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AUS AKTUELLEM ANLASS:
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Zitat von: thomas1962 am 20. Dezember 2017, 15:45:28
Hallo Kameraden,
ich habe mal ne Frage bezüglich des Tragens meiner Einsatz- bzw. Ehrenmedaille am Zivil-Anzug.
Ich bin ehemaliger StFw und war bei den IFOR und KFOR-Einsätzen auf dem Balkan im Sanidienst im Einsatz.
Ich wohne in der Gemeinde Kropp in Schleswig Holstein in direkter Nachbarschaft zum LTG 63 sowie dem TaktLwG 51 Immelmann und habe und werde auf Grund meiner ehrenamtlichen Tätigkeit in der Gemeinde zu zahlreichen Anlässen und Empfängen eingeladen.
Nun Meine Frage. Ist es rechtlich in Ordnung dass ich meine Einsatz-und Ehrenmedaillen am Anzug trage? Ich meine dabei natürlich nicht die Medaillen an sich sondern die entsprechenden Bandschnallen....
Ich rede in diesem Zusammenhang ausdrücklich NICHT von Dienstgradabzeichen
Beste Grüße aus Schleswig Holstein
Zitat von: F_K am 20. Dezember 2017, 20:05:53
Du hast geschworen, Recht und Gesetz zu verteidigen.
Meinst Du, dein Betrag trägt dazu bei?
Zitat von: CIRK am 20. Dezember 2017, 17:26:34
Gerade diejenigen, die solche Ereignisse zu verarbeiten haben, werden da eher etwas zurückhaltender sein.
Zitat von: CIRK am 20. Dezember 2017, 17:19:07
Sorry, aber diese Medaillen in Zivil zu tragen ist doch nur noch peinlich.
Zitat von: miguhamburg1 am 20. Dezember 2017, 17:23:41
... Manch Kamerad/in verbindet mit dieser Medaille ganz tiefe Einsatzereignisse - wer sollte es ihm oder ihr dann verdenken, wenn er diese dann zu besonderen Anlässen trägt?
Zitat§ 12 Trageweise.
(1) Orden und Ehrenzeichen sowie sonstige Auszeichnungen, die am Bande zu tragen sind, werden an der Ordensschnalle auf der linken Brustseite von rechts nach links in folgender Reihenfolge angebracht:
1. Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland,
2. Rettungsmedaille am Bande,
3. Eisernes Kreuz 1914,
4. Eisernes Kreuz 1939,
5. Orden und Ehrenzeichen für Verdienste im ersten Weltkrieg in der Reihenfolge ihrer Verleihung,
6. Ehrenkreuz des ersten Weltkrieges,
7. Kriegsverdienstkreuz 1939,
8. sonstige Auszeichnungen für Verdienste im zweiten Weltkrieg in der Reihenfolge ihrer Verleihung,
9. weitere deutsche Auszeichnungen in der Reihenfolge ihrer Verleihung,
10. staatlich genehmigte Auszeichnungen in der Reihenfolge ihrer Verleihung,
11. ausländische Auszeichnungen in der Reihenfolge ihres Klassenverhältnisses.
(2) Für die Trageweise von Orden, Ehrenzeichen sowie sonstigen Auszeichnungen, die nach dem Stiftungserlass am Schulterband, am Hals oder ohne Band auf der Brust getragen werden, bleiben die Bestimmungen der Stiftungserlasse maßgebend.
(3) Orden und Ehrenzeichen dürfen auch in verkleinerter Form getragen werden.
Zitat8. Trageweise von Orden und Ehrenzeichen am zivilen Anzug:
Für die Trageweise von Orden und Ehrenzeichen am zivilen Anzug gibt es keine besonderen
Vorschriften; diese richtet sich vielmehr nach folgenden Empfehlungen:
Orden werden im Original nur bei größeren Gelegenheiten am Anzug (Frack, Gehrock oder
auch dunkler Straßenanzug) getragen. Bei kleineren Gelegenheiten wird die große
Ordensschnalle nicht angelegt, sondern nur die kleine Ordenskette oder auch die
Anstecknadeln getragen. Verkleinerungen sind für alle Klassen von Orden und Ehrenzeichen
zugelassen. Für die Trageweise der Verkleinerungen (Banddekorationen oder
Metallverkleinerungen) auf dem Rockaufschlag am zivilen Anzug gibt es keine
Empfehlungen.