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Autor ulli76
 - 22. Oktober 2017, 14:38:10
Grrrr. Leute, übertreibt´s nicht mit dem OT.
Das Problem der Ärzte in Uniform vs. Offiziere mit Verwendung Arzt ist schon älter. Und die Personalwerbung macht es nciht einfacher.
Autor KlausP
 - 22. Oktober 2017, 11:53:45
Zitat... Medizinstudiumsabsolventen der Bundeswehr ...

Du meinst die, die "Medizin bei der Bundeswehr studieren" wollen ... oder "Arzt beim Bund" werden wollen (siehe hier: http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,61555.0.html)
Autor Andi8111
 - 22. Oktober 2017, 11:43:55
Bitte keine Verallgemeinerung! Aber bedingt hast du Recht. Vor allem die Medizinstudiumsabsolventen der Bundeswehr gehen oft den Weg des geringsten Widerstandes. Sanitätsoffiziere hingegen gehen öfter den vorgeschriebenen Weg ;)
Autor Andi
 - 22. Oktober 2017, 11:12:36
Definitiv nicht mehr in der heutigen Bundeswehr. Kzh ist für die Ärzte immer der Weg des geringsten Widerstandes.
Autor FoxtrotUniform
 - 22. Oktober 2017, 08:38:49
Andi kam mir zuvor, darauf wollte ich hinaus.

Zudem gibt es durchaus die Option einen Soldaten anderweitig - zum Beispiel im Büro - einzusetzen, wenn ein Knochenbruch derart langee zum Ausfall führt.
Autor Andi8111
 - 21. Oktober 2017, 19:36:10
DU Verfahren ist einzuleiten, wenn von völliger Wiederherstellung der Dienstfähigkeit nach Ablauf eines Jahres nicht ausgegangen werden kann.
Autor BSG1966
 - 21. Oktober 2017, 19:26:54
Zitat von: FoxtrotUniform am 21. Oktober 2017, 19:13:06
Mit einem schweren Bruch 2 Jahre KzH?! Hut ab, da haben offensichtlich einige geschlafen. Zu dem Rest schließe ich mich Andi an.

...inwiefern geschlafen?
Autor FoxtrotUniform
 - 21. Oktober 2017, 19:13:06
Mit einem schweren Bruch 2 Jahre KzH?! Hut ab, da haben offensichtlich einige geschlafen. Zu dem Rest schließe ich mich Andi an.
Autor Andi8111
 - 21. Oktober 2017, 10:24:03
Es fehlt ein ,,einzufordern"
Autor Andi8111
 - 21. Oktober 2017, 10:17:36
Ohne kalt klingen zu wollen, die Dauerkranken, egal aus welchem Grund, die ich bislang betreuen ,,dürfte" waren immer sehr findig und mit allen Rechtsmitteln bewaffnet, die Ihnen zustehenden Leistungen, wie moralisch bedenklich sie auch waren, zB Haushaltshilfen obwohl der Gatte arbeitslos zu Hause saß, Kinderbetreuung im selben Kontext, Mutter Kinder Kur mit 3 Kindern, aber drei mal, Übernahme zum BS außerhalb des Einsatzweiterverwendungsgesetzes, Erhalt aller Zulagen, welche eigentlich bei Abwesenheit vom Dienst nicht mehr zugesagt werden können, Rettungsdienstzulagen obwohl man gesundheitlich nicht dazu in der Lage war und natürlich, ganz klassisch, zeitgerechte Beförderung. Und gute Beurteilung nicht zu vergessen. Dies alles wird und würde mitunter durch höchste Gerichte ermöglicht und ist mittlerweile sehr oft bereits in die Regelungslandschaft eingeflossen. Aber zwei Umstände sollte man immer im Auge haben: Viele können nichts für Ihr Leid. Und in einem Rechtsstaat gibt es Rechtsansprüche.

Es ist für die Übrigen natürlich immer etwas anrüchig, wie in diesem Fall 1 3/4 Jahre Krank und dann noch ein viertel Jahr Urlaub, aber rechtlich ist daran nicht zu rütteln.
Autor KlausP
 - 20. Oktober 2017, 17:11:22
Die Soldatenurlaubsverordnung und deren Ausführungsbestimmungen sind Ihnen aber schon geläufig?
Autor Ralf
 - 20. Oktober 2017, 16:47:24
Jeder hat bis 31.12. Anspruch auf den Urlaub des Vorjahres.
Wenn du sie nicht nimmst, verfallen sie dir am Ende des Jahres.
Autor bastlk
 - 20. Oktober 2017, 16:42:16
Hallo Kameraden ich hoffe mir kann einer von euch helfen. November 2015 erlitt ich ein schweren Bruch weshalb ich bis Oktober 2017 ausfiel (sprich Kzh). Somit konnte ich meine 30 Tage Urlaub aus 2016 nicht nehmen. Am 23.10.2017 fang ich wieder mit meinem Dienst an. Meine Frage ist ob ich Anspruch auf meinen Urlaub vom letzten Jahr hab da ich ja aufgrund von meiner Krankheit den nicht nehmen konnte bis jetzt.