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Zusammenfassung

Autor miguhamburg1
 - 24. Oktober 2017, 14:34:52
@ Apparatschik, und der von Ihnen geschriebene "vorsorgliche Hinweis" soll genau wen beeindrucken und was bezwecken?

Die Wehrbeschwerdeordnung legt eindeutig die Rechte eines Soldaten und die Pflichten der Disziplinarvorgesetzten offen. Auf eine Beschwerde hin hat ein Soldat Anspruch auf vorrangige Bearbeitung seiner Beschwerdeangelegenheit und den Erhalt eines schriftlichen Beschwerdebescheides mit Rechtsbehelfsbelehrung.

Vorrangige Bearbeitung bedeutet, dass der Beschwerde in einem zumutbaren, kurzen Zeitraum zu bescheiden ist. Hierfür ist im Allgemeinen - wie übrigens bei jedem Antrag auch - ein Zeitraum von maximal drei bis vier Wochen anzusetzen. Wenn der Fragensteller also in diesem Zeitraum keinen Bescheid über seine Beschwerde erhält, hat er - auch ohne diesen Hinweis! - das Recht, eine neue(!) Beschwerde - nämlich hinsichtlich einer offenkundigen Nicht-Tätigkeit des Disziplinarvorgesetzten an dessen Disziplinarvorgesetzten zu richten.

Auch ein selbst ernannter "Aparatschik" sollte Beides auseinanderhalten können: Eine weitere Beschwerde erfolgt in der selben Beschwer und kann eingelegt werden, wenn der Beschwerdebescheid nicht so ausfällt, wie erwünscht. Hier meinen Sie eine Beschwerde nicht in der selben Angelegenheit der ursprünglichen Beschwerde, sondern eine sachneue Beschwerde, nämlich über die Untätigkeit des für die zugrundeliegende Beschwerde zuständigen Diszipilnarvorgesetzten.
Autor KlausP
 - 24. Oktober 2017, 14:30:01
Seit wann wird denn der Anspruch für das Urlaubsjahr monatlich auf die Urlaubskartei "gekleckert"? Der ist zu Beginn des Urlaubsjahres in der Kartei einzutragen (siehe Ausführungsbestimmungen zur Soldatenurlaubsverordnung) und nur dann zu ändern, wenn sich die Voraussetzungen tatsächlich ändern sollten. Hier ist das aber nicht der Fall, hier wird quasi "auf Verdacht" der Urlaubsanspruch monatlich "kreativ angepasst". Schon das wäre für mich ein Beschwerdegrund. Wenn der Soldat vor Ende des Urlaubsjahres nach Par. 55 SG entlassen wird und seinen gesamten Urlaub verbraten hat, dann ist das eben so. Da legt jemand die SUV aber sehr "kreativ" aus ...  ::)
Autor Apparatschik
 - 24. Oktober 2017, 14:11:33
Zitat von: Mr. Fit am 24. Oktober 2017, 13:07:28
Danke für die Antworten.

Ja, es steht ein Vorwurf im Raum der zur einer vorzeitigen Entlassung führen könnte.
Es geht auch noch um dieses Jahr 2017. Denn ich hab laut Anfrage in der Urlaubskartei momentan nur 2 Tage Urlaub noch. Die Tage für November und Dezember wurden mir ja noch nicht gutgeschrieben...Wollte aber jetzt schon meinen Weihnachtsurlaub einreichen.

Na dann machs, wie >Nachtmensch< es geschrieben hat: Jetzt Urlaubsantrag für Weihnachten stellen und gegen die zu erwartende Ablehnung des Chefs nach Ablauf einer Nacht Beschwerde einlegen. Darin bereits vorsorglich darauf hinweisen, dass weitere Beschwerde eingelegt wird, wenn nach einem Monat kein Beschwerebescheid vorliegt.
Autor F_K
 - 24. Oktober 2017, 13:26:54
Ich sehe das Problem auch nicht - Anfang Dezember noch Soldat -> dann Urlaub beantragen.
Autor Andi8111
 - 24. Oktober 2017, 13:12:50
Wenn die Dst halbwegs vernünftig arbeitet und der RB nicht schlampt und eine Entlassung nach 55SG ansteht, könnte es sein, dass Sie sich um Weihnachten keine Gedanken mehr machen müssen. Wenn die Dst nach dem Ende der Ermittlungen die Entlassung beantragt, geht das innerhalb von 24h.
Autor Mr. Fit
 - 24. Oktober 2017, 13:07:28
Danke für die Antworten.

Ja, es steht ein Vorwurf im Raum der zur einer vorzeitigen Entlassung führen könnte.
Es geht auch noch um dieses Jahr 2017. Denn ich hab laut Anfrage in der Urlaubskartei momentan nur 2 Tage Urlaub noch. Die Tage für November und Dezember wurden mir ja noch nicht gutgeschrieben...Wollte aber jetzt schon meinen Weihnachtsurlaub einreichen.
Autor F_K
 - 24. Oktober 2017, 12:55:33
Man "tritt nicht aus" - sondern wird entlassen.

Fragen:
- Steht tatsächlich ein Vorwurf im Raum, der mit hoher Wahrscheinlichkeit eine vorzeitige Entlassung zur Folge haben könnte?
- Geht es um den Urlaub 2018? (die 4 Tage für den Rest von 2017 sind ja eher kein Thema?)
- Steht überhaupt so früh im Jahr ein längerer Urlaub an?
Autor ulli76
 - 24. Oktober 2017, 12:54:07
Naja- das ist doch üblich,dass man nur den Urlaub verbraucht, den man erwirtschaftet.
Bei 30 Tagen sind das 2,5 Tage/Monat.
Autor Nachtmensch
 - 24. Oktober 2017, 12:53:23
Ich würde einen Urlaubsantrag stellen für 5 Tage und dann abwarten was passiert. Sollte dieser abgelehnt werden dagegen Beschwerde einlegen.
Was ich nicht verstehe, warum willst du dir jetzt die Quelle suchen? Verlange die von deinem Chef, der wird dafür bezahlt.
Gab es schon eine schriftliche Ablehnung? Meine Erfahrung ist das viel erzählt wird, aber so bald es zum schriftlichen kommt sieht es wieder ganz anders aus.
Autor Mr. Fit
 - 24. Oktober 2017, 11:41:18
Guten Tag,

ich habe folgendes Anliegen. Ich werde voraussichtlich 2019 aus der Bundeswehr austreten. Es läuft im Moment ein Verfahren gegen mich, wo ermittelt wird. Bei meiner jetzigen Dienststelle , werden mir demnach nicht die vollen 30 Tage Urlaubsanspruch zugeschrieben, obwohl ich meinen Dienst normal verrichte ohne jegliche Einschränkungen bis zu dem besagten Entlassungsdatum 2019. Aktuell werden mir nur jeden Monat 2 Tage Urlaub gutgeschrieben, den ich länger hierbin. Die Begründung meines Dienstherren ist das laufende Verfahren gegen mich, weil ich ja früher dadurch Entlassen werden könnte und die Gefahr besteht, dass ich mir dadurch mehr Tage nehmen würde als mir zustehen.
Gibt es diese Regelung irgendwo schriftlich ?
Ist das Rechtmäßig korrekt ?

Über Hilfe würde ich mich sehr freuen.

Mit Freundlichen Grüßen,

Mr.Fit