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Autor miguhamburg1
 - 20. September 2017, 12:41:13
Doch, hatte er, aber sah keinen Bedarf für einen zusätzlichen Beitrag. Damit ist diese Frage ja nun geklärt.

Unabhängig von der "Ärmelabzeichenfrage" gibt es natürlich auch weiterhin selbstständige Einheiten.
Autor F_K
 - 20. September 2017, 08:59:06
Explizit nochmals:

- "Früher" (in diesem Fall  bis 1. 11. 2016) hat es interne Verbandsabzeichen nur für Verbände (also ab Btl) gegeben, mit der Ausnahme, dass selbstständige Einheiten auch intVbdAbz haben durften.

- Es gab eine Vorschriftenänderung (Version 2) der aktuellen Vorschrift, die diese "Einschränkung" nunmehr aufhebt - intVbdAbz sind nunmehr ab Einheitsebene zulässig.

Sogesehen hast Du "Recht", dass der Begriff jetzt etwas Verwirrung schaffen könnte, zum Verständnis der Änderung ist er aber wichtig.

(Migu hat halt meinen Hinweis auf die Vorschriftenänderung noch nicht zur Kenntnis genommen).
Autor FoxtrotUniform
 - 20. September 2017, 08:00:22
Ich fragte explizit nochmals, da Mig erneut auf die Beschränkungen auf selbständige Einheiten im OrgBer Heer hinweist, was nach den mir zur Verfügung stehenden aktuellen Regelungen - darunter die Anzugordnung - nicht den Tatsachen entspricht (daher mein Hinweis, dass diese Abgrenzung nur verwirrt). ;-)
Autor MMG-2.0
 - 19. September 2017, 15:51:15
Zitat von: miguhamburg1 am 19. September 2017, 11:33:02
@ MMG, woher Sie nur immer Ihre Informationen beziehen: Selbstständige Einheiten (also Kompanien) finden sich ab der Großverbandsebene, zum Beispiel bereits bei Brigaden (nämlich deren Stabskompanien). Und die Internen Verbandsabzeichen auf Brustanhänger sind nach wie vor erst ab Verbandsebene und selbstständige Einheiten zulässig, da gibt es eigentlich keuen Anlass zur Verwirrung, FoxtrotUniform.

Ja, die Brigade war gemeint.
Autor F_K
 - 19. September 2017, 14:07:57
@ FU:

Alle Versionen der "Anzugordnung der Bundeswehr", inklusive nach neuer Vorschriftenlage.

Lediglich die "letzte" Version 2 enthält die Einschränkung "selbstständig" nicht mehr.

(Daher auch meine Fehleinschätzung - die Einschränkung in der alten ZDV 37/10 kannte ich - und vor dem Post hatte ich nur auf meinem Smartphone gegengeprüft - da war aber noch Version 1 "drauf").
Autor FoxtrotUniform
 - 19. September 2017, 14:03:31
Wie sich eine elbständige Einheit definiert ist mir klar. Aber kann mir jemand eine Quelle für die diese Einschränkung beim Heer nennen?
Autor KlausP
 - 19. September 2017, 12:15:59
Zitat... als Brustanhänger und zwar bis auf Einheitsebene (der Begriff selbständige Einheit verwirrt hier nur) ...

Definitiv nicht. Selbständige Einheiten gab und gibt es im Heer ab der Brigade aufwärts (StKp, PzPiKp, PzJgKp, InstKp ...). Dass davon inzwischen nur noch die StKp übrig geblieben ist ändert daran nichts. Bei der Luftwaffe wird es nicht anders sein, für die anderen TSK/OrgBer ist mir die genaue Abgrenzung nicht geläufig.
Autor miguhamburg1
 - 19. September 2017, 11:33:02
@ MMG, woher Sie nur immer Ihre Informationen beziehen: Selbstständige Einheiten (also Kompanien) finden sich ab der Großverbandsebene, zum Beispiel bereits bei Brigaden (nämlich deren Stabskompanien). Und die Internen Verbandsabzeichen auf Brustanhänger sind nach wie vor erst ab Verbandsebene und selbstständige Einheiten zulässig, da gibt es eigentlich keuen Anlass zur Verwirrung, FoxtrotUniform.
Autor MMG-2.0
 - 19. September 2017, 11:28:20
Zitat von: FoxtrotUniform am 19. September 2017, 11:15:36
[...](der Begriff selbständige Einheit verwirrt hier nur); Eigentlich nicht schwer.[...]
Eine selbständige Einheit gehört keinem Verband an (Btl/Rgt) und ist i.d.R. direkt einer Division untergestellt. Diese wären ohne Verbandsabzeichen, daher die Aufnahme "selbständige Einheit" in der alten Vorschrift.
Autor FoxtrotUniform
 - 19. September 2017, 11:15:36
Die grundlegende Regelung ist nicht neu, nur war diese - zumindest in meinem Dunstkreis - nicht wirklich bekannt.
Getragen werden interne Verbandsabzeichen als Stoffabzeichen auf dem rechten Ärmel bzw. als Brustanhänger und zwar bis auf Einheitsebene (der Begriff selbständige Einheit verwirrt hier nur); Eigentlich nicht schwer.

