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Autor Saarsoldat
 - 07. Januar 2018, 14:48:48
Als ich auf dem BCE Lehrgang war, waren die Hälfte des Zuges nur Bundeswehr Brandmeisteranwärter, sprich Feuerwehr.
Wenn Sport auf dem Dienstplan stand, durften die immer auf Stube weil unsere Ausbilder gesagt haben sie dürfen es dennen nicht befehlen. Somit haben nur wir Soldaten Sport machen müssen. Und so verhielt es sich mit einigen dingen.
Autor funker07
 - 06. Januar 2018, 21:27:06
Ich war vorletztes Jahr an einem Lehrgang an der ITSBw und hatte einen Beamten (höherer Dienst) dabei.
Er hat eine Abordnung bekommen und alle Lehrgangsinhalte mitgemacht. Beim Sport bin ich mir nicht ganz sicher, ob er hätte mitmachen müssen.
Über den Umgang mit Lehrgangsteilnehmern kann ich mich nicht beschweren (auf mehreren Lehrgängen in unterschiedlichen Inspektionen) und auch unser ziviler Teilnehmer hatte nichts auszusetzen.

Die Unterbringung naja, die Offz-Wohnungen sind sehr gut, die meisten Stuben ungewöhnlich groß, aber es ist halt das Meiste relativ alt aber nicht schlecht.
Es passiert teilweise, dass Lehrgangsteilnehmer in Pöcking untergebracht werden und mit dem Bis nach Feldafing pendeln müssen...auch da gibt es schlimmeres.

Näheres bzw konkrete Fragen gerne per privater Nachricht.
Autor KillBurn93
 - 06. Januar 2018, 14:01:45
Außer vielleicht frühes aufstehen und nicht auszusehen wie ein Hippie ;D
Autor InstUffzSEAKlima
 - 06. Januar 2018, 13:33:21
Bei fachlichen Lehrgängen liegen die Schwerpunkte woanders, verglichen mit elementaren Grundlagenvermittlungen, wie der Grundausbildung und z.B. dem früheren UL1, wo mil. Führer, Ausbilder und Erzieher "geschaffen" wurden. Also war hier auch ein gewisser Erzeihungsauftrag zu erfüllen und dementsprechend eine etwas straffere Führung der Lehrgangsteilnehmer.

Ein ziviler Lehrgangsteilnehmer muss sicher nicht fürchten, irgendwelchen "soldatische Zwängen" zu unterliegen.
Autor ede-server
 - 05. Januar 2018, 07:46:13
Wie ist denn die Unterbringung und der Umgang mit den Lehrgangsteilnehmern??

Ich will nicht voreingenommen dort auftreten, aber überrascht sein ebenso wenig.

Sport werde ich wohl so halten wie von ulli beschrieben - im eigenen Ermessen, aber wohlwollend. Auch in Abhängigkeit der dortigen Gegebenheiten (Witterung, Zustand der Sporthalle und -Geräte).
Autor dunstig
 - 04. Januar 2018, 22:07:04
Naja mit dem Stammpersonal der IT-Schule dort unten ist das so eine Sache. Sowohl was Unterbringung als auch der Umgang mit den Lehrgangsteilnehmern (bei uns nur Offz und StOffz) angeht, lässt dort vieles zu wünschen übrig. Von daher passt der Beitrag des TE für mich ganz gut ins Bild.
Autor ulli76
 - 04. Januar 2018, 17:56:27
Das mit dem Sport ist so eine Sache- für Beamte und Angestellte gelten andere körperliche Anforderungen als an Soldaten.
Auf solchen Lehrgängen dient der Sport allerdings in der Regel eher dem Gruppenzusammenhalt und der Abwechslung/Ausgleich zu langen Hörsaaltagen.
Wenn man sich in der Lage fühlt, am Sport teiluznehmen, sollte man das auch als Beamter tun. Hat man Bedenken oder Einwände, sollte man frühzeitig! mit dem Hörsaalleiter ggf. Inspektionschef sprechen.
Autor F_K
 - 04. Januar 2018, 13:33:11
Also nicht mal ein "grüner" Lehrgang ...

Das Lehrpersonal wird mit der "Buchung" des Lehrganges wohl Dir gegenüber (arbeitsrechtlich) weisungsberechtigt - Sport wird oft in Neigungsgruppen bzw. "nach Dienst" angeboten.

Also insgesamt mit einem "zivilen" Lehrgang vergleichbar - die "Hotelunterbringung" erreicht halt kein ziviles Niveau - und der Kaffee während des Lehrganges wird vermutlich kostenpflichtig sein.
Autor ede-server
 - 04. Januar 2018, 13:23:35
Hallo F_K,

danke für deine Antwort.
Es handelt sich primär um Beamte des höheren Dienstes (A13,A14) und in selten Fällen um Tarifbeschäftigte der Ebene E10/E11. Die Lehrgänge finden an der ITSBw in Feldafing oder Pöckingen statt und sind für F-OTL und vergleichbare Zivilbeschäftigte vorgesehen.
Autor F_K
 - 04. Januar 2018, 12:20:05
Um welche Personengruppe und Lehrgänge soll es denn gehen?

Zivile Angestellte der BW, die in einen Auslandseinsatz gehen sollen, besuchen solche Lehrgänge als Reservisten / Soldaten.

Zivile Angestellte der BW (bei z. B. Kraftfahrer B Fo Lehrgang) können auch zivil abgeordnet werden, dann ist das Lehrpersonal zivilrechtlich weisungsbefugt.

"Stubenkontrollen" gibt es auf Lehrgängen für "Erwachsene" nicht (Sichtkontrolle bei Auszug mal aussen vor).

Mit sind in der Praxis keine Probleme bekannt.
Autor ede-server
 - 04. Januar 2018, 11:29:57
Hallo,

es wird bei der Größe unserer Bundeswehr kein Einzelfall sein. Wie verhält es sich, wenn zivile Mitarbeiter an Lehrgängen teilnehmen, die im Schwerpunkt von Soldaten besucht und durchgeführt werden? Wird der Hörsaalleiter dann mein Vorgesetzter (Grundlage?) und kann mir somit Weisungen mit Anspruch auf Erfüllung erteilen? Wenn also Sport auf dem Dienstplan steht und ich nicht möchte, der Meinung bin nicht zu können oder schlicht lieber einer Neigungsgruppe nachgehen möchte, kann er mir dann eine gegenläufige Weisung erteilen? Die Unterbringung ist in einer Kaserne. Darf der Hörsaalleiter dann Stubenkontrollen durchführen?

Vielen Dank vorab.