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Zusammenfassung

Autor Huey
 - 23. Juli 2006, 23:01:27
Es geht hier nicht um das Risiko-jede Versicherung würde dich versichern-natürlich zum Höchstsatz.

Aber kein ziviler Arzt hat das Recht, dich auf irgendeine Art und Weise "krank" zu schreiben-dies ist alleine Militärärzten vorbehalten.

Dazu kommt, das das Militär eigene Vorgaben hat, was Untersuchungen und Impfungen angeht-über diese weiß kein ziviler Arzt Bescheid.

Du bist und bleibst als Soldat dem Truppenarzt zugehörig-nur dieser alleine kann über deinen Status und deine Verwendungsfähigkeit entscheiden.

Es geht bei der freien Heilfürsorge nicht darum, das du Privatpatient mit allen Rechten bist; sondern vielmehr darum, das es jemanden gibt, der streng darüber wacht, das du für die Bw weiterhin voll einsatzfähig bleibst......

Nachsatz: Du kannst von deinem Geld so viele Versicherungen abschließen, wie du willst-allerdings darfst du die Leistungen für diese nicht in Anspruch nehmen......
Autor Brago
 - 23. Juli 2006, 21:22:17
Zitat von: peppieno am 23. Juli 2006, 20:47:18Edit: Außerdem genießt du FREIE Heilfürsorge bei der Bundeswehr, das ist sozusagen deine Krankenkasse. Also wäre es eh schwachsinnig, für eine andere Krankenkasse Geld zu bezahlen...

Es geht ja um die Situation, in der ich dem BW-Arzt mein Vertrauen entzogen habe.

Wie sieht die Situation dann z.B. bei Feuerwehrleuten oder Polizisten aus? Können die sich privat versichern?
Denn dort ist das Verletzungsrisiko ja mindestens genauso hoch.
Autor peppie
 - 23. Juli 2006, 20:47:18
Weil keine Versicherung der Welt dich nehmen würde. Verletzungsrisiko zu groß.
Deswegen gibt es auch Anwartschaftversicherungen für die Zeit nach der Bundeswehr (Für SaZ)

Edit: Außerdem genießt du FREIE Heilfürsorge bei der Bundeswehr, das ist sozusagen deine Krankenkasse. Also wäre es eh schwachsinnig, für eine andere Krankenkasse Geld zu bezahlen...
Autor Brago
 - 23. Juli 2006, 19:40:34
Wieso denn dass nicht??? Ich kann doch wohl von meinem eigenem Geld so viele Versicherungen abschließen, wie ich will, oder?
Autor Huey
 - 22. Juli 2006, 23:00:04
Nein.

Was du bestimmt meinst, ist die (private) Anwartschaft, oder aber die Pflegeversicherung..
Autor Brago
 - 22. Juli 2006, 15:28:10
Man kann sich doch auch als Soldat privat versichern lassen, oder?
Autor Dennis812
 - 20. Juli 2006, 14:01:35
Selbstverständlich kannst du zu einem zivilen Arzt gehen; es gibt beim Heilführsorge-Fw entsprechende Formulare mit Rechtsbelehrung etc, die die unterzeichnen musst und die sinngemäß aussagen,dass die die freie Heilführsorge ablehnst und den zuständigen SanOffzen das Vertrauen entziehst.

EDIT: Selbstverständlich muss das begründet werden, mal mündlich beim Arzt selber, es gab aber auch Fälle wo es zum Leitenden Arzt ging oder sogar zur höheren Kommandobehörde (keine eingene Erfahrung, nur durch Erfahrungsaustausch erfahren)

ABER

Du wirst ausdrücklich darauf hingewiesen, dann JEDE Behandlung komplett selbst zu bezahlen und auch nur ausserhalb der Dienstzeit zum Arzt gehen zu können.

Habe jedenfalls das mal bei zwei Soldaten so mitbekommen.
Autor wolverine
 - 19. Juli 2006, 18:41:28
Natürlich kann man einem Arzt das Vertrauen entziehen, wenn dazu Grund besteht! Dieser Grund ist natürlich konkret zu belegen. Allerdingshilft einem das nicht bei Problemen mit der G-Kartei oder dem BA 90/ 5. Diese sind ausschliesslich von Bw-Ärzten zu führen. Aber dem Rat bzgl. des Beschwerdeweges oder dem Persönlichen Gespräch als Vortstufe ist uneingeschränkt zuzustimmen.
Autor Huey
 - 19. Juli 2006, 16:56:15
Fische, die gegen den Strom schwimmen, werden nur müde.....


Das es immer mal wieder Probleme mit den Bw-Ärzten gibt, kommt vor...

Du kannst aber in keinem Fall einen privaten Arzt aufsuchen-es sei denn, dein Bw-Arzt überweist dich (im Einzelfall) zu einem, oder du musst aufgrund eines akuten Notfalles einen privaten Arzt aufsuchen.

Wenn du solche Probleme mit dem Arzt hast-bitte ihn um ein Gespräch unter 4 Augen und schildere ihm deine Sicht der Dinge.
Wenn das nicht hilft, gibts immer noch die Möglichkeit, sich zu beschweren.

Aber bitte nicht im Sinne von "bei uns im Sanbereich läuft nix", sondern mit Auflistung konkreter Missstände unter Nennung von Namen, Zeiten und Orten....

Und: Wenn du schon solange dabei bist, solltest du wissen, das man sich grundsätzlich von allen wichtigen Unterlagen Kopien für die eigene "Reserveakte" anfertigen lässt.....nicht so, wie es sein sollte, aber es erleichtert vieles ungemein....
Autor Georg Schultz
 - 19. Juli 2006, 16:46:07
hrmmm.... da kriegt jemand schon gratis-behandlungen etc, und dann lehnt er sie auch noch ab...
Autor Gräfin
 - 19. Juli 2006, 15:06:29
und da du bundi bist, sind auch die bw-ärzte für dich verantwortlich.
Autor schlammtreiber
 - 19. Juli 2006, 14:25:51
Einem einzelnen Arzt schon, aber "den Bw-Ärzten allgemein" wohl kaum  ;)
Autor jehova
 - 19. Juli 2006, 14:21:05
kann man den ärzten nicht das vertrauen entziehen? und zu nem privaten arzt "wechseln"?

mfg
markus
Autor Timid
 - 19. Juli 2006, 13:44:55
Wenn es tatsächlich so schlimm ist, schreib Beschwerden. Wenn das nichts ändert - Eingabe an den Wehrbeauftragten, der hat jedes Jahr solche Fälle in seinem Jahresbericht drin.
Autor Soldat26Munster
 - 19. Juli 2006, 13:17:16
Hi ihr.

Hat jemand eine Ahnung wie ich diese überlasteten ... Sanis und Stabsärzte loswerden. Ich hab nach 8 Jahren einfach keine Lust mehr das BA 90 5 oder Akten verschwinden oder Fehldiagnosen gestellt werden. Ich möchte einfach wieder einen normalen Arzt haben. Gibt es die Möglichkeit mit Privaten Krankenversicherungen oder sowas. Jeder der länger dabei ist kennt das Problem.

(hab die ausfälligen Sachen mal rausgenommen...mkg schlammtreiber)