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Zitat von: BSG1966 am 23. Januar 2018, 14:24:50Nö, aber danach wurde für den Sohn (zukünftig Soldat) bereits im zweiten Beitrag des TE gefragt. Ich lese hier nur Anspruchsdenken heraus...Zitat von: FoxtrotUniform am 23. Januar 2018, 08:28:10
Der Thread könnte auch heißen:
"Wie bescheisse ich am besten, um Trennungsgeld und Kostenzuschuss in voller Höhe zu erhalten, ohne dass mein Sohn eine eigene Wohnung finanzieren muss?"
Da kann ich nur hoffen, dass der Junge später nicht in das gleichen Horn bläst.
Nu is ja auch mal gut. Ich glaube, der TE ist kein Soldat und kriegt daher auch kein TG.
Zitat von: FoxtrotUniform am 23. Januar 2018, 08:28:10
Der Thread könnte auch heißen:
"Wie bescheisse ich am besten, um Trennungsgeld und Kostenzuschuss in voller Höhe zu erhalten, ohne dass mein Sohn eine eigene Wohnung finanzieren muss?"
Da kann ich nur hoffen, dass der Junge später nicht in das gleichen Horn bläst.
Zitatbin Eigentümer meines Hauses
Zitat von: ITSoldat am 19. Januar 2018, 07:19:09In wieweit ist das für den Thread-Ersteller interessant
Ich kenne auch eine Familie, die sind zu 4t, alle sind zu Hause (Harzen wie man so sagt).
Die haben eine top große Wohnung (stattlich finanziert).
Fahren ein 7er BMW und ein Porsche Cayenne und beziehen auch Wohngeld.
Zitat von: Oti25 am 15. Januar 2018, 11:58:24
Ich persönlich finde das nicht gerechtfertigt, was hat mein Sohn mit unserer finanziellen Situation zu tun. Das Geld was er verdienst, steht auch ihm zu. Er soll doch nicht für den Rest der Familie aufkommen müssen.
ZitatDer Wohnungsbegriff ergibt sich aus § 10 Abs. 3. Ein einzelner Raum ist hiernach keine Wohnung, auch wenn er mit einer Kochgelegenheit und den zur Führung eines Haushalts notwendigen Einrichtungen ausgestattet ist. Ist nur ein Raum gemietet und wird daneben das Bad, die Küche und die Toilette mitbenutzt, so ist der Wohnungsbegriff des § 10 Abs. 3 ebenfalls nicht erfüllt. Den Wohnungsbegriff erfüllt jedoch ein Einzimmerappartement mit Kochgelegenheit und Toilette als Nebenraum. Die Voraussetzungen sind auch erfüllt, wenn bei Altbauwohnungen die sanitären Anlagen außerhalb aer Wohnung liegen.