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Zitat von: Pericranium am 04. Januar 2018, 13:14:45Zitat von: BSG1966 am 30. Dezember 2017, 10:06:13
Das Problem wird Ihr Status sein - als SaZ sind Sie berufstätig und Ihr Studentenstatus wäre weg. da müssten Sie nochmal mit Ihrer Uni sprechen inwieweit das geht. Minijobs und Co. sind ne andere Sache.
Was meinst du damit genau, dass der Studentenstatus weg sein soll?
Als SanOA ist man auch Vollzeitstudent und SaZ und die Uni juckt das nicht die Bohne.
Zitat von: TomTom2017 am 31. Dezember 2017, 09:17:07
Das gilt nur sozialversicherungsrechtlich. Man ist und bleibt weiterhin Student, wenn man an der Uni immatrikuliert ist. Da kann die Uni auch nichts sagen bzw. hat auch nichts zu sagen.
Zitat
§ 60 (2) LHG
Die Immatrikulation nach Absatz 1 Sätze 1 bis 5 ist zu versagen, wenn [...] 4. die Person in einem Dienst-, Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis steht oder sonst beruflich tätig ist, es sei denn, dass sie nachweist, dass sie zeitlich die Möglichkeit hat, sich dem Studium uneingeschränkt zu widmen, insbesondere die erforderlichen Lehrveranstaltungen zu besuchen, [...]
Zitat von: BSG1966 am 30. Dezember 2017, 10:06:13
Das Problem wird Ihr Status sein - als SaZ sind Sie berufstätig und Ihr Studentenstatus wäre weg. da müssten Sie nochmal mit Ihrer Uni sprechen inwieweit das geht. Minijobs und Co. sind ne andere Sache.
Zitat von: BSG1966 am 30. Dezember 2017, 10:06:13
Das Problem wird Ihr Status sein - als SaZ sind Sie berufstätig und Ihr Studentenstatus wäre weg. da müssten Sie nochmal mit Ihrer Uni sprechen inwieweit das geht. Minijobs und Co. sind ne andere Sache.