Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Der Beitrag verursachte die folgenden Fehler, die behoben werden müssen:
Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.
Einschränkungen: 10 pro Beitrag (10 verbleibend), maximale Gesamtgröße 8 MB, maximale Individualgröße 8 MB
Deaktiviere die Dateianhänge die gelöscht werden sollen
Klicke hier oder ziehe Dateien hierher, um sie anzuhängen.
Erweiterte Optionen...
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau

Zusammenfassung

Autor Kestrel
 - 08. August 2017, 17:01:12
Zitat von: Joker88 am 07. August 2017, 21:16:45Nein der SiBe weiß nicht Bescheid, nur der s2fw mit dem ich bereits öfters diskutiert.

Naja die ganze Sache geht jetzt gute 4 Monate. Jedoch ist der jüngste Vorfall dass beide sich darüber amüsiert haben noch keine 5 Tage her. Ich habe halt in einem der betroffenen Bereiche einen guten Freund der mit natürlich alles steckt und sich selbst alles aufschreibt....nur hat er halt auch bedenken gegen seine eigene TE etwas zu sagen...

Wenn dieses gemeinsame "Amüsieren über..." erst eine knappe Woche her ist, dann ist die Sache auch noch aktuell. Selbst wenn die Information nicht über den S2 Fw gestreut wurde, dann wäre allein diese Unterhaltung schon nah dran an einem Verstoß gegen §12 SG. Darüber müsste dann der jeweils zuständige Disziplinarvorgesetzte entscheiden - und eine Beschwerde gem. WDO beim eigenen Disziplinarvorgesetzten ist ein geeigneter Weg, um den zuständigen aktenkundig auf ein mögliches Dienstvergehen hinzuweisen. Dann muss er gem. §32 (1) WDO Ermittlungen zumindest aufnehmen.

Und noch eine letzte Empfehlung: Nicht mehr mit Hänschen reden, sondern mit Hans. Damit meine ich: Den SiBe selber um ein offizielles Betreungsgespräch bitten und ihm dann den Sachverhalt (aus der eigenen Sicht heraus) darstellen. Und ihn aufgrund dieses Verdachtes bitten, dem S2 Fw den Zugriff auf diese eine persönliche Sicherheitsakte zu entziehen - zumindest solange, bis die Sache geklärt ist. Es kann natürlich sein, dass er seinem Feldwebel kompromislos den Rücken deckt und die Bitte ablehnt -das findet man aber erst dann heraus, wenn man es versucht hat... Damit ist dann natürlich die Katze aus dem Sack - ich sehe darin aber keinen Nachteil im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens. Die Wahrscheinlichkeit ist dann aber so oder so groß, dass mindestens das gemeinsame "Amüsieren über..." ein Ende hat. Und im Idealfall wird eine undichte Stelle zumindest vorläufig gestopft und trägt nicht weiterhin sensible Informationen in die Welt hinaus.
Autor StOPfr
 - 07. August 2017, 21:28:12
Inzwischen wurde alles gesagt und die wichtigen Hinweise wurden gleich mehrfach gegeben.
Wenn eh schon alle Fristen ungenutzt verstrichen sind, können wir die Unterhaltung gern fortführen und das Thema totquatschen. Davon wird niemand etwas haben, aber das ist jetzt auch schon so.
Autor Joker88
 - 07. August 2017, 21:16:45
Zitat von: Kestrel am 07. August 2017, 15:37:47
Zitat von: Joker88 am 07. August 2017, 12:42:55Der S2 streitet seit Wochen / Monaten natürlich alles ab. Der SiBe sitzt an einer höheren Dienststelle, jedoch weiß ich nicht ob ich mich bereits vor einer schriftlichen Beschwerede melden soll
Nur damit ich das richtig verstehe: Der SiBe / S2 Offz im Btl (?) weiß "seit Wochen bzw. Monaten" von dem Vorwurf, dass sein Gehilfe / S2 Fw möglicherweise sensible Informationen aus der Sicherheitsakte zusammen mit dem S1 Offz besprochen hat und sich beide darüber köstlich amüsiert haben sollen? Und er hält es für ausgeschlossen, dass sein Fw so etwas gemacht haben könnte? Oder streitet "nur" der S2 Fw selber diese Sache ab?

