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Zusammenfassung

Autor SchnolleRes
 - 06. November 2017, 13:03:52
Sie sagen das dem FwRes des Lkdos und bekommen statt einer Zuziehung eine Einladung. Darauf unterschreibt dann der DV oder eben nicht.
Feddisch
Autor Eisensoldat
 - 27. Oktober 2017, 08:30:09
Also ich fasse mal zusammen: RDL wie aktiver. Aktive melden Ihrem Vorgesetzten dass sie teilnehmen wollen (formlos?), der nickt oder auch nicht, und dann geht man hin und gut ist. Absicherung bezüglich uTV usw. ist gegeben.
Wenn dem so ist, dann kann der Fred gerne geschlossen werden.
Danke
Eisensoldat
Autor miguhamburg1
 - 26. Oktober 2017, 13:19:40
F_K, Ihr "Seufzen" und die Ach Jungs können Sie sich sparen, bringt in diesem Fall doch nur eine völlig unnötige Schärfe in den Ton.

Es hat doch niemand bestritten, dass der DV bei einem aktiven Soldaten (also auch dem Soldaten in einer RDL) der Teilnahme an einer DVag/VVag des Reservistenverbandes zustimmen muss. Es ging dem Fragensteller allerdings noch viel mehr um das Absicherungsthema mit der utV.
Autor TheScientist
 - 26. Oktober 2017, 12:27:56
Es ist machbar, so am Wochenende DVag EEH-Alpha selbst erlebt... ein Kamerad war auf RDL.

Unbedingt den DV informieren, siehe Anmerkung F_K

UND

die Teilnahme im Vorfeld rechtzeitig mit dem zuständigen FwRes absprechen. Sie sollten (werden) keine Zuziehung erhalten wie die anderen teilnehmenden Reservisten.
Autor F_K
 - 26. Oktober 2017, 12:12:49
Ach Jungs,

eine Genehmigung des DV wird trotzdem benötigt - eben weil es militärischer Dienst ist und der DV dies genehmigen muss.
(Geänderte Unterstellungsverhältnisse ...)
Autor miguhamburg1
 - 26. Oktober 2017, 12:01:19
Im Übrigen stehen Sie doch als RDL derzeit in einem aktiven Dienstverhältnis, wie die anderen aktiven Soldaten auch. Da gilt die utV auch nach Dienst und an den Wochenenden ....
Autor wolverine
 - 26. Oktober 2017, 11:59:05
Verpflegung und Reisekosten stehen einem während einer DVag zu. Ob man am essen teilnimmt oder die Reisekosten beantragt, steht einem natürlich persönlich frei.
Autor Andi8111
 - 26. Oktober 2017, 11:49:00
Im Rahmen von DVaG ist man ganz normal über die uTV und das SVG versorgt.
Autor Andi8111
 - 26. Oktober 2017, 11:47:45
Was Soldaten am Wochenende oder im Urlaub treiben, interessiert niemanden, solange man keiner Nebenbeschäftigung nachgeht.

btw: Warum postet man das nicht in das richtige Unterforum?
Autor Eisensoldat
 - 26. Oktober 2017, 11:22:26
Es soll im Sinne der SAZV als Freizeit gelten, d.h. ich will da keine Stunden schreiben, und ich will auch keine unentgeltliche Gemeinschaftsverpflegung, auch keine Reisekostenerstattung, aber ich möchte im Falle dass was passiert (z.B. Schiessunfall/ Knalltrauma),  einfach "safe" sein.
mkg
Eisensoldat
Autor F_K
 - 26. Oktober 2017, 11:15:06
Genehmigung des DV zur Teilnahme ist notwendig - damit bleibt es aber trotzdem "Freizeit".

Wenn es als "Dienst" zählen soll, ist ein Befehl der Dienststelle notwendig.
Autor Eisensoldat
 - 26. Oktober 2017, 11:04:12
Werte Kameraden,

ich habe im Forum gesucht, sowie mit Kameraden (aus S1) gesprochen, und verschiedene, teilweise widersprechende Aussagen bekommen.
Sachverhalt
Ich bin z.Zt. als RDL tätig, und möchte während der Dienstleistung an einer DVAG am Samstag teilnehmen. In der RDL unterliege ich der Zeiterfassung, wie die aktiven Soldaten, also der SAZV.
[/Frageu]
Kann ich zu der DVAG einfach hin (nach Rücksprache mit dem Zuzieher, in dem Fall LKdo? Oder brauche ich eine Einladung durch das Lkdo? Oder muss mein DV (in meinem Beorderungstruppenteil) mir die Teilnahme befehlen? Ich würde die Teilnahme nicht als Arbeitszeit gerechnet haben wollen, da dies rein freiwillig ist und mit meiner RDL Tätigkeit nichts zu tun hat.
Ich möchte Klarheit vor allem über die Konsequenzen sollte z. B. ein Unfall (Gott bewahre) auf der DVAG und dem Weg dahin passieren,.
Nach meinen Verständnis müsste in diesem Fall die gleiche Regelung greifen wie bei aktiven Soldaten, die an einer DVAG teilnehmen.
Bitte um Erleuchtung!

mkg

Eisensoldat