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Autor MMG-2.0
 - 12. Januar 2018, 08:57:07
Zitat von: bayern bazi am 12. Januar 2018, 08:45:20
schaut mal auf die Barettfarbe - mehr sog i ned :D [...]
LW Schiffchen ;)
Rechts unten das Emblem mit MG und ZF.  :/
Autor Andi
 - 12. Januar 2018, 08:53:51
Das ist ein Schiffchen der Luftwaffe. :D
Autor bayern bazi
 - 12. Januar 2018, 08:45:20
schaut mal auf die Barettfarbe - mehr sog i ned :D




(oder  ist es der Elterntag im Waldkindergarten ;) )
Autor SGBunny
 - 10. Januar 2018, 17:33:23
Zitat von: miguhamburg1 am 10. Januar 2018, 17:22:57
Im Übrigen stellen auch die Polizeien 17-Jährige ein, ohne dass irgendein Hahn danach kräht, auch kein dunkelroter Hahn oder Henne ....
https://kleineanfragen.de/sachsen/6/4748-alter-der-polizeianwaerter-der-saechsischen-polizei
Autor miguhamburg1
 - 10. Januar 2018, 17:22:57
Im Übrigen stellen auch die Polizeien 17-Jährige ein, ohne dass irgendein Hahn danach kräht, auch kein dunkelroter Hahn oder Henne ....
Autor schlammtreiber
 - 10. Januar 2018, 16:38:13
Ich habe gehört, es gibt auch minderjährige Azubis in diversen Firmen... wann widmet sich die SED dieser elenden kapitalistischen Kinderarbeit?
Autor Jens79
 - 10. Januar 2018, 14:03:53
Danke Ralf. Das hatte ich gesucht.  ;)
Autor F_K
 - 10. Januar 2018, 12:34:49
Genau, z. B. Jugendarbeitsschutzgesetz.

Nicht mehr "so" relevant, weil die Arbeitszeit für Soldaten ja nunmehr mit 41 Stunden "nur" eine Stunde länger ist.

Früher (im Sinne von damals (TM)), war die Gesamtstundenanzahl deutlich höher, inklusive vieler "Nachtarbeiten".
Autor Ralf
 - 10. Januar 2018, 12:08:20
Zitat von: Jens79 am 10. Januar 2018, 10:44:09
ZitatIm Übrigen gelten für Minderjährige Soldaten Sonderregelungen für Grundbetrieb, Übubg und Einsatz.

Wir hatten diese Diskussion schon mal. Leider habe ich es nicht mehr gefunden.
Ich glaube mich zu erinnern, das Wachdienst erst mit Vollendung des 18. Lebensjahres gemacht werden darf.
Einsätze und Einsatzgleiche Verpflichtungen ebenfalls.

Gibt es denn noch weitere Regelungen?
https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,59841.msg619851.html#msg619851
Autor SGBunny
 - 10. Januar 2018, 11:40:30
Vorsicht, Vermutung meinerseits:

Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG)
§ 8 Dauer der Arbeitszeit
(1) Jugendliche dürfen nicht mehr als acht Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich beschäftigt werden.

https://www.gesetze-im-internet.de/jarbschg/__8.html
Autor femalesoldier
 - 10. Januar 2018, 11:35:43
Zitat von: F_K am 10. Januar 2018, 11:03:51In Zeiten von SaZV nicht mehr "so" relevant - aber immer noch eine Stunde weniger Wochenarbeitszeit als Älteren.

Woraus entnehmen Sie diese Behauptung?
Koennen Sie mir das evtl. per PN erlaeutern, bestenfalls inkl. Quellenangabe?

Eventuell nicht mehr so relevant, dafuer nice to know :) Liess mich hellhoerig, allerdings nicht fuendig werden.
Autor F_K
 - 10. Januar 2018, 11:03:51
Es gelten alle gesetzlichen Regelungen, z. B. Jugendarbeitsschutzgesetz.

In Zeiten von SaZV nicht mehr "so" relevant - aber immer noch eine Stunde weniger Wochenarbeitszeit als Älteren.
Autor Jens79
 - 10. Januar 2018, 10:44:09
ZitatIm Übrigen gelten für Minderjährige Soldaten Sonderregelungen für Grundbetrieb, Übubg und Einsatz.

Wir hatten diese Diskussion schon mal. Leider habe ich es nicht mehr gefunden.
Ich glaube mich zu erinnern, das Wachdienst erst mit Vollendung des 18. Lebensjahres gemacht werden darf.
Einsätze und Einsatzgleiche Verpflichtungen ebenfalls.

Gibt es denn noch weitere Regelungen?
Autor miguhamburg1
 - 10. Januar 2018, 10:21:14
Dass unsere SED-Light dieses Thema mit ihren kleinen Anfragen jährlich bemüht, ist ihr gutes Recht, aber auch nun nicht wirklich überraschend.

Das Problem dabei ist nur, wenn deren (und notorischer Ablehner des staatlichen Gewaltmonopols in anderen Parteien) ,,besorgte Verteidigungsexperten" diese Thematik vollkommen eindimensional und ohne Beachtung des Kontextes darstellen und unsere ,,Qualitätsmedien" diese verquarsten Darstellungen dann einfach übernehmen - und in vielen Kommentaren sogar diesen Unsinn noch zu eigen machen.

Fakt ist, dass die Bundeswehr von den 1960er-Jahren 17-Jährige eingestellt hat.

Fakt ist auch, dass 80 Prozent der Einsteiger in eine Berufsausbildung noch nicht volljährig sind. Das G-8-Abitur hat diesen Trend noch verstärkt. Mit Verlaub, warum solllte die Bundeswehr auf dieses Potenzial verzichten? Das wäre unverantwortlich. Im Übrigen gelten für Minderjährige Soldaten Sonderregelungen für Grundbetrieb, Übubg und Einsatz.
Autor Nouqie91
 - 10. Januar 2018, 07:49:38
Zitat von: F_K am 09. Januar 2018, 22:08:24
75% aller Schulabgänger sind unter 18.

Viele beginnen eine Ausbildung / Studium unter 18 -wo ist das Problem?

Das meine ich damit. Ein 16jähriger Haupt- oder Realschüler möchte möglichst direkt nach dem Schulabgang eine Ausbildung beginnen. Wenn er - im Falle der Bundeswehr - erst einmal warten muss bis er 18 ist, wäre das kontraproduktiv.