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Autor HUT
 - 01. September 2017, 13:15:24
Und unter Punkt 223. (Feldanzug, Tarndruck, Einsatz) steht auch noch drin, dass die bereits benannten "Einsatzbezogenen Kampfstiefel" (also heiß-feucht und heiß-trocken) "im Inland Maßgabe der Disziplinarvorgesetzten getragen werden" dürfen. Wenn ich mich recht erinnere, wurde eine solche Regelung im vergangenen Jahr erlassen. Macht ja eigentlich auch Sinn, da gerade die Heiß-trockenen Stiefel auch hierzulande im Hochsommer eine zweckmäßige Wahl darstellen werden.
Zusätzlich wird laut Aussage BMVg in diesem Jahr die Beschaffung des Kampfschuhkonzepts Streitkräfte anlaufen, bei dem die Soldaten aus einem begrenzten Warenkorb ihr Schuhwerk (Kampfstiefel, schwer und Kampfstiefel, leicht) selber wählen dürfen. Genauere Informationen, etwa wer alles ausgestattet wird und welche Modelle beschafft werden sollen, sind auch im Intranet leider nur schwer zu finden. Ich würde dem TE aber nahelegen, mit dem Kauf noch ein wenig zu warten. Es kann sein, dass er in naher Zukunft eh anders ausgestattet wird.
Autor Ralf
 - 01. September 2017, 11:03:29
ZitatEine Regelung, wonach man pauschal auch sandfarbene Stiefel anziehen kann, wenn man dazu Lust hat, die ist mir auch nicht bekannt.
Dazu gab es letztes Jahr auch eine LoNo zur u.a. Änderung.
Autor F_K
 - 01. September 2017, 11:03:18
Abwandlungen des Feldanzuges, Grundform (der schwarze Kampfstiefel beinhaltet):

A7 Bergschuhe
A8 Bergschischuhe
A9 Einsatzbezogene Kampfschuhe

Also ja, sofern der DV nicht anderes befiehlt, darf ein Soldat, der mit dieser Bekleidung ausgestattet ist, diese tragen(im Rahmen der sonstigen Weisungslage).
Autor 200/3
 - 01. September 2017, 10:46:35
Doch, eine solche Regelung gibt es. Ich zitiere mich selbst:
ZitatIn der A2-2630/0-0-5 als Abwandlung zum FA Grundform mit folgender Einschränkung: "Ist aus Sicht des bzw. der zuständigen Disziplinarvorgesetzten ein einheitlicher Anzug erforderlich, kann das Tragen der einsatzbezogenen Kampfschuhe untersagt werden." Mit Bild. Wobei die dort abgebildeten Stiefel nicht der bekannte Haix Airpower P9 bzw. dessen Nachbau sind.
Im Bild trägt der Pappkamerad sandfarbene Stiefel zum 5-Farb TD. und diese Konstellation dürfte im Einsatz äußerst selten sein...
Autor BSG1966
 - 01. September 2017, 10:33:51
Zitat von: Andi am 31. August 2017, 18:28:06
Zitat von: miguhamburg1 am 31. August 2017, 18:17:14
Dass die sandfarbenen Wüstenstiefel im Inland zum Regeldienst getragen werden dürfen, wäre mir neu.

Das ist seit anderthalb Jahren so.
Aber eben nur, wenn dienstlich bereitgestellt und für die Einheit/den Verband nicht aus dienstlichen Gründen (pauschale Einheitlichkeit reicht nicht!) etwas anderes befohlen wurde.


"dienstlich bereitgestellt" ist aber etwas schwammig, da man die nachm Einsatz ja behält.
Gang und Gebe ist, dass VOR einem Einsatz es gestattet wird, diese "zum Einlaufen" zu tragen. Letztendlich ist es aber doch in der Regel in jeder Einheit irgendwie geregelt, wie der Tagesdienstanzug auszusehen hat. Und zum Feldanzug, Grundform gehören meines Wissens schwarze Stiefel.
Es gibt Einheiten, in denen Abweichungen toleriert werden, in unterschiedlichem Maße.

Eine Regelung, wonach man pauschal auch sandfarbene Stiefel anziehen kann, wenn man dazu Lust hat, die ist mir auch nicht bekannt.
Autor Andi
 - 31. August 2017, 18:56:10
Zitat von: miguhamburg1 am 31. August 2017, 18:33:16
Was machen Ihre Feldjägerstreifen, wenn sie irgendwo einen Soldaten im Feldanzug mit Wüstenstiefeln antreffen? Ich vermute, dass es nirgendwo eine Übersicht gibt, welche Einheiten mit diesen Stiefeln dienstlich ausgestattet wurden ....

