ZUR INFORMATION:
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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: bayern bazi am 13. August 2017, 09:18:13
wieso immer erst mit anderen Reden - einfach mal beim Chef anfragen - Problem schildern und Lösung suchen
nur Sprechenden Leuten kann geholfen werden...
Zitat von: KlausP am 07. August 2017, 12:48:02Das ganze läuft doch auf einen Mix der verschiedenen Möglichkeiten heraus. Wir wissen nicht wie umfangreich die Therapie ist, also ist doch der Soldat in erster Linie gefordert, mit seinem Chef eine Möglichkeit zu finden das Ganze zu stemmen. Dabei kann sehr wohl auch auf EU zurückgegriffen werden. Da es ja sogar die Möglichkeit gibt, genau für solche Zwecke 10 Tage EU pro Jahr anzusparen spricht ja auch nichts dagegen diese Tage auch direkt einzusetzen. Außerdem sollte ja auch die Mutter einige Tage übernehmen können.
Ich hab mich ungenau ausgedrückt. Wenn es dem TE nur um die stundenweise Freistellung geht wäre das mit Urlaub nicht abzudecken. Sollte sich die Therapie dann auch noch länger hinziehen ist der Urlaub schnell verbraucht, außerdem wurde das dem Zweck des Erholungsurlaubs widersprechen.
Zitat von: KlausP am 07. August 2017, 12:30:30Das ist doch kein Widerspruch. Natürlich kann Urlaub für die Betreuung jederzeit beantragt werden. Auch ist es jederzeit möglich den Chef darum zu bitten für den Tag Dienstbefreiung zu gewähren (in dem Fall gingen sogar halbe Tage oder stundenweiser Ausgleich von Mehrarbeit). Der Soldat hat im Fall des Urlaubs dann halt noch mehr Zeit für sein Kind oder kann andere private Dinge während des Urlaubs erledigen.
Xwenn es nur um die eine Stunde Therapie geht, fällt Urlaub in jeglicher Form schon mal per Definition flach. Urlaub ist die Genehmigung, dem Dienst einen oder mehrere volle(n) Kalendertag(e) fernzubleiben.