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Zusammenfassung

Autor miguhamburg1
 - 04. September 2017, 08:12:00
... und um es vorschriftengetreu zu zitieren:

Müssen in Form und Farbe den dienstlich gelieferten entsprechen ....
Autor LwPersFw
 - 03. September 2017, 12:39:57
Stellen Sie diese Frage Ihrem Disziplinarvorgesetzten, der darüber, im Rahmen der bestehenden Vorschriften, zu entscheiden hat.

Alles andere hier ist nur "Glaskugel"...  ;)


Grundsätzlich gilt für alle privat beschafften Gegenstände, für die Trageerlaubnis besteht bzw. erteilt wird:

...sie müssen den dienstlichen Gegenständen - vor allem in sicherheitsrelevanten Aspekten - entsprechen.
Autor Zibas
 - 03. September 2017, 12:31:33
Moin Leute, ich wollte mir neue Stiefel/Schuhe besorgen.
Da bin ich heute Morgen auf 2 Exemplare gestoßen die ziemlich vielversprechend waren. Jedoch sind es polizeischuhe.
Stellt es ein Problem dar, diese im Dienst zu tragen oder müssen es Kampfstiefel sein?