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Zusammenfassung

Autor LwPersFw
 - 31. Juli 2017, 15:05:42
Vielleicht hilft dies ja weiter...

3.4 Besondere Auslandsverwendungen

3.4.3 Ergänzende Festlegungen

3.4.3.1 Dienstgradführung und Beförderung

3141. Die Verwendung in einer besonderen Auslandsverwendung ist keine Beorderung. Eine
Beförderung nur aufgrund einer Verwendung in einer besonderen Auslandsverwendung erfolgt daher
nicht.

3142. Für beorderte Reservistinnen und Reservisten wird die im Rahmen einer besonderen
Auslandsverwendung abgeleistete Dienstzeit für eine Beförderung nur angerechnet, wenn die in der
A-1340/49 geforderten Voraussetzungen bezüglich Bewertung und Verwendung erfüllt werden.

Aufgaben in einer besonderen Auslandsverwendung werden grundsätzlich mit dem verliehenen, einem
zeitweiligen oder mit dem aufgrund einer Beorderung vorläufig verliehenen höheren Dienstgrad
wahrgenommen.


Die Dotierung der Verwendung in der besonderen Auslandsverwendung hat keine
Auswirkungen auf die Höhe des Dienstgrades.

3143. Personen, die aufgrund ihrer Berufs- und Lebenserfahrung für eine besondere Auslandsverwendung
ausgewählt werden, aber nicht beordert sind oder werden möchten, kann ein zeitweiliger
höherer Dienstgrad gemäß § 5 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 SLV für die Dauer der Verwendung im Ausland
verliehen werden, sofern ein der wahrzunehmenden Funktion entsprechender oder höherer Dienstgrad
nicht bereits verliehen worden ist.

Die Höhe des zeitweiligen Dienstgrades und das Verfahren für die Verleihung richten sich nach den Bestimmungen für die Dienstgradführung und Verleihung von Dienstgraden an Reservistinnen und Reservisten.

Also Abschnitt 3.8 der Vorschrift...

3.8.3 Verleihung zeitweilig höherer Dienstgrade

3.8.3.1 Grundsätze und Verfahren

3325. Reservistinnen und Reservisten leisten grundsätzlich Dienst im verliehenen Dienstgrad.

Reservistinnen und Reservisten, die aufgrund von in Lebens- und Berufserfahrung erworbener
Eignung für eine besondere Auslandsverwendung eingeplant werden, kann ein zeitweilig höherer
Dienstgrad nach § 5 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 der SLV für die Dauer der besonderen Auslandsverwendungen
und den jeweils damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen zur Ausbildung verliehen werden.

Die Höhe des zeitweilig zu verleihenden höheren Dienstgrades richtet sich nach der Dotierung
vergleichbarer Dienstposten in der VstkgRes oder vergleichbarer Beorderungsmöglichkeiten
der PersRes, für deren Besetzung die Bewerberin oder der Bewerber im Falle einer
Beorderung bei Berücksichtigung des bei einer Einstellung als Offizier der Reserve (§ 43 Abs 3 der
SLV) oder Unteroffizier der Reserve (§ 22 Abs. 5 der SLV) vorgegebenen Bildungs- und
Berufsabschlusses in Betracht käme.

3326. Die Dotierung der in einer besonderen Auslandsverwendung wahrzunehmenden Aufgabe
hat keinen Einfluss auf die Höhe des zeitweilig zu verleihenden höheren Dienstgrades.

Die Anträge sind BAPersBw vorzulegen. BAPersBw prüft und bewertet die im Antrag gemachten Angaben.

Es prüft darüber hinaus – gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit den KarrC Bw –, ob alternativ
geeignete ausgebildete Reservistinnen und Reservisten zur Verfügung stehen.
BAPersBw ist auch zuständig für die Verleihung der zeitweilig höheren Dienstgrade.

