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Autor Humblot
 - 30. Januar 2018, 14:59:08
Zitat von: Andi am 30. Januar 2018, 13:01:01
Nach dem Thread Titel stehen hier noch fünf Seiten Diskussion mit einzelnen Beiträgen, die man lesen sollte, bevor man dann einen eigenen auf Gut glück verpasst. :)

Ich habe jeden einzelnen gelesen, und es war durchaus nicht in allen vor meinem nur und ausschließlich von StOffz R die Rede, von daher denke ich schon, dass ich etwas zum Thema beitragen konnte.  ;)

Da verzapfen andere hier definitiv mehr OT.
Autor Andi
 - 30. Januar 2018, 13:01:01
Nach dem Thread Titel stehen hier noch fünf Seiten Diskussion mit einzelnen Beiträgen, die man lesen sollte, bevor man dann einen eigenen auf Gut glück verpasst. :)
Autor Humblot
 - 30. Januar 2018, 12:51:17
Zitat von: Andi am 30. Januar 2018, 12:41:40
Zitat von: Humblot am 30. Januar 2018, 11:35:56
Das mit der "Handvoll" lässt sich allenfalls auf den Bereich StOffz R beziehen.

Um die geht es ja auch gerade...

Ich war angesichts des Thread-Titels davon ausgegangen, nicht nur, sondern auch.
Autor Andi
 - 30. Januar 2018, 12:41:40
Zitat von: Humblot am 30. Januar 2018, 11:35:56
Das mit der "Handvoll" lässt sich allenfalls auf den Bereich StOffz R beziehen.

Um die geht es ja auch gerade...
Autor Humblot
 - 30. Januar 2018, 11:35:56
Zitat von: HDCraftY am 29. Januar 2018, 20:46:06
...auch weil man ja nur eine handvoll überhaupt braucht.

So wenige sind das auch nicht, im zivilen Bereich hat die Bundeswehr meines Wissens in den letzten Jahren jeweils Juristen in dreistelliger Zahl eingestellt.

Und dann kommt ja dazu, dass das nicht nur brauchbare Juristen sein sollen, sondern auch solche sein sollen, die die übrigen Spezifika erfüllen, die der Dienst bei der Bw so mit sich bringt. Örtliche Flexibilität sei da nur mal als Schlagwort genannt.

Das mit der "Handvoll" lässt sich allenfalls auf den Bereich StOffz R beziehen. Bei denen kommt ja noch erschwerend hinzu, dass sie nicht als BS eingestellt werden, sondern als SaZ. Da werden die meisten dann doch lieber Beamte, schätze ich.
Autor wolverine
 - 29. Januar 2018, 21:20:13
Zitat von: wolverine am 29. Januar 2018, 20:35:37
Die formale Voraussetzung für den Öffentlichen Dienst sind meines Wissens nach immer noch zwei Staatsexamen "befriedigend" oder ein "vollbefriedigend".
q. e. d.

Jetzt einmal ernsthaft: Weil die Anforderungen nicht exorbitant hoch sind, bewerben sich die Besten nicht? Das ist doch Riesenblödsinn, oder?
Und ja, die Bw bewetet neben guten Noten auch andere Dinge. Nicht umsonst gibt es das Assessment Center zu Auswahl der Offizierbewerber und z. B. für das Medizinstudium bekommen auch Bewerber eine Chance, die Zivil keinen Studienplatz bekommen haben.
Autor HDCraftY
 - 29. Januar 2018, 20:46:06
@Ralf

Das war eine ironische Bemerkung auf den Kommentar zu Bestenauslese und den Anforderungen, die die Bundeswehr stellt. Wenn man als
Anforderung ein "befriedigend" stellt, dann bewerben sich mit befriedigend eben gerade nicht die Besten der juristischen Jahrgänge. Also warum ? Entweder gibt es sonst nicht genügend Bewerber oder man sagt sich, niedrigere Notenanforderungen damit ein größerer Bewerberpool entsteht und man dort auch nach andere soldatischen Eigenschaften prüft. Aber da eine notentechnische Grenze zu setzen ist Willkür.

