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Zusammenfassung

Autor TomMA
 - 09. November 2017, 13:47:11
Um das ganze hier abzuschließen:
Hatte meine Eignungsfeststellung gestern und Heute und diese wurde befürwortet.
Insofern alles gut.

Glück ab!
Autor Andi8111
 - 07. November 2017, 13:14:21
Gebetsmühlenartiges Wiederholen von Halbwahrheiten macht diese nicht wahrer.

Einzig eine formgebundene Laufbahnbeurteilung ist bindend in eine Entscheidung einzubeziehen.
Alles andere, so auch ein Anruf eines Brigadegenerals, dass der Reservist ein toller Kerl ist, ist kein Garant dafür, dass es berücksichtigt wird.

Da ich bereits als Prüfoffz geübt habe, darf ich das einfach mal so sagen, dass ich in meinen Prüfgesprächen niemals irgendwelche Zurufe oder vorgelegte Empfehlungen berücksichtigt habe. Das ist ja alles schön und gut, es ist jedoch kein Vergleich möglich. Außerdem, machen wir uns mal nichts vor, sind die meisten davon Gefälligkeitsatteste.

Außerdem kommt es doch auch überhaupt nicht drauf an. Wer sich bewirbt, übt und gesundheitlich geeignet ist, dazu noch beordert, der wird auch genommen, sofern Kapazitäten frei sind. Und die sind ja offenbar frei, wenn man sich den Beorderungsstand so anschaut.

§  Bewerbungsschreiben der Bewerberin, des Bewerbers
§  ,,Bewerbungsbogen" gem. GAIP BAPersBw Abt VI - KeNr 104-02-03
§  ,,Zusatzfragebogen" gem. GAIP BAPersBw Abt VI - KeNr 104-02-04
§  ,,Namentlicher Vorschlag für eine Beorderung von Reservisten oder Reservistinnen" gem. GAIP BAPersBw Abt VI - KeNr 101-01-05
§  ggf. Einverständnisklärung für eine Beorderung gem. Vorgaben GAIP BAPersBw Abt VI - KeNr 101-01-04, falls diese noch nicht vorliegt (z.B. bei der ersten Beorderung)
§  ggf. Kernkompetenzfestlegung gem. Vorgaben GAIP BAPersBw Abt VI - KeNr 104-01-02
§  Antrag auf Zulassung zum RUA GAIP BAPersBw Abt VI - KeNr 104-02-01bzw.
§  Antrag auf Zulassung zum RFA GAIP BAPersBw Abt VI - KeNr 104-02-02
§  Vorschlag zur Ausbildungsplanung gem. Vorgaben GAIP BAPersBw Abt VI - KeNr 104-01-01
§  tabellarischer Lebenslauf
§  formlose Stellungnahme durch die nächste oder den nächsten Disziplinarvorgesetzten zum beabsichtigten Laufbahnwechsel, aus der hervorgeht, ob der Laufbahnwechsel befürwortet wird. (nur bei beorderten RDL)
§  beglaubigte Abschrift / Fotokopie der Zeugnisse über den Bildungsstand
§  beglaubigte Abschrift / Fotokopie über die Berufsausbildung (z.B. Gesellen- / Gehilfenbrief)
§  Tätigkeitsnachweise nach Beendigung der Schulzeit
§  ggf. Nachweis über sportliche Leistungen / Teilnahme IGF (wenn bei BeoTrT vorhanden)
§  formlose Einverständniserklärung zur Anforderung aller G-Unterlagen (Begutachtung und Behandlung) beim Institut für Wehrmedizinalstatistik und Berichtswesen der Bundeswehr (WehrMedStatInstBw) (nur für RFA)

Das ist kein "Empfehlungsschreiben, sondern eine Laufbahnbeurteilung." ;)

Und dies müsste bereits mit eingeflossen sein, vor der EF. Denn BAPersBw VI 1.2 prüft vorab die Voraussetzungen und leitet dann die EF beim zuständigen KC ein.
Autor HosaBrack
 - 07. November 2017, 13:00:31
Empfehlungsschreiben wäre als Beilage zur Bewerbung gut gewesen. Nimm es halt einfach mal mit und erwähn es im persönlichen Gespräch. Viel Erfolg!
Autor Dainese0407
 - 07. November 2017, 06:44:19
Was ist denn fraglich am Ablegedatum des DSA und BFT??

Es wäre mir neu, das es bereits im Januar abgelegt werden MUSS!
Autor TomMA
 - 06. November 2017, 22:04:14
Zitat von: F_K am 06. November 2017, 21:37:26
Damals als, anderes Jahrtausend, war zur Bewerbung eine Laufbahnbeurteilung zu erstellen. Dies mag nunmehr keine formale Voraussetzung sein, weil externe Bewerber diese nicht beibringen können.

Im Gespräch sollte man aber Punkten können, der "Rest" muss natürlich passen.

Warum DSA und BFT erst im November "fertig" sind, bleibt fraglich ....

