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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: miguhamburg1 am 28. August 2017, 09:30:30j
Lieber CIRK,
mit Verlaub - was wollen Sie damit sagen? Dass der Befehl eines Kommandeurs, dass sein Verband an diesem Tag Dienst hat, unwirklsam wäre oder allein aufgrund von Freiwilligkeit umgesetzt werden könnte?
Zitat von: miguhamburg1 am 28. August 2017, 08:01:12
Wobei - es gäbe eine einzige Ausnahme vom bisher beschriebenen in dem Fall des Samstagsdienstes: Wenn ein Kommandeur für einen Tag der offenen Tür o-ä. an einem Samstag allgemein Dienst für seinen gesamten Bereich anordnet, dann wäre es möglich.
Zitat von: Fachdiener am 17. August 2017, 20:06:45
Guten Abend Kameraden,
folgende Situation ist bei uns heute in der Kompanie aufgetaucht:
Rahmendienstzeit
Mo., 06:45 - 16:15
Di., 06:45 - 16:15
Mi., 06:45 - 16:15
Do., 06:45 - 16:15
Fr., 06:45 - 11:45 macht 5 Stunden
Zusatzdienstplan nächste Woche
Mo., 06:45 - 16:15
Di., 06:45 - 16:15
Mi., 06:45 - 16:15
Do., 06:45 - 16:15
Fr., 08:30 - 21:30 macht 13 Stunden
Die Festlichkeiten, wo das gesamte Bataillon mit allen Kräften dran teil nimmt, geht tatsächlich den ganzen Tag und die Mittagspause bzw. generell Pausen werden an diesem Tag nicht befohlen.
Anwesendheitspflicht besteht laut Befehl für alle Soldaten in der Zeit zwischen 08:30 und 21:30 Uhr.
JETZT DIE EIGENTLICH FRAGE:
Ein Soldat hat beispielsweise vor drei Wochen, als der Befehl dem Soldaten noch nicht bekannt war, fünf Stunden Stundenabbau beantragt und erfährt heute, dass sich die KpChefs darauf geeinigt haben, dass statt fünf Stunden gem. Rahmendienstplan, neun Stunden genommen werden müssen.
Ein Soldat möchte heute für diesen besagten Freitag Stundenabbau machen und reicht ebenfalls fünf Stunden ein und bekommt zu hören, dass aber neun Stunden genommen werden müssen.
Warum reichen nicht die fünf Stunden wie normal auch?
Warum muss man nicht 13 Stunden nehmen?
Wo ist geregelt, wie und wann und in welchen Fällen der Stundenabbau durchgeführt wird.
Herzlichen Dank.
Zitat... Anwesendheitspflicht besteht laut Befehl für alle Soldaten in der Zeit zwischen 08:30 und 21:30 Uhr. ...
Zitat§ 7 Ruhepausen und Ruhezeiten
(1) Die Arbeit ist spätestens nach 6 Stunden durch eine Ruhepause von mindestens 30 Minuten zu unterbrechen.
Nach mehr als 9 Stunden muss die Ruhepause insgesamt mindestens 45 Minuten betragen. Ruhepausen können
in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden.