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Autor BSG1966
 - 15. Januar 2018, 14:21:08
Das ist ja vollkommen wumpe, ob es Speiseröhre oder Penisbruch ist - wenn krank, dann krank. Keiner hätte was davon, wenn Sie sich erheblich erkrankt durch den Lehrgang schleppen und am Ende eh nur die Ablösung aufschieben oder gar Spätfolgen provozieren.
Autor fllllll0
 - 15. Januar 2018, 08:56:51
Hmm okay danke...

Es geht in meinem Fall nämlich um ein Problem der Speiseröhre und ich wollte das gerne wissen danke
Autor F_K
 - 15. Januar 2018, 08:54:06
Wenn eine Krankheit / Verletzung zur Ablösung von der ZAW führt, wird dieser Lehrgang natürlich baldmöglichst "nachgeholt" - sofern die Krankheit keinen dauernden Ausschluss mit sich bringt ...

Ein Anspruch auf den gleichen Lehrgangsort besteht nicht.
Autor fllllll0
 - 15. Januar 2018, 08:22:14
Guten Tag Kameraden...
Ich habe bereits das Forum durchforstet allerdings bekomme ich nicht wirklich eine Antwort auf meine Frage denn oft geht es um Schwangerschaft oder den abbruch der ZAW ... Beides Trifft auf mich nicht zu.

Ich bin seit 2007 Soldat und mache gerade eine ZAW zum Notfallsanitäter...

Was wäre wenn ich mir z.b morgen das Bein brechen würde.... Und meine Fehltage würden zur Ablöse von meiner ZAW führen...

Würde ich diese ZAW nach Heilung der Krankheit wieder weiter machen dürfen?
Wenn ja - wäre das dann am selben Standort wie mein jetziger oder rutscht man dann einfach irgendwo rein..

Zur Info befinde mich im zweiten Lehrjahr von 3... also ich habe die ZAW schon angetreten.

MkG