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Zitat von: miguhamburg1 am 04. September 2017, 08:14:39Die Nachfolgerin ist die von mir genannte "Formaldienstordnung". Und wie bereits geschrieben, habe ich weder in dieser, noch in der ergänzenden Vorschrift zu Formen und Feiern die von Dir genannte Regelung gefunden.
Och, da gibt es doch so etwas wie die ZDv 3/2 bzw. deren Regelungsnachfolgerin, in der steht so etwas, dass ein Soldat, der von seinem Vorgesetzten angesprochen wird, selbstständig und ohne Aufforderung in Grundstellung zu gehen habe. Wird zwar sowohl von vielen Vorgesetzten, als auch Untergebenen "vergessen", ist aber so.
Insofern beantwortet sich doch die Frage, wenn der Vorgesetzte mit der Auszeichnung vor dem Auszuzeichnenden steht, ihn anschaut, dann wird Grundstellung eingenommen.
Zitat von: MMG-2.0 am 04. September 2017, 10:38:45
Die Rede war vom Stillgestanden des gesamten Teilnehmerkreises und nicht von der kurzen Grundstellung des einzelnen Soldaten.
Sollte eigentlich deutlich geworden sein.
Zitat von: F_K am 02. September 2017, 20:05:30Wenn einzelne Soldaten ausgezeichnet werden ist das von der Zeit her an sich kein Problem.
In aller Regel stehen schon alle im Stillgestanden - die Frage stellt sich demnach nicht.