Darüber hinaus seien noch Einsatzabzeichen sowie einsatzbezogene Verbandsabzeichen erwähnt, die im Inland keine Anwendung finden.
Autor MMG-2.0
 - 19. September 2017, 11:09:15
In der A2-2630/0-0-5 mit Stand Juli 2015 wird es auf selbständige Einheit begrenzt.

ZitatIch kann mir leider nur schwer vorstellen, dass hier in einem Großteil aller Kompanien über Jahrzehnte hinweg gegen geltende Vorschriften verstoßen wurde...das wäre doch schon vor Jahren irgendwem sauer aufgestoßen.
Oder man hat einfach aufgegeben dagegen etwas zu unternehmen, es dann akzeptiert und nun genehmigt.

Autor F_K
 - 19. September 2017, 11:06:03
Och 200/3,

es mag ja "schon immer" Kp Wappen gegeben haben - am "Anzug" aber eben nicht.

Die Änderung hat es offensichtlich erst mit der Version 2 der neuen Anzugordnung gegeben - die ist erst seit 1. 11. 2016 "auf dem Markt".

Keine Ahnung, wo Du so lebst, aber Feuer gibt es schon deutlich länger ...
Autor 200/3
 - 19. September 2017, 10:55:19
Kp-"Wappen", auch bei nicht selbstständigen, sind doch älter als das Feuer. Ich habe im Heer bisher noch kaum eine Kp gesehen, die kein eigenes Emblem hatte. Ob als Ärmelpatch, über den Kp-Gebäudeingang gepinselt, als Plakette auf Holz im Aufenthaltsraum oder in dem ein oder anderen Btl als Aufkleber auf den Fahrzeugen und auch Gefechtsfahrzeugen der Kp.
Ich kann mir leider nur schwer vorstellen, dass hier in einem Großteil aller Kompanien über Jahrzehnte hinweg gegen geltende Vorschriften vertoßen wurde...das wäre doch schon vor Jahren irgendwem sauer aufgestoßen.
Autor KlausP
 - 19. September 2017, 10:53:41
Zu meiner aktiven Zeit hatte in meinem Bataillon jede Kompanie ihren Wimpel in "Kompaniefarbe" mit eigenem Wappen drauf. Inzwischen werden die Wappen in der Stoffausführung von vielen Soldaten mit Klett an der dafür vorgesehenen Stelle der Feldbluse getragen, jedenfalls im Tagesdienst.
Autor F_K
 - 19. September 2017, 10:00:25
Update: Es scheint da eine Änderung der Vorschrift gegeben haben, insoweit ändert sich auch meine Aussage:

Zitat532. Interne Verbandsabzeichen (IntVbdAbz) sind alle nach den Heraldischen Grundregeln95 genehmigten
Wappen und Embleme des Bundesministeriums der Verteidigung, der Kommandobehörden,
Ämter, Dienststellen und Truppenteile aller Organisationsbereiche, welche mindestens die
organisatorische Größe einer Einheit aufweisen, die die Zusammengehörigkeit fördern und der Eigendarstellung
dienen.
Interne Verbandsabzeichen dürfen nicht aus Haushaltsmitteln beschafft werden. Anschaffung und
Anbringung erfolgen auf eigene Kosten und dürfen daher den Soldatinnen und Soldaten nicht befohlen
werden.

Insoweit, wenn entsprechend genehmigt, führen jetzt auch Einheiten aller OrgBereiche Wappen.

Man lernt nie aus ...