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Autor Ralf
 - 20. August 2017, 15:43:46
Warte doch bis Anfang September, dann ruf mal an.
Autor Dennis Lummerland
 - 20. August 2017, 15:21:49
Vielen Dank! Ja den hatte ich schon angerufen er wollte das fertig machen. Die Aussage hatte er im Juni 2017 getroffen. Die ärztliche Auflage wurde im April erfüllt. Sollte ich nochmal anrufen und nachhaken oder mich gedulden? Ich will dem auch nicht auf die Nerven gehen, ich bin ja nicht die einzige Person die er bearbeitet. Andererseits ist ja nun einige Zeit vergangen.


Vielen Dank schonmal für deine Hilfe! :)
Autor Ralf
 - 20. August 2017, 06:43:51
Der UGL ist nur in Heide, von daher kannst du dir sicher sein, dass du dort deinen Dienst antreten wirst.
Deine "Bescheid zur Einberufung zu einer Eignungsübung" kann ja erst jetzt erstellt werden, da du erst jetzt die Auflagen erfüllt hast. Mit der festen Einplanung wird auch der UGL-Platz gebucht und dann steht ja erst der GA/UGL-Ort fest. Alles normal.
Ich tippe mal so auf Mitte September, Anfang Oktober, aber genau weiß das nur natürlich der Bearbeiter ;-)
Autor Dennis Lummerland
 - 20. August 2017, 01:52:57
Guten Abend liebe Forumsmitglieder,

ich habe eine vorläufige Einplanung erhalten auf Grund einer ärztlichen Auflage. Diese wurde nun erfüllt, der Arzt hat auch sein Ok gegeben telefonisch und es sind sonst keine weiteren Hinderungsgründe. Auf meiner vorläufigen Einplaung ist aber noch nicht festgelegt, wo ich meinen UGL leisten soll. Ich weiss also den Antrittstermin und Betreuungstruppenteil während der Ausbildung, aber nicht den Ort der "Grundausbildung". Ich hatte schonmal im KarrC angerufen wo man mir mitteilte, der Ort des UGL sei noch nicht bekannt. In meinem Fall gibt es wohl drei Möglichkeiten USLW Heide, USLW Appen oder die Einheit (der SKB) direkt.

Fragen:
1. DA ist im Januar 18, Einplanung war im Februar. Ist dieses Vorgehen üblich dass der Ort noch nicht feststeht?
2. Ich habe kein Schreiben außer diese vorl. Einplanung wo das Anforderungsprofil draufsteht (leicht grüner Zettel) und die ganzen Belehrungen. Fehlt mir nicht ein Schreiben wo drauf steht "Sie treten am 02. Januar um 06 Uhr Ihren Dienst in xy an?" (Nein ich habe keine Unterlagen verloren)
3. Kommt so ein Schreiben wie in Punkt 2 geschildert noch, wenn ja, wann kann damit gerechnet werden.

Ich Frage weil ich gerne meinen Arbeitgeber über meine EÜ informieren will, aber  natürlich den besonderen Kündigungsschutz des Eignungsübungsgesetzes in Anspruch nehmen möchte.

Über Hilfe bin ich dankbar!