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Autor 200/3
 - 14. September 2017, 13:02:59
Ah, stimmt, so rum betrachtet macht es natürlich auch Sinn, das hatte ich übersehen.
Autor Ralf
 - 14. September 2017, 10:19:22
Es ist auch festzuhalten, dass diese Weiterverpflichtung nicht zuschlagsberechtigt gewesen wäre. Denn sie wäre ja nicht für eine Verwendung gewesen, die auch zuschlagsberechtigt ist. Denn das ist ja eine OffzMilFD-Verwendung, die ist dort nicht aufgeführt gewesen.
Autor F_K
 - 14. September 2017, 10:08:38
Und?

Ohne Eingang auch keine Prämie - und jetzt gibt es ja die Möglichkeit der Verpflichtung nicht mehr.
(Und Deine Unterschrift trägt ja ein Datum ...)
Autor 200/3
 - 14. September 2017, 10:01:37
@F_K

Grundsätzlich richtig...wenn denn ein Eingang stattgefunden hätte, was ja scheinbar nicht der Fall war.
Autor F_K
 - 14. September 2017, 09:56:15
@ 200/3:

Und?

Der Eingang war ja VOR der Bekanntgabe der Prämie - also war dieser Vorgang nie prämienberechtigt.
Autor 200/3
 - 14. September 2017, 09:52:16
Und eben da liegt der Hase im Pfeffer: die Weiterverpflichtungserklärung ist scheinbar nie in Köln eingegangen sondern liegt lediglich in Papierform in der Nebenakte vor. Zumindest ist nichts dergleichen in SASPF hinterlegt. Mit der Ernennung zum BS wurde das ganze dann wohl von der Einheit bzw. dem zuständigen PersFw auch nicht weiter forciert, nach dem Motto "der ist ja jetzt eh BS, dann ist die Weiterverpflichtung auch egal...".
Autor Ralf
 - 14. September 2017, 04:44:23
Ausschlaggebend ist der Zeitpunkt des Eingangs der Weiterverpflichtungserklärung ("Eingangsstempel").
Autor 200/3
 - 14. September 2017, 00:00:07
Weil's irgendwie thematisch passt:
Soldat xy wurde 2016 ausgewählt für den Laufbahnwechsel zum OffzMilFD, es musste eine Weiterverpfilchtung um 3 Jahre (SaZ12 auf SaZ15) unterschrieben werden damit Ausbildungszeit (zum OffzMilFD) und Restdienstzeit zusammenpassen. Ca. 2-3 Wochen nach Unterzeichnung der Weiterverpflichtung kam die Weiterverpflichtungsprämie für die Verwendung von Soldat xy raus. Soldat xy hatte zeitgleich zum Antrag OffzMilFD den Antrag BS eingereicht, dem Antrag BS wurde ebenfalls stattgegeben.
Ergo: Soldat xy ist derzeit OFR und BS, die Ernennung zum BS erfolgte jedoch erst mehrere Monate nach "Herausgabe" der Weiterverpflichtungsprämie.
Hat Soldat xy trotzdem eine Möglichkeit, von der Weiterverpflichtungsprämie für seine Verwendung zu profitieren oder ist der Zug aufgrund der zu frühen Unterzeichnung der Weiterverpflichtung und des aktuellen BS-Status abgefahren?

P.S.: Ja, ich weiß, Soldat xy ist BS und hat somit theoretisch eh bis zur Pension (und darüber hinaus) ausgesorgt. Es gibt jedoch auch genügend Beispiele von Kameraden, die wohlweißlich ihrer ausgezeichneten Chancen im BS- und OffzMilFD-Auswahlverfahren eine Weiterverpflichtung unterschrieben und die Prämie kassiert haben und in diesem Jahr ausgewählt wurden.
Autor BreakJoe
 - 13. September 2017, 20:12:43
Hallo.

Vielen Dank für diese Antwort.

LG
Autor LwPersFw
 - 13. September 2017, 18:49:00
Es bestehen Dienstverhältnisse bei Beamten und Zivilangestellten der Bundeswehr, sowie bei Berufs-und Zeitsoldaten.

Hier gilt:

Stpfl. Arbeitslohn sind bei Zeit-und Berufssoldaten auch Verpflichtungsprämien.

Sie gelten steuerlich als "sonstiger Bezug"

Die konkrete Höhe des Betrages hängt vom Einzelfall ab.
Nach meinem Kenntnisstand kommt die "Fünftel-Regel" nicht zur Anwendung.
Autor BreakJoe
 - 13. September 2017, 18:07:22
Hallo.

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Habe mir gerade §43b und §44 BBesG durchgelesen.
Aber da taucht nix von "steuerfrei oder versteuern" auf.
Oder suche ich falsch?

LG
Autor KlausP
 - 13. September 2017, 17:57:51
Das kann man recht einfach im Bundesbesoldungsgesetz nachlesen.
Autor BreakJoe
 - 13. September 2017, 17:55:45
Guten Tag.

Bezüglich der Prämien, habe ich eine Frage.
Und zwar wie läuft das ganze steuerlich?

-steuerfrei sind die Prämien bestimmt nicht?!
-wie werden die versteuert?!

LG
Autor Ralf
 - 05. September 2017, 16:29:53
Seit dem 01.09.2017 sind die aktualisierten Anlagen zu den Mangelverwendungen gültig.
Für Soldatinnen und Soldaten können diese über das Regelungsmanagement in den Erlassen A-1330/59 und A-1336/3 eingesehen werden und kommen dann bei Erfüllen der Voraussetzungen bei Weiterverpflichtungen, Laufbahnwechsel und Erstverpflichtungen zum Tragen.
Bewerber können die Informationen über ihren Karriereberater /Einplaner bekommen.