Fraglich?
BFT seit August - Beginn der RD, DSA wiederholt abgelegt, Anfang Oktober kam endlich die Rücksendung des Sportbundes. Die Frage verstehe ich grad nicht.
Mein IGF-Leistungsblatt ist eigentlich übererfüllt.... Bis auf das Kleiderschwimmen - da hängt es etwas an der Organisation. Und ABC ohne Maske.... Kann man machen, macht aber wenig Sinn.
Mkg, TomMa

Autor F_K
 - 06. November 2017, 21:37:26
Damals als, anderes Jahrtausend, war zur Bewerbung eine Laufbahnbeurteilung zu erstellen. Dies mag nunmehr keine formale Voraussetzung sein, weil externe Bewerber diese nicht beibringen können.

Im Gespräch sollte man aber Punkten können, der "Rest" muss natürlich passen.

Warum DSA und BFT erst im November "fertig" sind, bleibt fraglich ....
Autor Andi8111
 - 06. November 2017, 20:58:50
Erster markierter Absatz: Beurteilungsbeitrag, Beurteilung, Laufbahnbeurteilung. Oder schlicht und ergreifend die Tatsache, sich um einen Laufbahnwechsel zu bewerben.

Zweiter Absatz: Die Tatsache, dass man es macht.

Und: Wenn formale Bedingungen bestehen, steht es da. Alles andere ist im persönlichen Gespräch zu eruieren, was in der EF stattfindet. Ein Dienstzeugnis bezeugt die im Dienst erbrachte Leistung klassischerweise Fremden gegenüber. Zwischen BW Dst. gelten idR nur die aufgezählten formgebundenen Unterlagen.
Autor TomMA
 - 06. November 2017, 20:29:26
Zitat von: Andi8111 am 06. November 2017, 20:09:13
Sie machen das, was im Rahmen der Eignungsfeststellung benötigt wird.

Falls die "Empfehlung" im Rahmen einer Laufbahnbeurteilung erfolgte, dann ist das ok. So etwas muss bei der Bundeswehr gewisse formale Kriterien erfüllen.

Im übrigen habe ich noch nie mitbekommen, dass jemand einen Schrieb mit einer "Empfehlung" mit zur EF genommen hat. Wir sind ja keine Stipendienstelle...

Gut, diese Spitze im letzten Absatz finde ich eher...

Eigentlich beziehe ich mich darauf:

"3.7.6.2 Entscheidungskriterien
3310. Bei der Entscheidung über die Zulassung sind folgende Kriterien zu beachten:
• Verfügbarkeit eines geeigneten Beorderungsdienstpostens oder einer geigneten Beorderungsmöglichkeit
in der Personalreserve,
• die charakterliche und geistige Eignung, Befähigung und Leistung (Eignungsfeststellungsverfahren
bei einem KarrC Bw mit Assessment bei Bewerbung für die Laufbahn der Feldwebel der
Reserve),
• die bisher gezeigte Einsatzbereitschaft und das Engagement für die Bw,
• die Verfügbarkeit der Bewerberin bzw. des Bewerbers nach Abschluss der Laufbahnausbildung
sowie
• die Bereitschaft, sich freiwillig für Beorderungen und RD zu engagieren und die sich aus der
Beorderung ergebenden Verpflichtungen zu übernehmen.


Quelle: Zentralrichtlinie A2-1300/0-0-2"

Erfüllt ein offizielles Dienstzeugnis die formellen Kriterien? Eine "klassische" Laufbahnbeurteilung erfolgte bisher nicht. 

Mkg
Autor Andi8111
 - 06. November 2017, 20:09:13
Sie machen das, was im Rahmen der Eignungsfeststellung benötigt wird.

Falls die "Empfehlung" im Rahmen einer Laufbahnbeurteilung erfolgte, dann ist das ok. So etwas muss bei der Bundeswehr gewisse formale Kriterien erfüllen.

Im übrigen habe ich noch nie mitbekommen, dass jemand einen Schrieb mit einer "Empfehlung" mit zur EF genommen hat. Wir sind ja keine Stipendienstelle...
Autor TomMA
 - 06. November 2017, 20:03:20
Moin, Kameraden!
Hab ab Mittwoch im KC Stuttgart meine Eignungsfeststellung. Durch gesundes Halbwissen von anderer Seite bin ich ein wenig verwirrt: Hab gerade noch mein DSA fertigbekommen, da ich gerade in einer längeren RDL bin. Entfällt da der Sporttest oder ist das ein "Kann.."? Ebenso BFT etc. Alles ja gerade frisch gemacht. Also mein Sportleistungsblatt hab ich dabei.
Weiter interessiert mich, inwieweit mein Kdr zielführend die Bewerbung unterstützen kann - oder geht das effektiv streng nach Schema F? Ein Empfehlungsschreiben hab ich von Ihm... Oder kommt das blöd?
Bitte entschuldigt die vielleicht blöden Fragen, aber da geistert soviel an unterschiedlicher Information rum, da weois man nicht mehr, was man glauben soll.
Mkg, TomMa