Nein der SiBe weiß nicht Bescheid, nur der s2fw mit dem ich bereits öfters diskutiert.

Naja die ganze Sache geht jetzt gute 4 Monate. Jedoch ist der jüngste Vorfall dass beide sich darüber amüsiert haben noch keine 5 Tage her. Ich habe halt in einem der betroffenen Bereiche einen guten Freund der mit natürlich alles steckt und sich selbst alles aufschreibt....nur hat er halt auch bedenken gegen seine eigene TE etwas zu sagen...

Autor F_K
 - 07. August 2017, 19:48:22
Der TE hat damit aber keine Chance mehr auf den ausführlichen Beschwerde Bescheid - es ist dann eine Dienstaufsichtsbeschwerde, mit dem Text "ich habe geprüft und die notwendigen Massnahmen eingeleitet".

Wenn es dem TE um "Ehre" geht, wird damit kaum Satisfaktion erreicht ...
Autor CIRK
 - 07. August 2017, 19:08:55
Zitat von: F_K am 07. August 2017, 18:53:02... dann sind gewisse Fristen nach WBO abgelaufen ....
Das mag schon sein, aber wenn hier tatsächlich ein eklatantes Dienstvergehen begangen ist, dann muss der Vorgesetzte trotzdem tätig werden.
Autor F_K
 - 07. August 2017, 18:53:02
Halten wir mal fest: Wenn der Vorfall "Monate alt" ist, und dies dem TE so bekannt ist, dann sind gewisse Fristen nach WBO abgelaufen ....
Autor Kestrel
 - 07. August 2017, 15:37:47
Zitat von: Joker88 am 07. August 2017, 12:42:55Der S2 streitet seit Wochen / Monaten natürlich alles ab. Der SiBe sitzt an einer höheren Dienststelle, jedoch weiß ich nicht ob ich mich bereits vor einer schriftlichen Beschwerede melden soll
Nur damit ich das richtig verstehe: Der SiBe / S2 Offz im Btl (?) weiß "seit Wochen bzw. Monaten" von dem Vorwurf, dass sein Gehilfe / S2 Fw möglicherweise sensible Informationen aus der Sicherheitsakte zusammen mit dem S1 Offz besprochen hat und sich beide darüber köstlich amüsiert haben sollen? Und er hält es für ausgeschlossen, dass sein Fw so etwas gemacht haben könnte? Oder streitet "nur" der S2 Fw selber diese Sache ab?
Autor CIRK
 - 07. August 2017, 12:45:08
Sorry aber Sie haben bereits festgestellt, dass reden mit den Betroffenen nichts bringt. Weiterhin sind Sie sich scheinbar sicher, dass nicht Sie einen Fehler begangen haben und die Informationen heuausgeplaudert haben, sondern das ein Soldat gegen seine Dienstpflichten verstoßen hat. In diesem Fall ist der nächste Schritt, wie Ihnen bereits dargelegt wurde, die Beschwerde.
Autor Joker88
 - 07. August 2017, 12:42:55
Zitat von: Kestrel am 06. August 2017, 21:14:06
Na ja, ganz so albern klingt das nicht. Also entweder diese Information ist doch auf irgendeine anderen Weise nach draußen gelangt (selber verplappert? aus dem persönlichen Umfeld heraus?) - oder es hat tatsächlich jemand mit Zugang zur Sicherheitsakte sensible Inhalte ausgeplaudert. Dazu scheint es ja sogar einen Zeugen zu geben. Und damit wären wir dann ganz schnell im Bereich das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie des Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG). Gerade beim SÜG empfehle ich mal einen Blick in den §37; das lohnt sich...

Die Inhalte einer Sicherheitsakte - gerade solche wie hier beschrieben - sind wie PersDat3 zu behandeln. Entsprechend sind auch Sicherheitsakten zu handhaben und zu schützen. Und auch S1-Personal darf keinen Zugang dazu erhalten, selbst dann nicht wenn es dienstlich zweckmäßig wäre - was hier ja nicht der Fall war. Da wäre ich persönlich auch nicht nur ein wenig sauer...

