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Autor Neugaa
 - 11. September 2017, 13:07:45
Herzlichen Dank für die Aufklärung! :)

Autor Jens79
 - 11. September 2017, 10:22:06
Zitat von: Andi am 10. September 2017, 21:04:15
...wie er bei seiner Ausbildung gelernt hat. ;)
Als Mitglied eines beliebigen Sportvereins kann er sie aber zivil umschreiben lassen.

Hier die Quellen dazu:
http://www.deutsches-sportabzeichen.de/de/das-sportabzeichen/infos-fuer-pruefer/

Weiterhin kann man den Übungsleiter Bw anerkennen lassen und somit die DOSB C-Lizenz bekommen.
https://www.dosb.de/de/sportentwicklung/bildung/dosb-lizenzen/qualifizierungen/#dosbc39538

Autor F_K
 - 10. September 2017, 22:02:52
... wenn solche "Prüfungen" erkannt werden, wird die Prüfberechtigung eingezogen - und keine Urkunde ausgestellt.

Selbst wenn er eine zivile Prüfberechtigung hätte - müsste er einen offiziellen Termin nutzen - bei dem eh Prüfer sind.
Autor Andi
 - 10. September 2017, 21:04:15
...wie er bei seiner Ausbildung gelernt hat. ;)
Als Mitglied eines beliebigen Sportvereins kann er sie aber zivil umschreiben lassen.
Autor ulli76
 - 10. September 2017, 21:03:36
Nein, die Prüfberechtigung ist auf die Bundeswehr begrenzt.
Autor Neugaa
 - 10. September 2017, 21:00:50
Guten Abend liebe Community ,

Folgende Frage:

- darf ein guter Bekannter (Oberfähnrich) der im Besitz eines Prüferausweises der Bw ist (für Abnahme DSA)  , auch Zivilisten prüfen und das DSA abnehmen?
Oder muss er erst über den LSB (Landessportbund) sich eine Bescheinigung holen lassen?

Mkg.

Neugaa