Und ich sehe auch gerade. Man darf sich auch mit "ausreichend" bewerben, wenn man im 2. Staatsexamen dann ein "vollbefriedigend" geschafft hat. Mir erschließt sich einfach nicht, wie man auf den Anforderungskanon kommt, auch weil man ja nur eine handvoll überhaupt braucht.
Autor Ralf
 - 29. Januar 2018, 20:37:52
ZitatWenn dann die Staatsexamen Noten eh nicht so gewichtig sind und es mehr auf Charakter etc. ankommt, kann man ja auch die Anforderung auf ausreichend senken. Dann hat man noch eine größere Auswahl, oder nicht ?
O.K. dann lassen wir das mit dem ernsthaften diskutieren.
Nach deiner "Argumentation" könnte man dann ja für die Offz-Lfb auch Hauptschule als Voraussetzung ansetzen, damit erhöht man auch den Bewerberkreis.
Autor wolverine
 - 29. Januar 2018, 20:35:37
Die formale Voraussetzung für den Öffentlichen Dienst sind meines Wissens nach immer noch zwei Staatsexamen "befriedigend" oder ein "vollbefriedigend". Dass es in der Praxis anders ist, weiß ich.

Zudem sagt man Juristen mit mehr als "vollbefriedigend" gerne ein Defizit anderer Fähigkeiten nach, die gerade im militärischen Alltagsgeschäft entscheidend sind.

Und letztlich: was ich so höre, ist in der Juristerei die Noteninflation mittlerweile auch schon angekommen (in NRW meine ich etwas von 20% vb gehört zu haben).
Autor Pericranium
 - 29. Januar 2018, 20:35:02
Zitat von: HDCraftY am 29. Januar 2018, 20:29:36

Weißt du nicht, dass es neben der vollbefriedigend auch eine befriedigend gibt, oder einfach verlesen ?

Mea culpa, tatsächlich verlesen. Ich dachte, die Bundeswehr stellt auch erst ab vollbefriedigend ein.
Befriedigend ist natürlich in der Tat eine deutlich geringere Anforderung als ein vollbefriedigend.
Autor HDCraftY
 - 29. Januar 2018, 20:29:36
Ich kenne mich bei der Notengebung von Juristen aus. Wenn man Richter oder Staatsanwalt werden will, braucht man in fast allen Bundesländern in beiden Staatsexamine ein vollbefriedigend. Daher ist die Anforderung bei der Bundeswehr mit zweimal befriedigend und gleicher Gehaltsstufe (A13) definitiv geringer.

Weißt du nicht, dass es neben der vollbefriedigend auch eine befriedigend gibt, oder einfach verlesen ?

Und wenn man eine Bestenauslese haben will, wieso erhöht man dann nicht die notentechnischen Anforderungen ? Oder gibt es dann keine Bewerber mehr ;-) ? Wenn dann die Staatsexamen Noten eh nicht so gewichtig sind und es mehr auf Charakter etc. ankommt, kann man ja auch die Anforderung auf ausreichend senken. Dann hat man noch eine größere Auswahl, oder nicht ?
Autor Pericranium
 - 29. Januar 2018, 20:11:46
Zitat von: HDCraftY am 29. Januar 2018, 19:00:39

Das dann die Anforderungen mit befriedigenden Staatsexamina so niedrig sind, wenn eh nur 2 im Jahr eingestellt werden. Kann ich nicht ganz nachvollziehen.


Ein vollbefriedigend schaffen in etwa nur 10% der Juristen, also mal den Ball flach halten ;)
Ein vollbefriedigend ist keine drei wie in der Schule.
Autor Ralf
 - 29. Januar 2018, 19:49:05
ZitatIst ja auch in Ordnung. Aber könnte die BW solche Infos (Stellenanzahl) nicht irgendwo hinschreiben.
Wieso`Jeder AG will möglichst  viele Bewerber auf seine Stellen haben um eine Bestenauslese durchführen zu können. Warum also kleine Quoten plakativ anbringen und damit Gefahr zu laufen, dass sich weniger bewerben? Man muss doch das aus Sicht des AG sehen.
Autor justice005
 - 29. Januar 2018, 19:43:36
@ hdcrafty

Kleine Anmerkung: befriedigende Staatsexamen sind keineswegs eine geringe Anforderung. Bei Juristen haben Noten eine etwas andere Bedeutung, um es mal vorsichtig auszudrücken.

Autor HDCraftY
 - 29. Januar 2018, 19:35:04
Ist ja auch in Ordnung. Aber könnte die BW solche Infos (Stellenanzahl) nicht irgendwo hinschreiben. Als Orientierung. Entweder man erfährt es hier oder auf Nachfrage bei den entsprechenden Stellen, wenn überhaupt. Ich selbst bekomme von der Bundeswehr ein Stipendium als zivil Studierender der Geodäsie und Geoinformatik. Für mich ist das damit "safe", aber da muss man etwas nachbohren, um an die entsprechenden Infos zu kommen.