3.8.3.2 Maßnahmen nach Entscheidung über die Verleihung eines zeitweilig höheren Dienstgrades

3327. Wird der Verleihung eines zeitweilig höheren Dienstgrades durch BAPersBw VI nicht oder
abweichend von der Antragstellung zugestimmt, informiert die DSt, die die Verleihung beantragt hat,
die Bewerberin oder den Bewerber. Nach Zustimmung zur Verleihung eines zeitweilig höheren
Dienstgrades sind die für die Heranziehung zu den geplanten Dienstleistungen erforderlichen
Maßnahmen von der Dienstleistungsdienststelle und den KarrC Bw durchzuführen. Soldatinnen bzw.
Soldaten und Ungediente, denen ein zeitweilig höherer Dienstgrad verliehen wird, sind durch
BAPersBw schriftlich darauf hinzuweisen, dass das Recht, diesen Dienstgrad zu führen, mit Ende der
Verwendung (unter Nennung des Datums) entfällt und der Dienstgrad auch nicht mit dem Zusatz ,,d. R."
weitergeführt werden darf (Muster siehe GAIP). Darüber hinaus ist der Dienstgrad anzugeben, den
die Soldatin oder der Soldat nach Fortfall des zeitweilig höheren Dienstgrades führen darf. Dies ist
der vor der Verleihung des zeitweilig höheren Dienstgrades endgültig verliehene Dienstgrad.


Wenn also "der Chef" dies will ... muss er prüfen, ob die o.g. Sachverhalte zum Tragen kommen...

...und wenn ja ... einen entsprechenden Antrag beim BAPersBw stellen.
Autor Opa_Hagen
 - 31. Juli 2017, 10:53:43
Moin wolverine,

das ist doch nicht meine "Idee" gewesen, sondern die meines Chefs. Ausserdem ging alles holterdiepolter. Zwischen Einplanung und IN keine 20 Tage.

Gruss

Hagen
Autor wolverine
 - 31. Juli 2017, 10:28:31
Wenn der Dienstgrad auf der Zuziehung steht, verstehe ich aber die Frage nicht wirklich. Dann stand doch bereits fest, in welchem Dienstgrad man dort teilnimmt und die beteiligten Stellen fanden das auch so in Ordnung?! ???
Autor Opa_Hagen
 - 31. Juli 2017, 10:02:08
Ja, gibt es alles schon. Auch Flug... oder Fluch?!? Hab fast 600km Anfahrt zum Flughafen... und dann noch Abflug 0800. Hätt ich ja gleich mit Auto in den Einsatz verlegen können ;)
Autor F_K
 - 31. Juli 2017, 08:58:42
Hab ich wohl übersehen - ändert aber nichts am Beruf - daran scheitert es mMn weiterhin.

Viel Soldatenglück im Einsatz.

(Da gibt es schon die Zuziehung mit Dienstgrad,  oder?)
Autor Opa_Hagen
 - 31. Juli 2017, 08:55:05
Moin F_K,

alles klar. Aber woher kennst Du meine Schulbildung? Meine Hochschulreife ist sogar in PersWiSys gepflegt, ebenso wie ein (nach fünf Semestern) abgebrochenes Hochschulstudium. Nur am Rande mal, weil Du darauf abgezielt hast.
Aber egal. Kann jetzt und hier geschlossen werden.

Gruss


Hagen
Autor F_K
 - 31. Juli 2017, 08:46:59
Lieber Hagen,

Du verfügst nicht über die notwendigen Voraussetzungen  (Schulbildung / Berufsausbildung ) - damit kommt ein vorl. Dienstgrad für Dich nicht in Frage.

Warum gibt es die Vorschrift?  Damit z. B.  ein BauIng vorl. Hptm d. R. werden kann - ohne Beorderung und ohne Laufbahnprüfung / Ausbildung. Da gibt es div. Presseberichte aus Einsatzgebieten.
Autor Opa_Hagen
 - 31. Juli 2017, 07:37:25
Moin Kameraden,

nachdem ich nun jede Menge gelernt habe über aktive Obristen, die dann zeitweilig General wurden, bleibt immer noch die Frage, was gibt die Vorschrift aus dem Eingangspost her. Für Reservisten. Da muss sich ja jemand was bei gedacht haben, diesen Passus einzufügen. Ansonsten hätte man es ja bei der Regelung der SLV belassen können.
Und ich "vertrete" im Einsatz niemanden, sondern bin eingeplant für diesen DP. Ich vergass zu erwähnen oder hielt es nicht für notwendig, dass ich die MatGrp übernehmen soll. Zum puncto Durchschlagskraft.


