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Zitat von: dunstig am 23. Oktober 2017, 16:22:35
Und hat die Dienststelle Feiertag und der Wohnort nicht, dann käme der TE wahrscheinlich auch nicht auf die Idee zu fragen, ob er an dem Tag denn trotzdem arbeiten dürfe.
ZitatManche müssen aber auch immer alles bis in letzte ausreizen, auch wenn schon Sonderregelungen gefunden wurden...
Zitat von: Länder-Pendler am 23. Oktober 2017, 13:45:58Mein Chef meint, es geht nach dem Ort der Dienststelle, er hat beim S1 nachgefragt und der sieht das auch so.
Zitat von: Länder-Pendler am 23. Oktober 2017, 13:45:58Wer hat nun Recht? Kennt sich jemand aus?
Zitat"Soweit gesetzliche oder sonstige dienstliche Regelungen (z. B. Feiertagsregelungen) auf einen regionalen Geltungsbereich abstellen, ist der Sitz der Dienststelle maßgeblich."
Zitat von: FoxtrotUniform am 20. Dezember 2016, 11:04:19
Wer böses denkt, interpretiert in diese Aussage nämlich, dass zwar "volles Gehalt gebraucht" wird, aber 50 % Arbeitszeit zuhause zur freien Verfügung stehen. Und damit rückt bei den Kritikern - die auch schnell zu Entscheidern werden können - Telearbeit / ortsunabhängiges Arbeit ganz schnell in das verkehrt Licht (bevor es hagelt, ich gehöre nicht zu jener Fraktion).
Zitat von: M05W12S69 am 19. Dezember 2016, 17:50:14
- volles Gehalt wird ja leider gebraucht...
Zitat von: Jens79 am 19. Dezember 2016, 19:06:17Ortsunabhängiges Arbeiten ist was anderes. Dieses ist Meinung nach dazu da, kurzfristige Termine oder Ereignisse abzufedern und Telearbeit ist langfristig.
Die Vorschrift dazu heißt irgendwas mit "Ortsunabhängiges Arbeiten". Dort ist alles peinlich genau erklärt und der Antrag dazu befindet sich in der Anlage. Der S6 bekommt
Den Antrag ziemlich als letzter. Da sind ganz andere gefragt.