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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: Bezügerechnerin am 05. September 2017, 11:55:50Zitat von: Maj a.D. am 05. September 2017, 09:43:24
Da muss ich der werten Bezügerechnerin aus praktischer Erfahrung widersprechen.
Da das ja kein Widerspruch war, sondern die Schilderung eines Sachverhaltes der genau den gesetzlichen Vorgaben entspricht,
will ich mal nicht so sein.
Zitat von: Maj a.D. am 05. September 2017, 09:43:24
Da muss ich der werten Bezügerechnerin aus praktischer Erfahrung widersprechen.
Zitat von: Maj a.D. am 05. September 2017, 09:43:24
Kind 1 und 2 geboren vor der Heirat --> Anmeldung bei der örtlichen Familienkasse und als Anspruchsberechtigter die Lebensgefährtin und Überweisung des Kindergeldes auf deren Konto;
Kind 3 geboren nach der Heirat --> wiederum Antrag an Familienkasse und weiterer Bezug des Kindergeldes für drei Kinder auf das Konto der (jetzt) Ehefrau.
Zitat von: M05W12S69 am 04. September 2017, 21:13:32
Auch wenn man bei der Bundeswehr beschäftigt ist, kann das Kindergeld weiter wie bisher über die Familienkasse ausgezahlt werden
Zitat von: Bezügerechnerin am 30. August 2017, 13:02:26
Nicht jede Außenstelle des BVA hat noch eine Familienkasse im Haus - wir in München haben zum Beispiel keine!
Zitat von: Alina94 am 29. August 2017, 11:56:35
Mein Mann war schon beim Personal Menschen ( ich nenne ihn jetzt einfach mal so) hat aber nicht dadran gedacht auch wegen den Kindergeld nachzufragen.