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Zitat von: miguhamburg1 am 19. September 2017, 11:33:02Ja, die Brigade war gemeint.
@ MMG, woher Sie nur immer Ihre Informationen beziehen: Selbstständige Einheiten (also Kompanien) finden sich ab der Großverbandsebene, zum Beispiel bereits bei Brigaden (nämlich deren Stabskompanien). Und die Internen Verbandsabzeichen auf Brustanhänger sind nach wie vor erst ab Verbandsebene und selbstständige Einheiten zulässig, da gibt es eigentlich keuen Anlass zur Verwirrung, FoxtrotUniform.
Zitat... als Brustanhänger und zwar bis auf Einheitsebene (der Begriff selbständige Einheit verwirrt hier nur) ...
Zitat von: FoxtrotUniform am 19. September 2017, 11:15:36Eine selbständige Einheit gehört keinem Verband an (Btl/Rgt) und ist i.d.R. direkt einer Division untergestellt. Diese wären ohne Verbandsabzeichen, daher die Aufnahme "selbständige Einheit" in der alten Vorschrift.
[...](der Begriff selbständige Einheit verwirrt hier nur); Eigentlich nicht schwer.[...]
ZitatIch kann mir leider nur schwer vorstellen, dass hier in einem Großteil aller Kompanien über Jahrzehnte hinweg gegen geltende Vorschriften verstoßen wurde...das wäre doch schon vor Jahren irgendwem sauer aufgestoßen.Oder man hat einfach aufgegeben dagegen etwas zu unternehmen, es dann akzeptiert und nun genehmigt.
Zitat532. Interne Verbandsabzeichen (IntVbdAbz) sind alle nach den Heraldischen Grundregeln95 genehmigten
Wappen und Embleme des Bundesministeriums der Verteidigung, der Kommandobehörden,
Ämter, Dienststellen und Truppenteile aller Organisationsbereiche, welche mindestens die
organisatorische Größe einer Einheit aufweisen, die die Zusammengehörigkeit fördern und der Eigendarstellung
dienen.
Interne Verbandsabzeichen dürfen nicht aus Haushaltsmitteln beschafft werden. Anschaffung und
Anbringung erfolgen auf eigene Kosten und dürfen daher den Soldatinnen und Soldaten nicht befohlen
werden.