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Zitat von: miguhamburg1 am 26. Oktober 2017, 11:07:26Guten Tag,
JohnnyRico,
die Truppenärzte werden schon fachlich "up-to-date" gehalten, denn sie unterstehen ja einer Organisation, die durch fachdienstliche Anweisungen eben auf einen Stand gebracht werden, was zulässig ist oder nicht.
ZitatDann bin ich nicht sicher, ob hier Ihr Kenntnisstand dem aktuellen Sachstand entspricht? Die Legalisierung von Cannabis zu medizinischen Zwecken, die die Verschreibung dessen (wohl gerade für Schmerzpatienten) deutlich vereinfacht wurde jedenfalls vom Bundestag beschlossen. Hier ein entsprechender Medienbericht dazu: http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/bundestag-legalisiert-cannabis-auf-rezept-fuer-kranke-14697523.html
Die Schmerzbehandlung mit der kontrollierten Gabe ist meiner Erkenntnis nach noch keine wissenschaftlich anerkannte Heilmethode, sondern wird an den einen oder anderen Stellen streng limitiert erprobt. Insofern kommt sie als reguläre Behandlungsmethode für die Bundeswehr auch nicht in Betracht und wird nicht durchgeführt. Die Truppenärzte und Fachärzte an den Bundeswehrkrankenhäusern oder Fachsanitätszentren haben diesbezüglich keinen Spielraum.
ZitatSoll das eine ernsthafte Frage sein? Rechtsgrundlage? Klage?
Im Übrigen, mit welcher Rechtsgrundage sollte denn ein Soldat gegen die Bundeswehr wegen Nichtabgabe von illegalen Drogen (auch Cannabisprodukte fallen unter das BTMG) erfolgreich klagen können?
Zitat von: Andi8111 am 26. Oktober 2017, 13:36:41Dies bezieht sich auf den ersten Post, d. h. es wäre möglich bei vorangegangener Absprache Soldat-Truppenarzt-DV ?
Das steht und fällt, wie bereits mehrfach angeführt und hundertfach bewiesen, mit der Qualität des TrArztes und des DV
Zitat von: schlammtreiber am 26. Oktober 2017, 13:19:33Das mag sein, tut bzgl. der aufgeworfenen Fragestellung aber nichts zur Sache.
Der Soldat mit solchem Krankheitsbild wird eher das Thema "Tauglichkeit, DU-Verfahren, Entlassung" auf dem Tisch haben, denke ich.
Zitat von: ulli76 am 26. Oktober 2017, 17:45:12Vielen Dank für diesen Kommentar. Ich glaube sie beziehen sich auf diesen Artikel: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/sw/Cannabis?nid=79467
Es gibt einen ausführlichen Artikel dazu in einem der letzten Ärzteblätter (im Internet frei verfügbar).
Rein fachlich: Bisher gibt es kaum harte Daten zum Nutzen. Teilweise ist die Wirkung mehr Wunsch als Wirklichkeit.
Aber ja, WENN Cannabis aus medizinischen Gründen indiziert ist, dann kann es auch einem Soldaten verschrieben werden. Probleme mit der Dienstfähigkeit ergeben sich dann auch eher aus der Erkrankung, weniger aus der Medikation.
Zitat von: ulli76 am 26. Oktober 2017, 17:45:12
Bisher gibt es kaum harte Daten zum Nutzen.