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Autor PT81
 - 31. Oktober 2017, 14:03:46
Fertiger Physio bin ich schon lange, nebenbei etwas anderes machen wäre super. Darum geht es mir ja auch - nicht ewig nur an der Bank zu stehen, sondern eventuell auch noch mal was sinnvolles zu tun ;) gerne auch außerhalb des Bereiches. Nur dann in der Pflege eingesetzt werden, weil da grade Bedarf ist wäre saublöd...
Autor ulli76
 - 31. Oktober 2017, 13:05:38
Das ist nicht wie bei den Amis, wo die Verwendung plötzlich geändert wird.

Wenn du als Physiotherapeut eingestellt wirst, dann machst du eine Ausbildung als Physiotherapeut und wirst auf einer Physiotherapeutenstelle eingesetzt. ABER: Es gibt vereinzelt Stellen für Physiotherapeuten, bei denen man nicht ausschließlich physiotherapeutisch arbeitet. Die sind aber in der Regel nicht im BWK und auch nicht in der Pflege. Eher mal Überbleibsel in größeren Sanitätszentren, wo der Physiotherapeut sowohl physiotherapeutisch arbeitet, aber auch mal sowas wie Anmeldung, G-Kartei, Bearbeitung von 90/5ern etc. mitmacht.
Autor KlausP
 - 31. Oktober 2017, 12:25:20
Sie werden für die Verwendung ausgebildet, für die Sie eingestellt wurden und kommen in der Regel auch auf die ausgeschriebene Stelle. Warum sollte der Dienstherr das grundlos ändern?
Autor PT81
 - 31. Oktober 2017, 12:19:07
Nochmal was ganz anderes. Wie wahrscheinlich ist es überhaupt tatsächlich Feldwebel zu werden und auch als Physio eingesetzt zu werden und nicht plötzlich zum Beispiel auf einer Pflegestelle zu landen und dann erstmal eine Pflegeausbildung machen zu müssen?
Autor Andi8111
 - 24. Oktober 2017, 07:38:05
Mal anders: Warum ist hier nahezu jeder ,,Fragensteller" mittels logischer Argumentation nicht zugänglich, wenn nicht die Antworten kommen, die er sich wünscht :)
Autor dunstig
 - 24. Oktober 2017, 07:09:10
Wieso muss es denn in nahezu jedem Post immer direkt ins Vulgäre abdriften? ::)
Autor Tommie
 - 24. Oktober 2017, 06:12:05
Zitat von: PT81 am 23. Oktober 2017, 20:38:23"Gib Sie ab " ist im übrigen keine Option für einen Menschen, der verstanden hat, was es mit Verantwortung übernehmen auf sich hat.

Dann sollten Sie auch hier die Verantwortung für die Tiere ernst nehmen und der Bundeswehr mitteilen, dass Sie den Dienst nicht antreten werden! Man hat Ihnen deutlich aufgezeigt, dass Dienst und Hund nicht so vereinbar sind, wie Sie das gerne hätten! Es schaut für mich nur so aus, dass das nicht war, was Sie hören wollten. Entweder Sie heben JETZT Ihr Röckchen und zeigen mal "Eier" oder Sie laufen sehenden Auges in Probleme rein! Es wird nicht so klappen, wie Sie sich das träumen!
Autor KillBurn93
 - 23. Oktober 2017, 23:22:11
Verantwortung kann auch heißen sich von etwas zu trennen und nicht auf Biegen und Brechen an etwas festzuhalten.
Das ist purer Egoismus.
Aber damit dürfte hier alles gesagt sein...
Es spricht mehr gegen die Vereinbarkeit von Bund und Hund als dafür. Außer man hat jemanden der sich Zuhause immer und zuverlässig um die Tiere kümmern kann.
Autor PT81
 - 23. Oktober 2017, 20:38:23
Danke erstmal soweit für vernünftige Gedanken und Hinweise, lese hier aufmerksam mit, werde aber jetzt nicht alles einzeln kommentieren.