Gruss


Hagen
Autor mmg
 - 29. Juli 2017, 16:56:40
Dass temporäre Dienstgrade für den Auslandeinsatz gibt, dürfte nun bekannt sein. Weitere Aufzählung aller Generale und deren Einsätze bringt keinen weiter.

Wichtig in diesem Zusammenhang ist die Bemerkung der Vorschrift, wann ein temporärer Dienstgrad in Bertracht kommt.
Nämlich dann, wenn der Reservist über die vorgegebenen Bildungsvoraussetzungen, über Ausbildungen und Erfahrungen verfügt, die für die vorgesehene Verwendung von besonderer Bedeutung sind.
Autor Tommie
 - 29. Juli 2017, 16:27:08
Der General, den wir mal bei UNAMA hatten, der hatte einen Temporary Rank! Könnte General Brinkmann gewesen sein, aber nagelt mich jetzt nicht darauf fest ...
Autor mmg
 - 29. Juli 2017, 14:56:38
Nicht nur im Balkaneinsatz sondern auch in Afghanistan wurden temporäre Dienstgrade vergeben.
Und es waren nicht nur Brigadekommandeure sondern auch auch andere Dienstposten im Rang eines Generals.
Autor miguhamburg1
 - 29. Juli 2017, 14:21:39
Die einzige Verwendungen, in denen temporäre Dienstgrade vergeben wurden, waren die auf der Generalsebene, und zwar genauer gesagt, Brigadekommandeure im Balkaneinsatz. Und zwar weniger wegen der gewünschten "Durchschlagskraft", sondern vielmehr, weil das eine Vorgabe der NATO war. Da die Bundeswehr meines Wissens nach die einzige Armee des Bündnisses ist, die Plan- und Haushaltsstellen trennt, musste also für BrigKdr, die zunächst mit Übernahme des Kommandos auf eine B-3-HH-Stelle eingewiesen wurden, bis sie zur Beförderung zum BrigGen heranstanden und in den Einsatz kommandiert wurden, die "temporäre Führung" des geforderten Dienstgrades BrigGen ermöglicht werden.

Autor Ralf
 - 29. Juli 2017, 14:06:20
Das ist aber unabhängig vom Dienstgrad. Wir waren ja fast zeitgleich dort und mir ging es als OF 1 nicht anders. Wäre ich OF 2 gewesen, wäre besser gewesen OF 3 zu sein usw.
Autor bayern bazi
 - 29. Juli 2017, 12:27:12
Zitat von: Ralf am 28. Juli 2017, 19:52:56
Bei nem Fw von fehlender "Durchschlagskraft" zu sprechen, hmm naja.

würde ich jetzt nicht so stehen lassen - gerad bei Multinationalen Einheiten / Stellen

wenn man bedenkt, das in einigen Armeen der Mensch erst ab  OR 8  was zählt - dann kann ich schon verstehen wenn ein "nur" SU evtl auf OR 6 oder 7 hochgeputscht (Temporär Rank) werden soll

hatte ja damals (TM) ja selber die Erfahrung bei den Franzosen in Mostar gemacht - und da war ich ja auch "nur" OR 7 - und hatte am Anfang einige Kämpfe mit den 8ern ;) - wenn da jetzt "nur" ein SU (OR 5 ) ankommt und was braucht - na ja
Autor Ralf
 - 28. Juli 2017, 19:52:56
ZitatDie Oberste standen i.d.R. auch später zur Beförderung zum General an.
Richtig.
Bei nem Fw von fehlender "Durchschlagskraft" zu sprechen, hmm naja.