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Zitat von: justice005 am 01. Oktober 2017, 08:56:47
Bei der ü2 werden die Polizeidaten am Wohnsitz des Betroffenen abgefragt. Daher dürfte der Diebstahl bekannt werden. Da er aber nicht zu einer Verurteilung geführt hat und das Verfahren eingestellt wurde, dürfte es vermutlich insgesamt kein Problem sein.
Zitatwie meinen?same
Zitat von: justice005 am 28. August 2017, 17:10:36ZitatWenn ich im Karrierecenter nach "nennenswertem Kontakt" mit der Polizei gefragt werde
und dies ehrlicherweise bejahe, sind dann meine Chancen zunichte, eine Karriere bei der Bundeswehr zu starten?
Sie werden nicht nach "nennenswertem Kontakt" zur Polizei gefragt, sondern ob Sie schonmal in einem Strafverfahren verurteilt worden sind. Diese Frage können Sie wahrheitsgemäß mit "nein" beantworten. Eingestellte Ermittlungsverfahren interessieren nicht, erst Recht nicht, wenn sie ohne Auflage nach § 153 StPO eingestellt wurden.
ZitatWenn ich im Karrierecenter nach "nennenswertem Kontakt" mit der Polizei gefragt werde
und dies ehrlicherweise bejahe, sind dann meine Chancen zunichte, eine Karriere bei der Bundeswehr zu starten?