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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: Hesse+ am 29. Juli 2017, 21:09:23
4. Müsste ich bei einer mehr als eintägigen Teilnahme unbezahlten Sonderurlaub aus wichtigem Grund nach § 15 HUrlVO nehmen (Grund wäre z.B. Fortbildung, warum dann aber nicht § 16 Nr. 2a?) (Besoldung nur möglich, wenn in dienstlichem Interesse, das ist eine DVag sicher nicht, 5 Tage also ziemlich teuer für mich).