50 wären es dann nur noch € 50,-- pro Familienheimfahrt. Somit erhalten Sie für zwei gemachte Familienheimfahrten pro Monat 2 x € 50,-- (macht € 100,--) erstattet und einmal im Jahr die Kosten für eine BahnCard 50, die aktuell bei € 255,-- liegen!

Ansonsten kreuzen Sie auf dem Antrag die Tage des Vormonates an, an denen Sie nicht am Standort waren. Achtung: Wer am Sonntag anreist, nachdem er am Freitag nach Hause gefahren ist, kreuzt dann eben nur den Samstag als "nicht am Standort gewesen" an! Und für jeden Tag, an dem Sie anwesend waren am Standort bekommen Sie dann € 8,04 (Das ist der Verpflegungssatz für die Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung!) ausbezahlt. Gibt es am Standort keine Truppenküche, so bekommen Sie aktuell einen Zuschlag von 50% auf den Verpflegungssatz, also € 12,06 ausbezahlt.

Wer also am Standort eine Truppenküche hat, so wie ich, der bekommt bei Anreise zum Dienstort am Montag früh und vier Wochenenden (= 8 Tage nicht am Standort!) zu Hause in einem Monat mit 30 Tagen eben 30 - 8 = 22 x € 8,04 = € 176,88 als Trennungsgeld plus die Kosten für zwei Familienheimfahrten zu den obigen Bedingungen! Die Familienheimfahrten und einmal im Jahr die Kosten für die BahnCard 50 werden steuerfrei erstattet, das Trennungsgeld wird ab dem vierten Monat versteuert!

Wie oft Sie pro Woche nach Hause fahren, ist einzig und alleine Ihr Problem!
Autor AndreasP
 - 30. Mai 2017, 09:22:08
Hallo Bundeswehr-Forum,

vorab schonmal vielen Dank für die viele Mühen die sich hier einige Forumsmitglieder machen!

Meine Frage betrifft das Thema Trennungsgeld.

Folgene Eckdaten:
Ich bin verheiratet
Ich habe 2 Kinder
Ich bin 1984 geboren
Die Wohnung wurde schon anerkannt

Die Stammeinheit wird nach der UGA das 1./NatoSignalBtl in Wesel sein (178 km entfernt).

Aufgrund der Entfernung möchte ich nur einmal die Woche nach Hause fahren  (falls das eine Rolle spielt).

Wie hoch wird das Trennungsgeld ausfallen?

Viele Grüße
Andreas