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Zusammenfassung

Autor Holgi33
 - 30. September 2017, 22:55:35
Also es scheint wirklich so zu sein, für ALLE;

Wenn man 2017 seine Fobi gemacht hat ist diese ab Ablegedatum 24 Monate minus 1 Tag gültig.
So die Weisung EH-A vom 23.5.2017.
Autor Ralf
 - 30. September 2017, 19:37:06
http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=59267.msg613903#msg613903
Autor Brötchen.mit.Zwiebelmett
 - 30. September 2017, 19:14:04
Zitat von: Exberliner am 30. September 2017, 19:04:50
Zu den Fitesssachen hätte ich auch gern alles mal ganz genau. Was MUSS man wirklich haben und wie OFT.

BFT, Kleiderschwimmen und den Leistungsmarsch einmal im Jahr
Autor Exberliner
 - 30. September 2017, 19:04:50
Reservist EEH A (ohne Ausland etc.) 2016 gemacht... erst wieder in 2018 nötig. Erhalt entsprechend. Jetzt gemacht - erst wieder 2019. UND: Es reicht auch der  betriebliche EH und wird angerechnet. Zu den Fitesssachen hätte ich auch gern alles mal ganz genau. Was MUSS man wirklich haben und wie OFT.
Autor F_K
 - 30. September 2017, 17:52:35
Naja, wenn das (heereslastige) Korps das so sieht (Ausfall in 2018 vorgesehen, wenn 2017 absolviert), dann wird es wohl so sein.

Die Diskussion hier geht ja nur um die Frage, wann die Vorschrift angepasst wird und ab wann genau die Regelung galt.

Nachfragen schadet aber nie ....
Autor Holgi33
 - 30. September 2017, 17:07:18
Ich kläre das nächste Woche mit den SanEinsatzStaffel in Augustdorf. Auf einen habe ich gar keinen Bock:
2018 ausfallen lassen um dann 2019 zu hören ich muss den Lehrgang noch mal neu machen.
Autor F_K
 - 30. September 2017, 10:05:18
Ich kenne die Vorschriftenlage nicht im Detail.

Daher habe ich "brav" (und rechtssicher und nicht falsch) Anfang 2017 EEH A aufgefrischt - bei der Auffrischung Anfang 2017 teilten die Ausbilder dann mit, dass die Verlängerung der ATN nun für 2 Jahre gültig ist und daher die nächste Auffrischung erst 2019 ansteht.

Ob es ab September 2016 bis Ende 2016 "Diskussionen" gab ist mir relativ unwichtig.
Autor CIRK
 - 30. September 2017, 09:53:57
Zitat von: KlausP am 30. September 2017, 09:47:27
Dann muss er sich mal belesen, wobei solche Sachen eher in die 3er-Schiene als in die 1er-Schiene fallen.
Na ja, noch sind wir nicht an dem Punkt, wo gesagt werden kann, dass es stimmt, dass das Heer hier einen Sonderweg geht. Da werde ich mir am Montag mal die tatsächliche Lage im Heer ansehen.

Wobei in dem Fall auch interessant wäre, wie der ZSanDst darauf reagieren würde, der diese Weisung ja letztlich auch aus Kapazitätsgründen herausgegeben hat. Klar, wenn das Heer sagt, wir machen die zusätzliche Ausbildung mit eigenem Personal, dann liegt dies natürlich zu 100 Prozent im Verantwortungsbereich des Heeres, ob das Heer diese Kompetenz jedoch wirklich abbilden kann, sei mal dahingestellt.
Autor KlausP
 - 30. September 2017, 09:47:27
Zitat... Interessant, da zumindest unser aktiver S1-Fw, der ebenfalls Heeressoldat ist, nichts davon weiß. ...

Dann muss er sich mal belesen, wobei solche Sachen eher in die 3er-Schiene als in die 1er-Schiene fallen.
Autor CIRK
 - 30. September 2017, 09:37:22
Zitat von: Der Reservist am 30. September 2017, 09:06:06... Wann kann bei der Bw nie rechtssicherheit herrschen :( Jeder Soldat sollte 24/7 von seinem Wehrrechts-Ausbilder begleitet werden...

Das liegt zu 95% daran, dass gerne irgendwelche Parolen ausgegeben werden, die dann auch noch ausgeschmückt werden und hinter denen, bei genaueren hinsehen, nicht wirklich etwas gehaltvolles steht.

Die von Ihnen beschriebene "Rechtsunsicherheit" wird dann gerne herbeigeredet, besteht aber (zumindest in der Schlammzone) meist garnicht.
Autor Der Reservist
 - 30. September 2017, 09:06:06
Zitat von: Holgi33 am 30. September 2017, 00:37:59
Ich habe das im März beim Kompetenzerhalt auch gehört, jedoch galt diese Regelung zu diesen Zeitpunkt nicht für Heeressoldaten,  da der Inspekteur des Heeres es weiterhin jährlich wollte, so im März die Aussage.

Interessant, da zumindest unser aktiver S1-Fw, der ebenfalls Heeressoldat ist, nichts davon weiß. Wann kann bei der Bw nie rechtssicherheit herrschen :( Jeder Soldat sollte 24/7 von seinem Wehrrechts-Ausbilder begleitet werden...
Autor CIRK
 - 30. September 2017, 08:46:44
Zitat von: Holgi33 am 30. September 2017, 00:37:59
... da der Inspekteur des Heeres es weiterhin jährlich wollte, so im März die Aussage.

Na dann würde dies aber nur für das Heer gelten. Wobei mich mal die Quelle interessieren würde. Grundsätzlich wiederspräche dies nämlich der Weisung der Fachleute zu diesem Thema und liefe den erklärten Zielen, sich den zivilen Gegebenheiten anzugleichen und nicht auf Vorrat auszubilden, zuwider. Wäre typisch für das Heer (immer nochmal einen draufsatteln), wird aber am Ende doch eher ein Gerücht sein.
Autor Holgi33
 - 30. September 2017, 00:37:59
Ich habe das im März beim Kompetenzerhalt auch gehört, jedoch galt diese Regelung zu diesen Zeitpunkt nicht für Heeressoldaten,  da der Inspekteur des Heeres es weiterhin jährlich wollte, so im März die Aussage.
Autor CIRK
 - 29. September 2017, 15:16:39
Wer in 2016 seinen Kompetenzerhalt durchgeführt hat braucht in 2017 keine erneuten 8 Stunden Ausbildung ableisten. Erst in 2018 ist dies wieder erforderlich.

2017 kann also sehr wohl etwas ,,gespart" werden. Das ganze beruht auf der ,,Vorläufigen Ergänzungsweisung zur Sanitätsausbildung von Nicht-Sanitätspersonal" aus dem KdoSanBw vom 29.9.2016.

Speziell die Auswirkungen auf das Jahr 2017 wurden durch unseren Generalarzt in einem gesonderten Schreiben dann noch bestätigt.
Autor F_K
 - 29. September 2017, 14:03:03
.. und für dieses Jahr macht es keinen Unterschied - dieses Jahr ist EEH A aufzufrischen - erst nächstes Jahr kann man etwas "sparen".