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Autor Tommie
 - 01. Oktober 2017, 21:08:48
Die haben gemerkt, was sie da für ein Faß aufgemacht haben und dann stand im Raum, dass diese Untersuchungen ja auch irgendjemand bezahlen muss ;) ! Und jetzt wird das, wie in einer ordentlichen Bürokratie üblich, zuerst geregelt, bevor es weiter geht ;D !

Ach ja, ich war letzte Woche turnusgemäß nach drei Jahren wieder beim Betriebsarzt für die Untersuchung wegen Lärmexposition, Bildschirmarbeitsplatz und niedriges Vegetations-Gedöns! Jetzt hat er wieder "TÜV" bis 2020, der alte Sack ;) !
Autor F_K
 - 01. Oktober 2017, 20:42:49
... zeigt sehr schön das Problem:

Wegen Abrechnungsfragen wird auf Arbeitsschutz "verzichtet".
Autor LwPersFw
 - 01. Oktober 2017, 18:43:26
siehe Anlage

[gelöscht durch Administrator]
Autor Kilo Oscar
 - 01. Oktober 2017, 15:06:55
Unabhängig von der Befehlslage, ist jede Person gut bedient eine solche Vorsorgeuntersuchung über sich ergehen zu lassen.
Sprich, Hörtest, Sehtest und Erste-Hilfe-Kurs haben noch niemanden geschadet ;)
Autor F_K
 - 01. Oktober 2017, 11:53:08
@ Andi8111:

Es geht mir um die sachliche und rechtliche Begründung für diese Unterscheidung - das Arbeitsschutzrecht kennt diese nicht.

(Und dann eine Gruppe herauszunehmen, die eben Lärm ausgesetzt ist, ist m. M. n. rechtswidrig.)
Autor Brötchen.mit.Zwiebelmett
 - 01. Oktober 2017, 11:48:03
Zitat von: F_K am 01. Oktober 2017, 10:54:44
während ein unbeorderter Reservist, der die letzten 5 Jahre 100 Tage geübt hat und regelmäßig Schießstand, diese nicht benötigt?

Vieleicht ist es nicht mehr notwendig, da es in Zukunft solche Veranstaltungen für die freiwillige ResArb. nicht mehr geben wird  ::) ....ok ich gebe zu...reines Wunschdenken meinerseits
Autor Andi8111
 - 01. Oktober 2017, 11:01:51
Nein. Das ist aber auch nicht die Frage hier. Sondern die Erlasslage ;)
Autor F_K
 - 01. Oktober 2017, 10:54:44
Ein EINZIGES Schiessen reicht, um den Schwellwert zu erreichen - die Prophylaxe ist dann notwendig.

Kann mir dann Mal ein Jurist erklären, warum ein beorderte Res (der vielleicht 5 Jahre nicht mehr geübt / geschossen hat), diese Untersuchung benötigt, während ein unbeorderter Reservist, der die letzten 5 Jahre 100 Tage geübt hat und regelmäßig Schießstand, diese nicht benötigt?

Und dies, obwohl beide bei einer DVag im gleichen Dienstverhältnis / Uniform sind und faktisch dem gleichen Lärm ausgesetzt sind?
Autor LwPersFw
 - 01. Oktober 2017, 09:24:54
"Aussetzung der Pflichtvorsorge Lärm für nicht beorderte Reservistinnen und Reservisten

Das Kommando Sanitätsdienst der Bundeswehr hat mit sofortiger Wirkung die Aussetzung der "Regelung zur Umsetzung der Zentralvorschrift A1-2014/0-6000 für die Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge bei Tätigkeiten mit Lärmexposition" angewiesen.
Mit sofortiger Wirkung sind somit alle Maßnahmen zur Pflichtvorsorge Lärm im Rahmen der beorderungsunabhängigen Reservistenarbeit nach dem V. Abschnitt SG § 81 Dienstliche Veranstaltung einzustellen.

Der Einführungstermin wird bis auf Weiteres auf den 01.07.2018 verschoben.

Weitere Informationen folgen."

Quelle: www.reservisten.bundeswehr.de