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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: LwPersFw am 29. Dezember 2017, 17:23:23Zitat von: Jens79 am 29. Dezember 2017, 16:41:27
Die allgemeine Altersgrenze liegt bei 62 Jahren. Die wird so schnell wohl nicht angehoben werden weil dazu eine Gesetzesänderung Notwendig ist.
Hierzu beachte man auch die Wortwahl des DBwV...
Dort "wettert" man auch nur gegen eine gesetzliche Anhebung der besonderen Altersgrenze... gegen die Maßnahmen der "Flexiblen Zurruhesetzung" .... sagt man so gut wie Nichts.... weil juristisch nicht angreifbar... da "erwartet" man nur vom Dienstherrn, dass man die Betroffenen Soldaten nicht "zwingt", länger über die besondere Altersgrenze hinaus zu dienen...
Zitat von: 4711stones am 26. Januar 2018, 16:02:08
...sondern wurden Aufgrund der Tätigkeit der Kameraden angenommen.
Zitat von: 4711stones am 26. Januar 2018, 16:02:08
Trotzdem gibt es, meines Wissens, tatsächlich schon Versetzungen in den Ruhestand die vor der besonderen Altersgrenze stattfanden.
Zitat von: 4711stones am 26. Januar 2018, 16:02:08
...sondern wurden Aufgrund der Tätigkeit der Kameraden angenommen.
Zitat von: 4711stones am 19. Januar 2018, 20:37:07
Da in meinem Fall noch ein anderer Arbeitgeber involviert ist gibt es aus meiner Sicht verschiedene Möglichkeiten.
Die erste habe ich jetzt angeleiert...
Antrag auf vorzeitige Versetzung in den Ruhestand mit 52.
Begründung ist umfangreich und geht eher in Richtung meiner Verwendung und privater Situation. Auch die 52 ist nicht an den Haaren herbeigezogen sondern hat Gründe. Aber hier wollte ich eigentlich nicht über meinen Vorgang diskutieren sondern interessiere mich einfach nur ob ein solcher Antrag von anderen Foristen schon gestellt wurde. Das es dafür keinen rechtlichen Anspruch gibt ist mir zu 100% klar. Eben genau daher auch mein Interesse ob es so etwas schon gab...
Zitat von: sky13 am 01. Januar 2018, 21:26:39
Moin, soweit ich weiß ist es möglich Dienst in Teilzeit im Block zu leisten. Z.B. 3 Monate Dienst und danach drei Monate frei. Der DP muss natürlich dafür geeignet sein, am Besten gemeinsam mit einem counterpart. Vielleicht wäre das eine Alternative...
MkG
Zitat von: 4711stones am 01. Januar 2018, 15:37:53
....unabhängig von bestehenden Regelungen...
Bei meiner besonderen Situation...
Zitat von: Jens79 am 29. Dezember 2017, 16:41:27
Die allgemeine Altersgrenze liegt bei 62 Jahren. Die wird so schnell wohl nicht angehoben werden weil dazu eine Gesetzesänderung Notwendig ist.