ZUR INFORMATION:
Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html
Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: BSG1966 am 22. Oktober 2017, 16:49:42Zitat von: luem999 am 21. Oktober 2017, 19:53:32
Richten sich die Stufen nicht mehr nach dem Alter zurück gerechnet bis zum 21 Lebensjahr
...haben Sie 21 Jahre Bundeswehrerfahrung?!
Zitat von: luem999 am 21. Oktober 2017, 19:53:32
Richten sich die Stufen nicht mehr nach dem Alter zurück gerechnet bis zum 21 Lebensjahr
ZitatSie verkennen die Zielrichtung des 7.BesÄndG...
In der Begründung zum Gesetzentwurf wird u.a. ausgeführt:
"Die Sonderregelungen für die Stufenlaufzeit werden aufgehoben, so dass insbesondere junge Soldatinnen und Soldaten die zweite Erfahrungsstufe rascher als bisher erreichen können.
Langdienende Soldatinnen und Soldaten steigen schneller in höhere Stufen auf.
Für die Aufgabenerfüllung der Bundeswehr haben Bewerberinnen und Bewerber mit beruflichen Vorqualifikationen besondere Bedeutung.
Deshalb wird für diese Gruppe bei Einstellung in einem höheren Dienstgrad ein Anerkennungstatbestand geschaffen, der die Einstufung in eine höhere Erfahrungsstufe ermöglicht.
Zur Verbesserung der Beförderungsmöglichkeiten in der Laufbahn der Feldwebel des allgemeinen Fachdienstes werden die dortigen Planstellenobergrenzen angehoben. "
Wie Sie lesen können...es geht um den
+ jungen Bewerber der am besten eine nutzbare Berufsausbildung hat
oder
+ den lebensälteren Bewerber, der nach der Berufsausbildung bzw. Studium in diesem Beruf gearbeitet und dies für die Bw nutzbar ist
Die erste Gruppe profitiert von der Berechnung der Stufen ab Diensteintritt
plus ggf. Einstellung mit höherem Dienstgrad
Die zweite Gruppe von der Einstellung mit deutlich höherem Dienstgrad,
z.B. HptFw oder StFw und Anrechnung der hauptberuflichen Tätigkeit
für die Erfahrungsstufe
Wer nicht in diese beiden Zielgruppen passt... muss für sich selbst entscheiden ob er trotzdem zur Bw will...
Ich persönlich glaube nicht daran das es hier für eine Personengruppe,
die nicht im Fokus steht...deutlich lebensältere Wiedereinsteller
ohne anrechenbare hauptberufliche Tätigkeiten...oder gar ohnenutzbare
Berufsausbildung... Anpassungen geben wird.
Zitatdie tätigkeit jetzt passt zu deinem beruf?
Zitatdie nächste frage ist, welche zeit dir die bundeswehr als erfahrungszeit anrechnet.