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ZitatEine Regelung, wonach man pauschal auch sandfarbene Stiefel anziehen kann, wenn man dazu Lust hat, die ist mir auch nicht bekannt.Dazu gab es letztes Jahr auch eine LoNo zur u.a. Änderung.
ZitatIn der A2-2630/0-0-5 als Abwandlung zum FA Grundform mit folgender Einschränkung: "Ist aus Sicht des bzw. der zuständigen Disziplinarvorgesetzten ein einheitlicher Anzug erforderlich, kann das Tragen der einsatzbezogenen Kampfschuhe untersagt werden." Mit Bild. Wobei die dort abgebildeten Stiefel nicht der bekannte Haix Airpower P9 bzw. dessen Nachbau sind.Im Bild trägt der Pappkamerad sandfarbene Stiefel zum 5-Farb TD. und diese Konstellation dürfte im Einsatz äußerst selten sein...
Zitat von: Andi am 31. August 2017, 18:28:06Zitat von: miguhamburg1 am 31. August 2017, 18:17:14
Dass die sandfarbenen Wüstenstiefel im Inland zum Regeldienst getragen werden dürfen, wäre mir neu.
Das ist seit anderthalb Jahren so.
Aber eben nur, wenn dienstlich bereitgestellt und für die Einheit/den Verband nicht aus dienstlichen Gründen (pauschale Einheitlichkeit reicht nicht!) etwas anderes befohlen wurde.
Zitat von: miguhamburg1 am 31. August 2017, 18:33:16
Was machen Ihre Feldjägerstreifen, wenn sie irgendwo einen Soldaten im Feldanzug mit Wüstenstiefeln antreffen? Ich vermute, dass es nirgendwo eine Übersicht gibt, welche Einheiten mit diesen Stiefeln dienstlich ausgestattet wurden ....
Zitat von: miguhamburg1 am 31. August 2017, 18:17:14
Dass die sandfarbenen Wüstenstiefel im Inland zum Regeldienst getragen werden dürfen, wäre mir neu.
Zitat von: FranzP am 31. August 2017, 17:53:12
also könnte ich auch sandfarbene Stiefel anziehen?