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Autor Andi
 - 22. August 2017, 13:10:01
Da es eh keine Bevorzugung geben kann läuft es bei länger andauernder Theraphie sowieso auf Teilzeit hinaus.
Autor ulli76
 - 13. August 2017, 12:54:03
Scheint dem TE ja nicht soo wichtig zu sein. Nach dem Ursprungspost kam nix mehr.
Autor CIRK
 - 13. August 2017, 12:01:23
Zitat von: bayern bazi am 13. August 2017, 09:18:13
wieso immer erst mit anderen Reden - einfach mal beim Chef anfragen - Problem schildern und Lösung suchen

nur Sprechenden Leuten kann geholfen werden...

Ist ja genau mein Reden. Ich zitiere mal aus meinem o.a. Post:

"... also ist doch der Soldat in erster Linie gefordert, mit seinem Chef eine Möglichkeit zu finden das Ganze zu stemmen. ...!"

Ja, ich bin misstrauisch und unterstelle vermutlich immer die falschen Absichten, aber nicht zuletzt, weil der TE nichts mehr beiträgt vermute ich, der Haase liegt hier wo ganz anders im Pfeffer und der Soldat will nur Ratschläge hören, die darauf hinauslaufen, dass er oder die Mutter des Kindes nichts selber zeitlich beitragen müssen und der Chef ihn gefälligst so freizustellen hat.

Natürlich nur Spekulation.
Autor bayern bazi
 - 13. August 2017, 09:18:13
wieso immer erst mit anderen Reden - einfach mal beim Chef anfragen - Problem schildern und Lösung suchen

nur Sprechenden Leuten kann geholfen werden


evtl Ternin
auf 0800 oder 1300 setzen und dafür später dienstbeginn morgens oder mittags
auf 1100 oder 1600 setzen udn dafür früher in mittag oder diensschluß

kommt ja auch an ob der Fragesteller "nur" Schütze A im 3. Glied ist
oder
GrpFhr oder ZgFhr und sich dann  die Zeit der Abwesenheit auf Teileinheit auswirkt

erst wenn ein direktes Gespräch nicht zum Ergebnis führt - sollte man  Sozialsdienst - MilSeelsorge ecc mit ins Boot holen

Autor FoxtrotUniform
 - 10. August 2017, 16:00:40
Eine weitere Option wäre das ortsunabhängige Arbeiten für den entsprechenden Tag, mit entsprechender Vereinbarung der Präsenzzeiten. Grundsätzlich würde ich empfehlen den Disziplinarvorgesetzten unmittelbar auf die Problematik anzusprechen und Lösungsansätze besprechen.
Autor ulli76
 - 07. August 2017, 18:25:42
Wie lange müsste der Soldat von seinem Dienst fern bleiben incl. Fahrtzeiten? Lässt sich die Therapie verschieben- z.B. auf Randzeiten? Wer betreut das Kind sonst? Muss zwingend der Soldat das Kind dort hin bringen?
Lässt der Dienst überhaupt solche Unterbrechungen zu? Besteht die Möglichkeit die anfallende Arbeit zu einem anderen Zeitpunkt abzuarbeiten?
Autor CIRK
 - 07. August 2017, 12:54:03
Zitat von: KlausP am 07. August 2017, 12:48:02
Ich hab mich ungenau ausgedrückt. Wenn es dem TE nur um die stundenweise Freistellung geht wäre das mit Urlaub nicht abzudecken. Sollte sich die Therapie dann auch noch länger hinziehen ist der Urlaub schnell verbraucht, außerdem wurde das dem Zweck des Erholungsurlaubs widersprechen.
Das ganze läuft doch auf einen Mix der verschiedenen Möglichkeiten heraus. Wir wissen nicht wie umfangreich die Therapie ist, also ist doch der Soldat in erster Linie gefordert, mit seinem Chef eine Möglichkeit zu finden das Ganze zu stemmen. Dabei kann sehr wohl auch auf EU zurückgegriffen werden. Da es ja sogar die Möglichkeit gibt, genau für solche Zwecke 10 Tage EU pro Jahr anzusparen spricht ja auch nichts dagegen diese Tage auch direkt einzusetzen. Außerdem sollte ja auch die Mutter einige Tage übernehmen können.
Autor KlausP
 - 07. August 2017, 12:48:02
Ich hab mich ungenau ausgedrückt. Wenn es dem TE nur um die stundenweise Freistellung geht wäre das mit Urlaub nicht abzudecken. Sollte sich die Therapie dann auch noch länger hinziehen ist der Urlaub schnell verbraucht, außerdem wurde das dem Zweck des Erholungsurlaubs widersprechen.
Autor CIRK
 - 07. August 2017, 12:40:28
Zitat von: KlausP am 07. August 2017, 12:30:30
Xwenn es nur um die eine Stunde Therapie geht, fällt Urlaub in jeglicher Form schon mal per Definition flach. Urlaub ist die Genehmigung, dem Dienst einen oder mehrere volle(n) Kalendertag(e) fernzubleiben.
Das ist doch kein Widerspruch. Natürlich kann Urlaub für die Betreuung jederzeit beantragt werden. Auch ist es jederzeit möglich den Chef darum zu bitten für den Tag Dienstbefreiung zu gewähren (in dem Fall gingen sogar halbe Tage oder stundenweiser Ausgleich von Mehrarbeit). Der Soldat hat im Fall des Urlaubs dann halt noch mehr Zeit für sein Kind oder kann andere private Dinge während des Urlaubs erledigen.
Autor KlausP
 - 07. August 2017, 12:30:30
Xwenn es nur um die eine Stunde Therapie geht, fällt Urlaub in jeglicher Form schon mal per Definition flach. Urlaub ist die Genehmigung, dem Dienst einen oder mehrere volle(n) Kalendertag(e) fernzubleiben.
Autor CIRK
 - 07. August 2017, 12:16:10
Wenn Sie für das Kind auch das Kindergeld erhalten können Sie die Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit um eine Stunde beantragen. Im Rahmen einer Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihrem Chef könnte diese Stunde z.B. dazu genutzt werden.

Weitere Möglichkeiten sind z.B. Urlaub oder Freistellung vom Dienst für diese Zeiten zu beantragen. Wenn Sie von sich aus einiges schon einmal mit einbringen (z.B. Urlaub) und Sie sich mit der Mutter des Kindes in der Betreuung abwechseln wird sich wohl kein Chef dieser Armee dazu hinreisen lassen Ihnen nicht entgegenzukommen.
Autor Spotter
 - 07. August 2017, 11:49:16
Servus!

Frage, 6-jähriges Kind muss in eine Therapie.
Therapiestunden sind 1 x wöchentlich von 10.00-11.00.

Wie ist das mit der Dienstzeit vereinbar?

Habe schon in der A-2640/22 gestöbert.

Möglichkeiten hierzu fallen mir wie folgt ein:

- Punkt 4 / 405 Dienstunterbrechung?
- Punkt 4 / 406 Dienstzeitreduzierung um eine Stunde?
- Anlage 8 Sonderurlaub für pflegebedürftiges Kind?
- Anlage 8 / 8.4 unter Punkt 2 "Alternativen zur Arbeitszeiterfassung"?


Hat hier jemand eine Idee? Erfahrungswerte wie sowas machbar ist?

Gedanke ist jetzt 1. Sozialdienst und dann 2. ab zum Chef.

Welche Möglichkeiten hat man wenn Chef stur ist bzw. ablehnt?

Danke vorab für Hilfe und Antworten!