Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Der Beitrag verursachte die folgenden Fehler, die behoben werden müssen:
Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.
Einschränkungen: 10 pro Beitrag (10 verbleibend), maximale Gesamtgröße 8 MB, maximale Individualgröße 8 MB
Deaktiviere die Dateianhänge die gelöscht werden sollen
Klicke hier oder ziehe Dateien hierher, um sie anzuhängen.
Erweiterte Optionen...
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau

Zusammenfassung

Autor Nils aus dem Pott
 - 19. September 2017, 13:14:07
ZitatGgf. erfordert der Dienstposten eine Fahrerlaubnis MKF B - dann wird der Soldat auf Lehrgang geschickt.
Hat er schon Zivil "B", dann halt MKF B Fo.
- so und nicht anders war es gemeint, selbstverständlich bezahlt die BW mir nicht mein privates Vergnügen.

Zitat
Insgesamt wieder mal so ein "Fall" der nicht stimmig ist und wo tröpfchenweise Informationen hochkommen.
- verstehe die Aussage nicht bzw. was mit 'nicht stimmig' gemeint ist.

Autor BulleMölders
 - 19. September 2017, 12:34:37
Zitat von: Nils aus dem Pott am 19. September 2017, 08:05:20
Wenn das schon einmal jemand "probiert" hat, würde ich mich über ein Feedback freuen.
Und selbst das würde Ihnen nicht helfen, denn solche Entscheidungen im Rahmen der Einkommensteuer Veranlagung sind immer Einzelfallentscheidungen des jeweiligen Sachbearbeiters. Deshalb wird man auch kaum gültige Urteile zu dem Thema finden, die für die Allgemeinheit bestand haben.
Autor CIRK
 - 19. September 2017, 08:57:56
Zitat von: F_K am 19. September 2017, 08:53:32
Aber vielleicht hast Du "Glück" und der Finanzbeamter erkennt diesen Umstand nicht.

Soldaten und Lehrer sind die Klientel, wo die Finanzbeamten normalerweise ganz genau hinsehen, die werden also schon erkennen, dass es keine dienstlichen Erfordernisse waren.

Insgesamt wieder mal so ein "Fall" der nicht stimmig ist und wo tröpfchenweise Informationen hochkommen.
Autor F_K
 - 19. September 2017, 08:53:32
Zitatdass meine Dienststelle mir den B-Führerschein finanzieren wollte

Never ever!

Ggf. erfordert der Dienstposten eine Fahrerlaubnis MKF B - dann wird der Soldat auf Lehrgang geschickt.
Hat er schon Zivil "B", dann halt MKF B Fo.

Eben weil das so ist, gibt es keine Möglichkeit der Absetzbarkeit das ZIVILEN Führerscheins für MKF - weil der Arbeitgeber diese Ausbildung übernimmt.

Aber vielleicht hast Du "Glück" und der Finanzbeamter erkennt diesen Umstand nicht.
Autor Nils aus dem Pott
 - 19. September 2017, 08:43:08
Okay, vielleicht sollte ich noch erwähnen, dass meine Dienststelle mir den B-Führerschein finanzieren wollte, da dieser sehr wohl für meinen Dienstposten unabdingbar ist. Ich hatte beim Dienstantritt jedoch bereits fast alles (bis auf ein paar Stunden und die praktische Prüfung) zivil gemacht.

Da ich durch meine vielen Laufbahnlehrgänge am Anfang oft kommandiert wurde, habe ich drei verschiedene Fahrschulen in drei verschiedenen Städten besuchen müssen, bevor ich die Prüfung dann letztendlich bestanden habe, wobei außergewöhnlich hohe Kosten entstanden sind.

Aber ich merke, dass wir uns hier im spekulativen Rahmen befinden und deswegen kann das Thema gerne geschlossen werden. Wenn ich Bescheid vom Fiskus habe, kann ich meine Erfahrung ja mal mitteilen.

Danke trotzdem.
Autor CIRK
 - 19. September 2017, 08:19:08
Zitat von: Nils aus dem Pott am 19. September 2017, 08:05:20
Letztendlich kann man fast alles ergooglen, Problem dabei ist nur, dass gerade dieses Thema im Hinblick auf die Bundeswehr sehr spezifisch ist ...

Spezifisch im Hinblick auf die Bundeswehr ist dieses Thema eigentlich nur dahingehend, dass eine der wenigen Möglichkeiten der steuerlichen Absetzbarkeit des Führerscheins bei der Bundeswehr nicht gegeben ist. Der Führerschein kann nämlich abgesetzt werden, wenn er zur Ausübung des Berufs erforderlich ist (also z.B. als Kraftfahrer). Wenn die Bundeswehr Sie als Kraftfahrer einsetzen möchte wird sie aber dafür sorgen, dass Sie einen Führerschein bekommen.

Die Entfernung zwischen Ihrem Wohnort und der Kaserne ist ja auch kein Problem, da sie ja umziehen können oder als Wochenpendler mit Bahn und Bus fahren können.
Autor KlausP
 - 19. September 2017, 08:16:59
Was hat das denn nun speziell mit der Bundeswehr zu tun? Ihr privater Führerschein ist doch auch Ihr privates Problem.
Autor Nils aus dem Pott
 - 19. September 2017, 08:05:20
Letztendlich kann man fast alles ergooglen, Problem dabei ist nur, dass gerade dieses Thema im Hinblick auf die Bundeswehr sehr spezifisch ist, deshalb hätte ich mich über bereits gemachte Erfahrungen zu dem Thema von Kameraden gefreut - wenn nicht hier fragen, wo dann.

Aber danke trotzdem.

Wenn das schon einmal jemand "probiert" hat, würde ich mich über ein Feedback freuen.
Autor F_K
 - 12. September 2017, 08:31:03
http://www.giyf.com/ mit "führerschein steuerlich absetzbar"
Autor Nils aus dem Pott
 - 12. September 2017, 07:38:23
Hallo zusammen,

ich habe vor kurzem meinen (privat finanzierten) B-Führerschein erfolgreich bestanden und wollte mal fragen, ob es Sinn macht, diesen steuerlich geltend zu machen - mein Dienstort liegt ~ 200 Km von meinem Heimatort entfernt und auch zur Kaserne selbst ist es quasi unmöglich fußläufig bzw. mit ÖPNV anzureisen - entsprechend würde ich gerne erfahren, ob das ein Versuch wert ist.

Vielen Dank vorab und kameradschaftliche Grüße