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Zitat von: ulli76 am 20. Oktober 2017, 18:22:26
Edit: Nein, du hast kein Anrecht auf ein neues Gespräch. Du hast schlichtweg dein Bewerbungsgespräch verkackt.
Zitat von: ulli76 am 20. Oktober 2017, 18:22:26
Das wird mit dir und der Bundeswehr nix. Jemand, der sich permanent angegriffen und ungerecht behandelt fühlt, passt nicht in die Bundeswehr.
Du hast immerhin 2x dermaßen gekifft und anscheinend Energydrinks zu dir genommen, dass du deswegen in´s Krankenhaus musstest.
Offenbar hast du das Gespräch verkackt. Wenn du da genauso reagiert hast, wie hier, dann wundert mich das nicht, dass du keine Eignung bekommen hast.
Der Drogenkonsum ist ein Problem, dein Verhalten das größere.
Übrigens: Positiver Drogentest und 6-monatige Sperre (wohlgemerkt beim Arzt- du weisst nicht, was beim Gespräch rausgekommen ist), deckt sich mit der Vorschrift.
Edit: Nein, du hast kein Anrecht auf ein neues Gespräch. Du hast schlichtweg dein Bewerbungsgespräch verkackt.
Zitat von: KlausP am 20. Oktober 2017, 17:59:58
Sie haben also im Juli 2017 gekifft und sich einen Monat später beworben. Das haben Sie dem Musterungsarzt auch gesagt bzw. im medizinischen Fragebogen angegeben?
Ich vermute, Sie haben das nicht getan, denn sonst hätte der Sie schon "aussortiert", weil das nämlich "D4 - vorübergehend nicht dienstfähig bis in 24 Monaten" bedeutet. Dass dann der Psychologe nachgefasst hat ist doch normal.
Meine Meinung: Eigentlich hätte man Sie auf Dauer ablehnen müssen.