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Zusammenfassung

Autor F_K
 - 01. September 2017, 09:02:41
@ LwPersFw:

Danke.

Der Unterschied ergibt sich, wie Du richtig ausführst, aus dem SÜG (andere §), und hat damit unterschiedliche Rechtsgrundlagen.
Autor LwPersFw
 - 01. September 2017, 08:57:22
Wer es genau wissen will : in der A-1130/3 ist alles klar geregelt.

Diese trennt klar zwischen
+ dem personellen Geheimschutz (Zugang zu VS) und
+ dem vorbeugenden personellen Sabotageschutz.

Deshalb führt die Vorschrift auch aus:

"Das SÜG unterscheidet zwischen Sicherheitsüberprüfungen aus Gründen des personellen
Geheimschutzes- und des vorbeugenden personellen Sabotageschutzes."

"Diese unterschiedlichen Zielrichtungen führen dazu, dass sicherheitserhebliche Erkenntnisse
entsprechend differenziert zu bewerten sind."

Deshalb gibt es die

+ erweiterte Sicherheitsüberprüfung Ü 2 - personeller Geheimschutz (Verschlusssachenschutz)

und daneben

+ erweiterte Sicherheitsüberprüfung Ü 2 - Sabotageschutz  ( Wo dies gilt, legt das BMVg gesondert fest )


und jeweils unterschiedliche Formulare, die der Betroffene bei Einleitung ausfüllen muss.



Das dann die Untersuchungsumfänge und -inhalte gleich sind, hat damit nichts zu tun.


Auch ist diese Überprüfung kein "Hexenwerk", sondern ein klar geregeltes rechtsstaatliches Verfahren.
Im Internet findet sich z.B. das SÜG mit Ausführungsbestimmungen und nichts Anderes setzt die Bw in der A-1130/3 um.
Und auch die A-1130/3 kann jeder Soldat im IntranetBw, bei "Regelungen-Online", lesen.
Denn weil es ein vollkommen transparentes Verfahren ist, ist diese Vorschrift nur als "offen" eingestuft.
Autor FoxtrotUniform
 - 01. September 2017, 08:14:48
Die entsprechende Regelung differenziert ebenfalls, als Quelle muss der Amtsleiter XY hier genügen.
Autor Ralf
 - 01. September 2017, 05:15:07
Zitat von: Dennis Lummerland am 31. August 2017, 20:45:46
Ist ein "Wolke-Dienstposten" ohne Stammeinheit.
Na siehst du. Es gibt also derzeit noch keine Veranlassung, für eine bestimmte SÜ.
Autor F_K
 - 31. August 2017, 21:45:15
Quelle?

SÜG diffenziert da.
Autor FoxtrotUniform
 - 31. August 2017, 21:32:52
Zitat von: F_K am 31. August 2017, 17:50:34
Was ist der Fall?

Beides ist deckungsgleich?
Nein, aber der Umfang einer Überprüfung Ü2 VS umfasst seit einiger Zeit auch den Sabotageschutz.
Eine Überprüfung Ü2 Sabotageschutz umfasst grundsätzlich auch Ü2 VS, da es nur eine Erweiterung um den Anteil des Sabotageschutzes ist. Folgerichtig gibt es also nach wie vor die Unterscheidung, die zuständige Stelle überprüft jedoch stets im gleichen Umfang (Ü2!).

Wie die Zuständigkeiten und Befugnisse bei Nichtabschluss  im Zuge der Einstellungen umgesetzt werden, entzieht sich meiner Kenntnis.
Autor Dennis Lummerland
 - 31. August 2017, 20:45:46
Ist ein "Wolke-Dienstposten" ohne Stammeinheit.
Autor Ralf
 - 31. August 2017, 20:37:41
In welcher Einheit ist denn dein Dienstposten, wenn du fertig ausgebildet bist?
Autor Dennis Lummerland
 - 31. August 2017, 20:35:19
Nun ich war damit so hektisch, weil mir die oben erläuterte Regelung nicht bekannt war. Es hieß immer, eine Ü2 dauert lange. Auch wenn es sich doof anhört verlass ich mich nicht gerne auf Andere was Verwaltungsabläufe angeht (aus eigener Erfahrung) und hol mir gerne ein zweite Meinung ein (In diesem Fall bei euch). Das empfinde ich nicht unbedingt als schlecht. Meine Frage wurde nun aber abschließend beantworte, danke dafür! Meine Angst war, dass ich am 02.01 meinen Dienst antrete und plötzlich mein Chef sagt: "Oh, bei dem StuffZ Fa hat jemand die SÜ vergessen, dann lösen wir ihn mal ausm UGL heraus".
Autor Ralf
 - 31. August 2017, 20:17:27
Sicherheitsüberprüfungen von vor dem 01.97. getesteten Bewerbern werden nach dem Dienstantritt eingeleitet. Vorher fehlt eine rechtl. Grundlage.
Warum bist du denn so hektisch damit? Tausende vor dir haben doch die selben Prozedur durchlaufen. Und bis du mit der Ausbildung durch bis (die btw keine SÜ2 bedarf) ist das doch locker durch.
Autor Dennis Lummerland
 - 31. August 2017, 19:44:03
Also für mich bestehen noch Diskrepanzen zwischen der Aussage von FoxtrottUniform und LwPersFw. Mir erschien es so, als wenn hier noch zwei verschiedene Meinungen bestehen.
Autor Ralf
 - 31. August 2017, 19:41:01
Dann hast du aber hier nicht richtig mitgelesen.
Autor Dennis Lummerland
 - 31. August 2017, 19:19:41
Ich bin mal gespannt, die Thematik scheint ja schwieriger zu sein als gedacht. Zur not werde ich wohl so Verfahren, dass ich dem KarrCBw im Oktober zusammen mit meinem Beschäftigungsnachweis eine Art Erinnerung schicke, in der ich darauf aufmerksam mache dass ich noch keine SÜ2 bekommen habe. Das ganze schick ich in zweifacher Ausfertigung und lass eine mit Eingangsstempel wieder an mich senden? Dann bin ich zumindest nicht der angeschmierte und habe was in der Hand. Nicht dass es nachher heißt, ich hätte mich darum kümmern müssen. Hoffe das kommt nicht so Oberlehrermäßig rüber, schließlich wissen die im KC ja eigentlich was Sie tun. Ich will nur nicht durch das Raster fallen.
Autor F_K
 - 31. August 2017, 17:50:34
Was ist der Fall?

Beides ist deckungsgleich?
Autor FoxtrotUniform
 - 31. August 2017, 17:25:34
Doch F_K, genau das ist der Fall.