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Autor ulli76
 - 07. August 2017, 18:19:53
Obacht: Sprechen wir von klassischem Einfließen in den Verfügungsraum oder von einem Einsatzszenario mit Aufnahme durch die eigene Truppe?
Autor miguhamburg1
 - 07. August 2017, 10:10:53
Ja, wo ist denn nun das Problem?

Wenn es einen tatsächlich einen erkundeten Verfügungsraum gibt, dann gibt es auch eine Übersicht/Karte/Skizze, in welchem Bereich des verfügungsraum welche Teileinheit unterzuziehen hat. In aller Regel befinden sich dann auch Erkunder oder Vorkommandos in diesem Verfügungsraum, die dann die einfließenden Truppen einweisen.

Ganz allgemein geschieht das Einfließen in einen Verfügungsraum so, dass

-  die einfließenden Teile möglichst rasch "von der Bildfläche verschwinden", also von oben und Außen einsehbare Straßen und Wege verlassen und unterziehen,
-  Kfz abfahrbereit entweder in Hallen, Scheunen, unter Tarnnetzen oder im Wald abstellen (je nachdem, was als Verfügungsraum befohlen wurde),
-  Windschutzscheiben, Nummernschilder, Spiegel und andere reflektierende Teile getarnt werden,
-  mindestens truppweise ein Alarmposten ausgebracht wird,
-  die Truppe im Verfügungsraum in erster Linie Geräusch- und Lichttarnung strikt einhält und auf Befehl versorgt, verpflegt, Waffen reinigt, Schäden repariert etc.
-  sich der Führer der Teileinheit nach dem Erteilen des Befehls bei der Kompanieführung einfindet, um dort weitere Befehle zu erhalten.
Autor wundi28
 - 07. August 2017, 09:34:55
Danke erstmal für die Antworten.....

Thema sieht wie folgt aus: Transportkompanie auf dem Marsch soll den Erkundeten Verfügungsraum beziehen.

Wir haben auch eine Vorschriften stelle Vorort, nur leider ist die Vorschrift nicht mehr online. Leider findet man bei Google auch nicht die Welt. Naja dann werde ich die Zeit mehr am Sandkasten verbringen als häufen Folien ranz werfen.
Autor Andi
 - 05. August 2017, 23:27:56
Zitat von: BSG1966 am 05. August 2017, 13:21:14
Kontaktieren Sie doch die Vorschriftenstelle in Ihrer Einheit. Die sollten das Ding auch in Papierform haben.

Da es die Vorschriften nur noch online - oder wie in diesem Fall gar nicht mehr - gibt,gibt es auch keine Vorschriftenstellen mehr,wenn man mal von Lehreinrichtungen absieht.
Autor F_K
 - 05. August 2017, 19:19:54
Wer soll den "Einfliessen"?

Der Einzelschütze / das Fahrzeug oder ein Verband?

Bei welcher Lage?

Ausbildungsziel?
Autor CIRK
 - 05. August 2017, 17:51:23
60 Minuten PowerPoint? Bei dem Thema bietet sich doch eher eine Sandkastenausbildung an (zumindest teilweise).
Autor KünftigerPerser
 - 05. August 2017, 17:46:56
ZitatKontaktieren Sie doch die Vorschriftenstelle in Ihrer Einheit

Gibt leider mittlerweile einige Einheiten welche gar keine DV-Stelle mehr haben...
Autor ulli76
 - 05. August 2017, 16:54:58
Frag am besten mal deine Vorgesetzten, was sie genau wollen. Je nach genauer Situation gibt es verschiedene Versionen dieser Aufgabe. Und natürlich muss man den Ausbildungsstand der Teilnehmer, sowie den Zweck der Ausbildung beachten.
Autor BSG1966
 - 05. August 2017, 13:21:14
Kontaktieren Sie doch die Vorschriftenstelle in Ihrer Einheit. Die sollten das Ding auch in Papierform haben.
Autor wundi28
 - 04. August 2017, 18:59:32
Hallo zusammen

Ich arbeite derzeit eine Theoretische Ausbildung zum Thema "Einfließen in den Verfügungsraum"aus. Leider ist die Vorschrift nicht mehr im Intranet. Nun bekomme ich keine Unterlagen ran um mich genau mit dem Thema auseinander zusetzen. Wenn einer noch ein link bzw Unterrichtsmaterialen hat wäre ich sehr dankbar. Soll eine 60 min Powerpoint halten  :o