Da es hier ausschlaggebend ist, was der einzelne Soldat auf seiner BAN stehen hat wäre das auch müßig.

Für besondere Anlässe bei denen es auf (besondere) Einheitlichkeit ankommt kann halt befohlen werden, dass nur die schwarzen getragen werden oder Einheiten oder Teileinheiten haben einen herausgehobenen Auftrag (Presse-/Öffentlichkeitsarbeit, Feldjäger, Wachbataillon,...), dann ist für das entsprechend eingesetzte Personal eine Beschränkung auf die schwarzen Kampfschuhe möglich.
Am Beispiel meiner Feldjäger: Feldjägerpersonal trägt nur den schwarzen Kampfschuh, "Nichtfeldjäger" der Kompanie können grundsätzlich auch Tropenstiefel tragen - wenn sie sie denn hätten. ;)

Gruß Andi
Autor 200/3
 - 31. August 2017, 18:41:24
In der A2-2630/0-0-5 als Abwandlung zum FA Grundform mit folgender Einschränkung: "Ist aus Sicht des bzw. der zuständigen Disziplinarvorgesetzten ein einheitlicher Anzug erforderlich, kann das Tragen der einsatzbezogenen Kampfschuhe untersagt werden." Mit Bild. Wobei die dort abgebildeten Stiefel nicht der bekannte Haix Airpower P9 bzw. dessen Nachbau sind.
Autor miguhamburg1
 - 31. August 2017, 18:33:16
Vielen Dank für die Erläuterung, @ Andi. Das mit diesen Stiefeln war mir tatsächlich neu.

Was machen Ihre Feldjägerstreifen, wenn sie irgendwo einen Soldaten im Feldanzug mit Wüstenstiefeln antreffen? Ich vermute, dass es nirgendwo eine Übersicht gibt, welche Einheiten mit diesen Stiefeln dienstlich ausgestattet wurden ....
Autor Andi
 - 31. August 2017, 18:28:06
Zitat von: miguhamburg1 am 31. August 2017, 18:17:14
Dass die sandfarbenen Wüstenstiefel im Inland zum Regeldienst getragen werden dürfen, wäre mir neu.

Das ist seit anderthalb Jahren so.
Aber eben nur, wenn dienstlich bereitgestellt und für die Einheit/den Verband nicht aus dienstlichen Gründen (pauschale Einheitlichkeit reicht nicht!) etwas anderes befohlen wurde.
Autor F_K
 - 31. August 2017, 18:26:37
CGI cool Guy Index.

Gibt es wichtigeres?

@ TE: frag halt Deinen DV, der entscheidet es letztlich - was er wann erlaubt oder übersieht.
Autor CIRK
 - 31. August 2017, 18:20:53
Mich würde eher interessieren, was der ganze Unsinn soll? Der TE möchte sich privat sandfarbene Stiefel kaufen um diese dann als einziger im Dienst zu tragen - warum, weil es cool aussieht?
Autor miguhamburg1
 - 31. August 2017, 18:17:14
Dass die sandfarbenen Wüstenstiefel im Inland zum Regeldienst getragen werden dürfen, wäre mir neu. Meiner Erinnerung nach waren die Stiefel, schwülheiße Witterung (die mit dem grünen Goretexgewebe) allgemein freigegeben, wenn der DV dies allgemein gestattet.
Autor 200/3
 - 31. August 2017, 18:06:34
Ausnahme: hat man aufgrund Einsatz die dienstlich gelieferten, sandfarbenen Stiefel im Bestand, kann man diese grundsätzlich auch im Tagesdienst im Inland tragen...es sei denn, der DV befiehlt etwas anderes.
Oder gibt es diese Regelung schon wieder nicht mehr?
Autor KlausP
 - 31. August 2017, 18:02:10
Zitat von: FranzP am 31. August 2017, 17:53:12
also könnte ich auch sandfarbene Stiefel anziehen?

Dann lesen Sie doch einfach die Vorschrift.
Autor Andi8111
 - 31. August 2017, 17:56:01
Im Inland? Im Regeldienst? Nein.