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In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: KlausP am 02. November 2017, 16:19:52Zitat von: HosaBrack am 02. November 2017, 14:50:00
Gibt es eigentlich einen tieferen Sinn, dass Zivilbedienstete im Auslandseinsatz mit militärischem DG ausgestattet werden?
Das hat was mit dem Kombattantenstatus zu tun.
Zitat von: HosaBrack am 02. November 2017, 14:50:00
Gibt es eigentlich einen tieferen Sinn, dass Zivilbedienstete im Auslandseinsatz mit militärischem DG ausgestattet werden?
ZitatVerleihung militärischer Dienstgrade an ZivilpersonalQuelle: A2-1300/0-0-2
3.8.4.1 Zivilpersonal, das Katalog-Aufgaben, Aufgaben der Wehrverwaltung oder
fachbezogene Aufgaben im Zusammenhang mit einer besonderen
Auslandsverwendung im Soldatenstatus wahrnimmt
3328. Zivilpersonal, das Katalog-Aufgaben, Aufgaben der Wehrverwaltung oder fachbezogene
Aufgaben während der Teilnahme an einer besonderen Auslandsverwendung bzw. einer mit der
besonderen Auslandsverwendung verbundene Ausbildung im Soldatenstatus wahrnimmt, leistetdiesen RD in dem ihm verliehenen Dienstgrad. In den Fällen, in denen bisher kein Dienstgrad
verliehen wurde oder wenn der nach der Vergleichstabelle (siehe GAIP) zu verleihende Dienstgrad
höher ist als der bereits verliehene, wird der Dienstgrad nach der Vergleichstabelle vorläufig verliehen.
Der vorläufig verliehene höhere Dienstgrad kann nach Erfüllung der Voraussetzungen gemäß
A-1340/49 endgültig verliehen werden. Die Voraussetzungen gelten für Zivilpersonal, welches an einer
besonderen Auslandsverwendung teilnehmen soll, als erfüllt, wenn die im Rahmen einer besonderen
Auslandsverwendung vorgesehene einsatzvorbereitende Ausbildung erfolgreich absolviert wurde,
mindestens 24 Tage Wehrdienst in einer besonderen Auslandsverwendung geleistet wurden und
eine Beurteilung gemäß den Vorgaben der A-1340/50 erstellt wurde. Die Verleihung weiterer
vorläufiger höherer Dienstgrade nur aufgrund einer Beförderung oder Höhergruppierung im zivilen
Statusverhältnis ist nicht zulässig. Sind nach der endgültigen Verleihung des zunächst vorläufig
verliehenen höheren Dienstgrades die zeitlichen Voraussetzungen für eine weitere Beförderung gemäß
A-1340/49 nach einer Höhergruppierung im zivilen Statusverhältnis noch nicht erfüllt, so gilt die
Ausnahme nach § 45 Abs. 1 Nr. 2 SLV als genehmigt mit der Folge, dass sofort eine Beförderung
vorgenommen werden kann. Verzichtet die betroffene Reservistin oder der betroffene Reservist aufgrund
einer bestehenden Beorderung auf eine Beförderung, wird der höhere Dienstgrad nach der
Vergleichstabelle für die Dauer der Verwendung zeitweilig verliehen. Zivilpersonal gemäß dieser
Absatznummer nimmt an keinem Eignungsfeststellungsverfahren gemäß Abschnitt 3.6.5.3 teil.
Ansonsten richtet sich das weitere Verfahren nach den Vorgaben gemäß Abschnitt 3.6.3.
Zitat von: svres am 02. November 2017, 13:21:48
sorry, kanns leider nicht editieren
meine natürlich: vorläufiger vs. vorübergehender DG
Zitat... @KlausP: Erfahrungen sind natürlich auch hilfreich, konkrete Vorschriften aus denen sich dies klar ableiten lässt aber halt noch mehr. ...