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Autor Dekay
 - 12. Oktober 2017, 15:23:43
Ich bedanke mich für die Zahlreichen antworten. Ich werde gern hier neues zu dem Fall weiterschreiben, wenn es denn weiteres geben sollte.

Mit kameradschaftlichen Gruß,
Dekay
Autor miguhamburg1
 - 10. Oktober 2017, 21:55:43
@ Dekay, es gibt schicht und ergreifend keine rechtliche Grundlage, die den Anspruch begründen könnte, dass es überhaupt derartige Räume in Unterkünften geben müsse! Der Dienstherr sorgt für "Sozialräume" in den meisten Standorten durch Mannschaftsheime für für Unteroffiziere und Offiziere die Möglichkeit, Gesellschaften/Vereine zu gründen, die dann eine UHG/OHG oder GHG betreiben.

Wenn Sie sich also durch das Vorhandensein eines Unteroffizierkellers etc. und das Fehlen eines Fernseh-/Aufenthaltsraumes für Mannschaften in Ihrem Unterkunftsblock bechwert fühlen, dann haben Sie die Möglichkeit, hiergegen Wehrbeschwerde einzulegen.
Autor MiraC
 - 10. Oktober 2017, 19:53:12
Also es gibt diese Räume sehr wohl noch, aber hauptsächlich an den Schulen.
Meiner Meinung nach ist das Fehlen dieser Räume mit ein Grund, warum der Zusammenhalt, a.k.a Corpsgeist immer mehr verloren geht.
Autor ulli76
 - 10. Oktober 2017, 18:06:17
Sprecht mal mit eurer Personalvertretung- der Personalrat könnte noch passende Grundlagen kennen, falls sie existieren.
Autor KlausP
 - 10. Oktober 2017, 16:21:35
Solche Räume sind lt. GmIF nirgends vorgesehen. 
Autor F_K
 - 10. Oktober 2017, 16:20:35
Nochmal:

Ich habe KEINEN Standort gesehen (und ich kenne viele), wo es einen "Mannschaftsraum" gegeben hat.

Es GAB mal die "Fernsehräume", die aber mit Aufkommen der 2 Mannstuben "verschwunden" sind.

Ihr habt da keinen Anspruch.
Autor Dekay
 - 10. Oktober 2017, 15:54:15
Ich verstehe darunter einen Raum, wo der Mannschaftsteil der Kompanie die selbe Chance auf Kameradschaft hat wie der Unteroffiziersteil. Das ist momentan nicht der Fall
Ich kann mir darunter Vorstellen Fernsehzimmer oder Mannschaftsbunker... Ich habe da selber keine Fantasie...
Autor BulleMölders
 - 10. Oktober 2017, 15:33:18
Ich meine eigentlich, was Sie und/oder Ihre Kameraden unter Sozialraum verstehen.

Ich z. B. verstehe unter Sozialraum eine Fernsehraum oder ähnliches und nicht einen Uffzkeller, in dem bestimmte Dienstgradgruppen hemmungslos die Sau raus lassen können.
Autor Dekay
 - 10. Oktober 2017, 14:59:18
Was ich mit "Anspruch auf Sozialraum" meine:
Das es angeblich einen Gesetzestext geben soll, in dem Vorgesehen ist, dass es einen Sozialraum (Uffzkeller, Bunker, etc.) geben soll für die einzelnen Dienstgradgruppen.
Wenn der Standort nur einen dieser Räume ermöglicht (Platzmangel), dann muss der Raum für alle Zugänglich gemacht werden.
Das ist bei uns nicht der Fall, da der Spieß sehr viel Bedacht auf die Trennung der Uffze mit Mannschaften legt. Dies wiederum hegt sehr viel Unmut im Mannschafterbereich, weswegen dauernd mit irgendwelchen § und sonstigen wilden Theorien herumgeworfen werden. Ich möchte dies abstellen, in dem ich endlich einen Fundierten Gesetzestext finde oder eben Nicht, damit die Gerüchte ein Ende haben und hier wieder Ruhe einkehrt.

Mit Kameradschaftlichem Gruße,
Dekay
Autor miguhamburg1
 - 10. Oktober 2017, 08:38:21
Die GmIF ist in der Tat eine Planungsgrundlage für die Berechnung von militärisch genutzter Infrastruktur, also Diensträume, Unterkunftsräume, Werkstätten, Sport- und Gerätehallen etc.

Eingehalten werden müssen die Vorgaben der GmIF nur beim Neubau von Infrastruktur. Bei Bestandsgebäuden kann kein Anspruch auf Vergrößerung oder Verkleinerung bestehender Räume abgeleitet werden. Dann hat man als militärischer Nutzer eben Glück oder Pech mit den Raumgrößen.

Im Übrigen gab es in der GmIF zu keinem Zeitpunkt einen Anspruch auf "Sozialräume" (was auch immer Nutzer darunter verstehen mögen) in Unterkunftsgebäuden. Diese Räume wurden von der nutzenden Truppe hierfür herangezogen und aus privaten Mitteln ausgestattet - soweit es sich um die weit verbreiteten "Unteroffizierkeller" handelte oder mit dienstlich bereitgestelltem Mobiliar als Lese-/Fernseraum ausgestattet, wobei die Fernseher/Bücher aus den Heimbewirtschaftungsmitteln finanziert wurden/werden.
Autor KlausP
 - 10. Oktober 2017, 08:08:01
In den letzten Jahren meiner aktiven Dienstzeit habe ich gelegentlich unseren StOFw vertreten. In dieser Zeit erfolgten umfangreiche Sanierungs- und Umbauarbeiten der Unterkunftsbloecke. In der Planung aller Gebäude, die ich gesehen habe (ich glaube mich an 3 Von 5 Gebauden zu erinnern) waren gar keine Betreuungsraueme (Uffz-Raum, Lese-/Fernsehraum für Mannschaften) mehr vorgesehen, alle verfügten lediglich über eine kleine Teekueche je Unterkunftsetage. Und das war Planungs- und Bauausfuehrungsstand 2003 bis 2006. Die GmIF ist eine Planungsgrundlage, aus der sich keine Ansprüche auf Art, Grösse und Ausstattung von Räumen und Gebäuden ableiten lassen.
Autor BulleMölders
 - 10. Oktober 2017, 08:07:36
Stellen wir doch mal die Frage, was der TE unter Sozialräume versteht?
Autor Andi8111
 - 10. Oktober 2017, 07:37:00
Was sollte dort denn besprochen werden? Die nächste Raucherpause? Mal im Ernst: Ich hatte nichtmal genug Räume für Behandlungszimmer; mein Büro war im MatKeller. In der Liegenschaft sah es ähnlich aus, auch weil vor allem Mannschaften zunehmend attraktive Einzelunterbringung bekommen. Da passt der alte Leitsatz: Schonmal nem Nackten in die Tasche gefasst?
Autor F_K
 - 10. Oktober 2017, 07:00:59
.. und auch hier:

Aus der GmIF leitet sich kein Rechtsanspruch ab.

Besprechungsräume für Mannschaften habe ich noch an keinem Standort gesehen - sind also zumindest unüblich.
Autor Dekay
 - 09. Oktober 2017, 22:16:18
Ich bedanke mich für die Information