"Gib Sie ab " ist im übrigen keine Option für einen Menschen, der verstanden hat, was es mit Verantwortung übernehmen auf sich hat.
Autor 200/3
 - 23. Oktober 2017, 18:55:19
Ganz ehrlich? Lass es sein.
Wenn die Hunde so wichtig sind (was ich irgendwo nachvollziehen kann) und Du niemanden hast, der sich dauerhaft und regelmäßig um die Tiere kümmern kann...dann gibt das nur wieder einen Fall von Abbruch nach zwei Wochen weil zuhause "der Hamster humpelt".
Niemand wird Dir garantieren können, dass es in der Nähe jedes einzelnen Standortes an dem Du jemals dienen wirst (und das werden einige sein) eine adäquate Betreuungsmöglichkeit gibt oder dass Du tagtäglich zu den Tieren kannst. Auf dem ein-oder anderen Lehrgang muss man auch mal bis spät abends Stoff aufarbeiten, Lehrproben vorbereiten usw. Was ist mit Übungsplatzaufenthalten (teilweise mehrere Wochen), was ist mit Einsätzen (mehrere Monate)? Mit der "Grundausbildung" hört das Problem der Betreuung bei weitem nicht auf.
In einzelnen Liegenschaften mag sogar das Einbringen der Tiere genehmigt sein sofern sie den Dienstbetrieb nicht stören, das sind aber in der Regel Einzelfallentscheidungen die auch jederzeit widerrufen werden können.
Autor -AlphaFoxtrott-
 - 23. Oktober 2017, 17:42:21
Rekruten unterliegen in der GA dem Zapfenstreich.
Zudem "führen" wir unsere Rekruten mittags zur Truppenverpflegung, womit sich das mit "mittag um die Hunde kümmern" erledigt haben dürfte.
Selbst wenn es theoretisch möglich ist, in der Zeit zwischen Dienstschluss und Zapfenstreich die Kaserne zu verlassen, würde ich mir an Ihrer Stelle Gedanken über eine andere Lösung machen, da Sie unter Umständen auch mal Wochenenddienste haben und es zudem Tage gibt (GD, BIWAK,etc.), an welchen es auch abends schwierig bis unmöglich für Sie sein wird, sich noch um Ihre Hunde zu kümmern.
Autor Ralf
 - 23. Oktober 2017, 13:11:54
Du wirst während deiner Ausbildungszeit, die ja durchaus mehrere Jahre dauern kann je nach Verwendung, sehr wenig Zeit haben. Neben allgemeinmilitärischen Ausbildung machst du auch noch eine militärfachliche Ausbildung.
Da solltest du wirklich schauen, ob du deinen Hunden gerecht werden kannst. Ich bin selbst zweifacher Hundebesitzer, ich weiß wovon ich rede. Ich hätte mir den Beruf mit 2 Hunden, die ich alleine versorgen müsste, nicht ausgesucht, weil abgeben für mich nicht in Frage käme. Von daher will deine Entscheidung gut überlegt sein, aber beides zusammen wird nicht funktionieren. In diesem Fall Hunde oder FA.
Autor Andi
 - 23. Oktober 2017, 12:15:19
Ich würde sogar noch weiter gehen: Gib deine Hunde ab! Auf die wird niemand in der Bundeswehr Rücksicht nehmen.
Je nachdem wo du später stationier wirst kannst du die eventuell nicht mal "kurz" in die Kaserne einbringen, wenn da z.B. Diensthunde stationiert sind.

Gruß Andi
Autor CIRK
 - 23. Oktober 2017, 09:39:51
Zitat von: KlausP am 22. Oktober 2017, 22:21:25... Kann sein, dass es letztere Regelung nicht mehr verpflichtend gibt.

Na ja zumindest ist es derzeit so, dass wohl vereinzelt DV darauf verzichten (warum auch immer). Da aber gerade in der GA es eher unzweckmäßig ist, sich vor Ort mit seinen Hunden irgendwo einzumieten, ist dem TE auch anzuraten, seine Hunde so unterzubringen, dass er sich n nicht darum kümmern muss.
Autor KlausP
 - 22. Oktober 2017, 22:21:25
Die Verpflichtung zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft hat nichts damit zu tun, ob der Soldat sich außerhalb der Dienstzeit woanders aufhalten kann. Die TE verwechselt das vermutlich damit, dass Rekruten in der GA dem Zapfenstreich unterliegen. Kann sein, dass es letztere Regelung nicht mehr verpflichtend gibt.