Hier schon angesprochen wurde die zweckmäßige schriftliche Beschwerde gemäß WBO. Immerhin besteht zumindest seitens des Beschwerten der Verdacht auf eine Straftat; gerade in der jetzigen Situation wird sich kein Disziplinarvorgesetzter gleich welcher Ebene damit die Finger verbrennen wollen. Selber angesprochen wurden der ADSB sowie der GB; beide können recht schwere Hämmer schwingen.

Weiterhin besteht noch die Möglichkeit sich an den Sicherheitsbeauftragten (SiBe) der vorgesetzten Dienststelle wenden; das ist derjenige der den eigenen S2 (ich vermute mal im Btl?) mindestens im Rahmen der jährlichen Sicherheitsinspektion überprüft. Theoretisch kann man auch mehrere dieser Maßnahmen kombinieren.


@Joker88:
Was sagt denn der eigentliche SiBe / S2 zu dieser Sache, weiß der schon konkret davon? Ich gehe davon aus, dass der S2Fw lediglich der Gehilfe des SiBe ist und in dessen Autrag die Sicherheitsakten bearbeitet. Und ich gehe auch davon aus, dass so ein S2 seinen persönlichen Sicherheitsstatus gerne behält...


Danke für die Info! Solche Antworten wünscht man sich.

Der S2 streitet seit Wochen / Monaten natürlich alles ab. Der SiBe sitzt an einer höheren Dienststelle, jedoch weiß ich nicht ob ich mich bereits vor einer schriftlichen Beschwerede melden soll
Autor Joker88
 - 07. August 2017, 12:38:40
Zitat von: BSG1966 am 06. August 2017, 21:53:46
Zitat von: Joker88 am 05. August 2017, 18:39:22
Zu Info der Runde, ich habe mir beim Anwalt der mit auf Soldatenrecht spezalisiert ist gestern noch Rat eingeholt, und dies war nicht nur ein Dienstvergehen sondern auch ein offizieller Verstoß gegen den Datenschutz zumal man ihn auch noch Rufmord anhängen kann und da ich einen direkten Zeugen habe wird es wohl nicht mehr nur bei einer beschwerde bei meinem Dienstherren bleiben sondern ich werde den Geheischutzbeauftragten sowie den Datenschutzbeauftragten über diesen Sachverhalt informieren. Sollte dies auch nichts bringen bleibt mir immer noch der zivilrechtliche weg offen.

Und dann können Sie endlich wieder stolz und erhobenen Hauptes zum Dienst kommen. Läuft bei Ihnen!


Nein darum geht es nicht, wenn ich aus meinem Tätigkeitsbereich Informationen ausplaudere und der s2 etc bekommt etwas mit, muss ich mit Konsequenzen rechnen.

Warum soll ich dann in so einen Fall nicht nach ehrlicher Hilfe fragen?

Nein ich habe lediglich damals beim s2 darüber gesprochen weil dieser mich dazu befragt hat als mir die Auflage erörtert wurde.

Es geht nicht darum dass der Kerl seinen Job etc verliert, ein " Entschuldigung ich habe ausversehen die Information ausgeplaudert an den S1 und es kommt nicht wieder vor" würde mir reichen.
Aber man versucht mich permanent für dumm zu halten. Und dies ist nicht der erste Vorfall an diesem Standort an den dienstliche Sachen ausgeplaudert werden.

Dass andere Leute von meinen Auflagen wissen stört mich garnicht so sehr, mich stört dass mir beide ohne jeglichen Scham in das Gesicht lügen.  Einen Fehler kann jeder mal machen, keiner ist perfekt. Aber dann steht man offiziell zu seinem Fehlverhalten und der Drops ist gelutscht.

