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In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: miguhamburg1 am 07. November 2017, 09:15:06
Mit Verlaub, die Facebook-Posts von Frau Hauptmann der Reserve Sarrach (haben Sie die übrigens wirklich vollsändig gelesen?) beziehen sich einmal auf die von ihr eröffnete Open Petition an den deutschen Bundestag - und den darin beschriebenen Wortlaut. Ein weiterer Post von ihr bezog sich auf den offenen Brief an die Frau Bundeskanzlerin, dessen Inhalt sie ebenfalls veröffentlichte und der dritte Post bezog sich auf den Welt-Bericht, indem ihre Ausplanung als Reservistin thematisiert wurde.
Zitat von: miguhamburg1 am 07. November 2017, 09:15:06
Sie hat also - juristisch gesehen, einen Petitionswortlaut gepostet. Da sie diese Petition öffentlich machte, kann ihr hieraus schlicht und ergreifend kein Vorwurf des Verstoßes gegen eine für Soldaten maßgebliche Einschränkung der Grundrechte als Bürgerin gemacht werden.
Zitat von: miguhamburg1 am 07. November 2017, 09:15:06
Im Übrigen fand in ihrem Beorderungstruppenteil bzw. ihrer Verwendung darin schlicht keine "Umstrukturierung" statt. Ihren Dienstposten gibt es weiterhin, er wurde nur mit einem anderen Reservisten besetzt.
Zitat von: miguhamburg1 am 11. Oktober 2017, 12:56:31
wie kommen Se denn darauf, dass bei einem Reservisten außerhalb eines Dienstverhältnisses nur eine Degradierung infrage käme (mal ganz abgesehen davon, dass die Bundeswehr keine Degradierung kennt)? Aufgrund welcher Rechtsgrundlage sollte das dann erfolgen.
Zitat von: miguhamburg1 am 11. Oktober 2017, 12:56:31
Zum Gegenstand: Jeder Bundesbürger darf eine Petition an die für Petitionen zuständige Stelle einreichen. Dieses Recht wird auch für Soldaten (ob aktiv, im Ruhestand oder als Reservist) nicht eingeschränkt. Eine Petition kann jeder Bundesbürger so abfassen und begründen, wie er es für richtig hält, er ist diesbezüglich an keine Vorgaben gebunden, soweit er nicht mit dem von ihm verfassten Text Persönlichkeits- oder Strafrechte verletzt.
Zitat von: miguhamburg1 am 11. Oktober 2017, 12:56:31
Auch der später in der Welt abgedruckte "offene Brief" verstößt nicht gegen nachwirkende soldatische Pflichten nach Ausscheiden aus einem aktiven Dienstverhältnis.
Zitat von: miguhamburg1 am 11. Oktober 2017, 12:56:31
Insofern bleibt schlicht das schale Gefühl eines vorschnell übereifrig handelnden Kommandeurs übrig.
Zitat von: LwPersFw am 11. Oktober 2017, 06:01:11
Bzw. zu vollkommen differenzierten Lösungsansätzen.
Zitat von: LwPersFw am 11. Oktober 2017, 06:01:11
Grundsätzlich bleibt aber der Wesensinhalt des o.g. Leitsatzes entscheidend
Zitat von: LwPersFw am 11. Oktober 2017, 06:01:11
Und ob 17 (1) oder 17 (3) ... spielt dabei keine Rolle.
Zitat von: LwPersFw am 11. Oktober 2017, 06:01:11
Wenn der aktive Soldat z.B. den Rücktritt des Ministers/der Ministerin fordern darf... dann darf es auch der Reservist.
Zitat von: LwPersFw am 11. Oktober 2017, 06:01:11
Und da das BMVg keine rechtlichen Schritte gegen Frau Hptm eingeleitet hat, zumindest ist dies nicht bekannt, erübrigt sich auch eine "was wäre wenn" Debatte.
Zitat von: LwPersFw am 10. Oktober 2017, 23:01:30Zitat von: 12345678 am 10. Oktober 2017, 15:47:58BVerwG, 12.04.1978 - 2 WDB 24/77Zitat von: FoxtrotUniform am 16. September 2017, 22:27:23Dieser Brief ist das eine. Etwas anderes ist die auf dem Facebook-Profil von Frau Sarrach mit Datum vom 05.06.2017 öffentlich geteilte Online-Petition an die Kanzlerin, die Verteidigungsministerin zu entlassen, versehen mit einem persönlichen Kommentar von Frau Sarrach, wonach die Ministerin der Truppe großen Schaden zufüge und eine Gefahr für die Sicherheit und Freiheit unseres Landes bedeute.
Hinsichtlich eines Verstoßes gegen 17(3) SG bin ich hin- und hergerissen. Was sagen die Juristen dazu?
Davon ab, grundlegend schildert Frau Hauptmann d.R. S. üverwiegend Tatsachen.
Amtlicher Leitsatz:
Ein Soldat verletzt grundsätzlich nicht seine Dienstpflichten nach SG § 10 Abs. 6, SG § 17 Abs. 1 in der durch GG Art. 5 Abs. 1 gebotenen Auslegung, wenn er in einer öffentlichen politischen Veranstaltung nach kritischen Ausführungen über die Verteidigungspolitik und das Verhältnis des Bundesministers der Verteidigung zu dessen eigener Partei dessen Rücktritt fordert.
Zitat von: 12345678 am 10. Oktober 2017, 15:47:58Zitat von: FoxtrotUniform am 16. September 2017, 22:27:23
Hinsichtlich eines Verstoßes gegen 17(3) SG bin ich hin- und hergerissen. Was sagen die Juristen dazu?
Davon ab, grundlegend schildert Frau Hauptmann d.R. S. üverwiegend Tatsachen.
Dieser Brief ist das eine. Etwas anderes ist die auf dem Facebook-Profil von Frau Sarrach mit Datum vom 05.06.2017 öffentlich geteilte Online-Petition an die Kanzlerin, die Verteidigungsministerin zu entlassen, versehen mit einem persönlichen Kommentar von Frau Sarrach, wonach die Ministerin der Truppe großen Schaden zufüge und eine Gefahr für die Sicherheit und Freiheit unseres Landes bedeute.
Zitat von: FoxtrotUniform am 16. September 2017, 22:27:23
Hinsichtlich eines Verstoßes gegen 17(3) SG bin ich hin- und hergerissen. Was sagen die Juristen dazu?
Davon ab, grundlegend schildert Frau Hauptmann d.R. S. üverwiegend Tatsachen.
Zitat von: KillBurn93 am 18. September 2017, 08:25:26Hoppla, stimmt wohl, danke.
Weil der offene Brief an die Bundeskanzlerin und nicht an die Ministerien geht.
Zitat von: Thufir am 16. September 2017, 16:28:56Danke.
Hätte ich gleich im ersten Post mit einbeziehen sollen, damit jeder selber den Inhalt beurteilen kann. Hier also der offene Brief von Frau Hptm d.R. Sarrach:
https://www.welt.de/debatte/kommentare/article166336753/Frau-Merkel-geben-Sie-der-Bundeswehr-ihre-Wuerde-zurueck.html