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Autor Dom1327LA
 - 03. August 2017, 11:35:12
Vielen Dank für die raschen Antworten.

Dass beruhigt mich jetzt schon einmal, da ich zumindest nun weiß Wer und Wie darüber entschieden wird.
Autor Jens79
 - 03. August 2017, 10:47:31
Wir haben schon mehrere Kameraden aus der GA zu uns bekommen, denen etliche Abschnitte gefehlt haben. u.a. auch die "Simulatorwoche", Wachausbildung usw usw. Mal wurden die Kameraden ausgebildet wenn es nötig war, mal auch nicht, weil es nicht nötig war.

Und wie hier schon richtig bemerkt wurde, entscheidet einzig und alleine ihr DV was mit Ihnen passiert.

Entspannen Sie sich und werden gesund. Da Sie SaZ 8 sind, haben sie sehr viel Zeit was nachzuholen.
Autor dunstig
 - 03. August 2017, 10:36:26
ZitatDieses Thema wurmt mich bereits seit ich "gegen meinen Willen" KzH geschrieben wurde.
Das ist auch gut so. Die Vorgesetzten haben eine Fürsorgepflicht und da hilft es auch nicht, wenn man sich übermotiviert durchbeißen will und am Ende alles verschlimmert. Schlimmstenfalls kann die Bundeswehr jemanden auch als dienstunfähig entlassen, also seien Sie froh, dass man Ihnen Zeit gibt, wieder in Ruhe gesund zu werden.

Ob einzelne verpasste Ausbildungsabschnitte in der Stammeinheit nachgeholt werden können oder die gesamte Grundausbildung wiederholt werden muss, kann Ihnen hier niemand sagen. Es kann beides passieren. Das wird Ihnen aber nur der Disziplinarvorgesetzte vor Ort verbindlich sagen können. Da ist es auch egal, was andere Vorgesetzte oder sonstige Dienstgrade für Mutmaßungen anstellen.
Autor Dom1327LA
 - 03. August 2017, 10:28:43
Guten Morgen Kameraden,

meine Situation ist Folgende, ich habe am 03.07.2017 meine GA Begonnen. In der 2ten Woche habe ich mir in der Schulter eine Entzündung zugezogen und evtl. noch mehr (evtl. weil mir der Orthopäde noch angeraten hat einen Neurologen aufzusuchen da er, bis auf die Entzündung keine weiteren Schäden in der Schulter gefunden hat) und dies bedeutet, ich muss diesen Freitag noch einmal zum Truppenarzt und dann entscheidet es sich ob Ich weiterhin KzH bin oder ab nächster Woche, der 6ten GA-Woche wieder teilnehmen darf. Ich habe mich noch bis zur 4ten Wochen durchgebissen, bis der Herr Leutnant nach der HiBa sagte, ich solle mich am nächsten Tag Neukrank melden und zum Arzt gehen. Gesagt getan. Nun bin ich seit Mittwoch der 4ten GA-Woche KzH geschrieben (aktuell befinden wir uns in der 5ten GA-Woche). Ich habe bisher an allen Ausbildungsabschnitten "erfolgreich" teilgenommen. In der 4ten GA-Woche stand San-Ab an, an der habe ich noch einen Tag teilgenommen, am Nächsten war ich beim Arzt und in der aktuellen Woche steht der Schießsimulator auf dem Plan. Ich bin bereits im Sanitäts-/Erst-Helfer-Bereich vorbelastet durch meinen in Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr. Dennoch, aktuelle wird mein Stand sein dass ich die Unterschrift für die Teilnahme an der San-Ab und dem Schießsimulator nicht erhalte, was ja logisch ist.

Nun zu meiner Frage, ich bin SaZ 8 und nachdem ich beim Arzt war, sagte mir der Herr Leutnant und der Herr Hauptgefreiter, dass das vermutlich nichts ausmacht da ich genügend Zeit haben werde diese Ausbildungen in meiner Zeit bei der BW nachzuholen; während eine weitere Ausbilderin, eine Frau Oberstabsfeldwebel unabhängig der beiden anderen, meinte, dass es für meine GA RELEVANT ist wenn ich in der Woche des Schießsimulators nicht dabei bin.
Um auf den Punkt zu kommen, was sprechen eure Erfahrungen zu diesem Thema? Kann ich die GA dennoch regulär abschließen und die Kurse nachholen oder muss ich sie im nächsten Quartal von vorne beginnen?
Dieses Thema wurmt mich bereits seit ich "gegen meinen Willen" KzH geschrieben wurde.

Vielen Dank für eure Antworten im voraus.

Mit kameradschaftlichem Gruf