Das letzte was ist will ist, dass hier jemand seine Uniform ausziehen muss aber man sollte nicht noch Salz in die Wunde streuen und sich hinter den Rücken anderer lustig machen! Es hat niemand im Leben leicht,  jeder trägt seine eigene Last, aber es ist unter aller Kanone sich über das Schicksal einer Person lustig zu machen die seit seinem 20ten Lebensjahr dafür gesorgt  hat dass die Familie trotz schweren Schicksalschlags über die Runden kommt.

Oder lachen Sie Kinder ohne Eltern aus? Ich glaube weniger.....!


Autor BSG1966
 - 06. August 2017, 21:53:46
Zitat von: Joker88 am 05. August 2017, 18:39:22
Zu Info der Runde, ich habe mir beim Anwalt der mit auf Soldatenrecht spezalisiert ist gestern noch Rat eingeholt, und dies war nicht nur ein Dienstvergehen sondern auch ein offizieller Verstoß gegen den Datenschutz zumal man ihn auch noch Rufmord anhängen kann und da ich einen direkten Zeugen habe wird es wohl nicht mehr nur bei einer beschwerde bei meinem Dienstherren bleiben sondern ich werde den Geheischutzbeauftragten sowie den Datenschutzbeauftragten über diesen Sachverhalt informieren. Sollte dies auch nichts bringen bleibt mir immer noch der zivilrechtliche weg offen.

Und dann können Sie endlich wieder stolz und erhobenen Hauptes zum Dienst kommen. Läuft bei Ihnen!
Autor CIRK
 - 06. August 2017, 21:19:12
Ganz Ehrlich - ich tippe auf selber verplappert. Wenn dem nicht so ist, dann ganz klar Beschwerde schreiben.
Autor Kestrel
 - 06. August 2017, 21:14:06
Na ja, ganz so albern klingt das nicht. Also entweder diese Information ist doch auf irgendeine anderen Weise nach draußen gelangt (selber verplappert? aus dem persönlichen Umfeld heraus?) - oder es hat tatsächlich jemand mit Zugang zur Sicherheitsakte sensible Inhalte ausgeplaudert. Dazu scheint es ja sogar einen Zeugen zu geben. Und damit wären wir dann ganz schnell im Bereich das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie des Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG). Gerade beim SÜG empfehle ich mal einen Blick in den §37; das lohnt sich...

Die Inhalte einer Sicherheitsakte - gerade solche wie hier beschrieben - sind wie PersDat3 zu behandeln. Entsprechend sind auch Sicherheitsakten zu handhaben und zu schützen. Und auch S1-Personal darf keinen Zugang dazu erhalten, selbst dann nicht wenn es dienstlich zweckmäßig wäre - was hier ja nicht der Fall war. Da wäre ich persönlich auch nicht nur ein wenig sauer...

Hier schon angesprochen wurde die zweckmäßige schriftliche Beschwerde gemäß WBO. Immerhin besteht zumindest seitens des Beschwerten der Verdacht auf eine Straftat; gerade in der jetzigen Situation wird sich kein Disziplinarvorgesetzter gleich welcher Ebene damit die Finger verbrennen wollen. Selber angesprochen wurden der ADSB sowie der GB; beide können recht schwere Hämmer schwingen.

Weiterhin besteht noch die Möglichkeit sich an den Sicherheitsbeauftragten (SiBe) der vorgesetzten Dienststelle wenden; das ist derjenige der den eigenen S2 (ich vermute mal im Btl?) mindestens im Rahmen der jährlichen Sicherheitsinspektion überprüft. Theoretisch kann man auch mehrere dieser Maßnahmen kombinieren.


@Joker88:
Was sagt denn der eigentliche SiBe / S2 zu dieser Sache, weiß der schon konkret davon? Ich gehe davon aus, dass der S2Fw lediglich der Gehilfe des SiBe ist und in dessen Autrag die Sicherheitsakten bearbeitet. Und ich gehe auch davon aus, dass so ein S2 seinen persönlichen Sicherheitsstatus gerne behält...
Autor wolverine
 - 05. August 2017, 20:11:45
Ein wenig albern klingt das jetzt für schon. :-\
Autor Joker88
 - 05. August 2017, 18:40:16
*Herr