ZUR INFORMATION:
Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html
Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: LwPersFw am 19. August 2017, 09:56:29
Zumindest die Frage, ob ÜG beim für die Berechnung des ALG 1 zu berücksichtigen Bruttoverdienstes mit einzurechnen sind, hat die
Rechtsprechung verneint. D.h. ÜG erhöhen nicht das zu berücksichtigende Arbeitsentgelt.
Zitat von: Rocky2_Z800 am 18. August 2017, 23:42:05
Sorry hatte das nur überflogen: Wenn die Anwartschaftszeit erfüllt ist hast du natürlich Anspruch!Die zwei JHre sind ja bald rum. ÜG wird jedoch als Einkommen angerechnet.
ZitatÜG wird jedoch als Einkommen angerechnet