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Zitat von: M05W12S69 am 01. September 2016, 13:09:50
Heute war meine UNtersuchung, und alles wie oben schon beschrieben, also
* Körpergröße und Gewicht
* Sehtest
* Hörtest
dann zum Arzt, ich hatte bereits Laborergebnisse (Blut und Urin) mitgebracht (musste nicht mehr gemacht werden), Lungenfunktionstest und Belastungstest wurden auch von mir mitgebracht. Der Arzt hatte die mitgebrachten Befunde und im Vorfeld erlefigten Untersuchungen alle akzeptiert.
Erst wurden jede Menge Fragen beantwortet, dann erfolgte eine gründliche körperliche Untersuchung, 20 Kniebeugen und Blutdruckmessung.
Ergebnis:
Mein Belastungstest wurde leider nur bei 1,4 W/kg beendet (hab nur 225 W erreicht, 240 W hätte es gebraucht) und der Arzt erklärte mir, dass er mich eigentlich nach Hause schicken müsste mit einem klaren "NEIN".
Aber weil die Werte trotz Gewicht usw. alles in einem guten Bereich sind, würde er empfehlen, dass ich in etwa 6 Monaten nochmals zur Untersuchung kommen sollte, und dann sollte ich in der Lage sein, die Voraussetzung von 1,5W/kg zu erfüllen - und er wäre auch nicht böse, wenn bis dahin mein Gewicht noch etwas nach unten gehen würde.
Als Fazit für mich persönlich kann ich nur feststellen, dass der mich untersuchende Arzt diesen Weg hätte nicht gehen müssen, ich denke eher, dass man die Kandidaten schon ins Boot ziehen möchte, auch wenn dazu mal ein Umweg erforderlich ist.
Was jetzt der Personalbereich daraus macht (also bin ich noch drin, oder schon draußen?!), kann ich noch nicht sagen, man war da zunächst auch erst einmal ohne Antwort und wartet das schriftliche Gutachten erstmal ab.
Zitat von: Gast 324394u32095u am 22. August 2016, 07:50:24
Einziges absolutes Ausschlusskriterium ist: BMI über 30 (wobei selbst das restriktiv behandelt wird).
Zitat von: BWDSF am 21. August 2016, 18:32:29
Die Verpflichtung bezieht sich also auf alle "Kameraden", da sind zivile Angestellte also nicht einzubeziehen? Wenn diese in soldatischer Funktion im Auslandseinsatz sind, ist der Paragraph dann anzuwenden? Kameraden sind also keine Bundeswehrangehörigen, die dafür sorgen, dass Einsätze möglichst reibungslos ablaufen und Soldaten alles haben, was sie benötigen?
Tut mir Leid, dass ich so ahnungslos bin.
ZitatWenn diese in soldatischer Funktion im Auslandseinsatz sind, ist der Paragraph dann anzuwenden?
Zitat"1) Soldat ist, wer auf Grund der Wehrpflicht oder freiwilliger Verpflichtung in einem Wehrdienstverhältnis steht. Staat und Soldaten sind durch gegenseitige Treue miteinander verbunden."
Zitat von: BWDSF am 21. August 2016, 16:54:33... finde ich weiterhin sehr unangebracht und unkameradschaftlich.
Zitat von: Getulio am 21. August 2016, 16:44:58Zitat von: Thorben101 am 21. August 2016, 16:08:04
Zudem gibt es auch Krankheiten die man überhaupt nicht wahrnimmt und die einer Verbeamtung dennoch im Wege stehen können. Man denke an möglichen Herzfehlern oder ähnlichem. Da muss man nicht zwangsläufig ein "Körperklaus" sein.
Da bringt es aber auch nichts, hier Panik zu schieben, und bei der von Tommie genannten Klientel (gesund und halbwegs sportlich) ist das schiere Energieverschwendung.
Wer da die große Panik schiebt, wie soll der erst die drei Jahre Probezeit nervlich überstehen? Denn man muss ich ja klar machen, wenn in der Zeit was Gravierendes passiert gesundheitlich, ist Essig mit Lebenszeitverbeamtung, da ist der Dienstherr schmerzfrei.