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Zitat von: Andi am 27. Januar 2018, 16:23:42Zitat von: DA40 am 26. Januar 2018, 21:41:07
Wenn die Ministerin (bzw. ihr Büro) etwas für abhilfebedürftig hält, geht alles viel schneller.
Du meinst da kommt dann ein Staatssekretär vorbei und haut dem Chef auf die Finger? Sorry, das ist doch nicht dein Ernst.
Alleine bis auf Leitungsebene ein Problem überhaupt verstanden werden kann weit länger dauern als die Bescheidung einer Beschwerde und einer weiteren Beschwerde.
Und wenn ein Disziplinarvorgesetzter selbst "das Problem" ist, ist er sowieso nicht derjenige, der die Beschwerde auf den Tisch bekommt. Er ist dann derjenige, der Stellungnahmen schreibt oder vernommen wird.
Gruß Andi
Zitat von: Ralf am 27. Januar 2018, 05:47:55ZitatWenn die Ministerin (bzw. ihr Büro) etwas für abhilfebedürftig hält, geht alles viel schnellerEigentlich könnte man dann ja die Beschwerde abschaffen..
Dass das schneller geht, halte ich für ein Gerücht. Ein berechtiges und gesetzes- und regelkonformes Anliegen lässt sich immer am besten sachlich über eine Beschwerde abarbeiten. Direkte Schreiben an die militärische Führung scheinen eher dann zum "Erfolg" zu verhelfen wenn subjektive Benachteiligungen empfunden werden. Das Ergebnis ist dann eine Handlungsanweisung BMVg, die umzusetzen ist, aber nicht immer erlasskonform ist und erzeugt auch schon mal Unrecht im Recht. Ja ich stehe dem schon kritisch gegenüber. Es gibt genügend und andere Wege (Beschwerde, Eingabe).
Zitat von: DA40 am 26. Januar 2018, 21:41:07
Wenn die Ministerin (bzw. ihr Büro) etwas für abhilfebedürftig hält, geht alles viel schneller.
ZitatWenn die Ministerin (bzw. ihr Büro) etwas für abhilfebedürftig hält, geht alles viel schnellerEigentlich könnte man dann ja die Beschwerde abschaffen..
Zitat von: F_K am 26. Januar 2018, 13:14:40
Was ist denn daran beschwerlich, ein, zwei Sätze auf Papier zu schreiben?
Zitat4. Grundsätzlich bin ich ein großer Freund des Beschwerdeweges, der allerdings auch sehr beschwerlich ist. Der Weg, ganz oben anzuklopfen ist also nicht immer falsch.
ZitatWenn man tatsächlich auf Missstände, gerade konzeptioneller und allgemeiner Art hinweisen möchte, halte ich es für eine gute Sache, einfach, weil das Blatt Papier dann mehr Leute in die Hand nehmen (müssen).
Zitat von: Laufbahnwechsler2016 am 23. Januar 2018, 16:59:22
1. Ist diese Bearbeitungsdauer "normal"?
2. Habe ich in irgendeiner Form ein Recht auf einen Bescheid über meine Beschwerde? Ich bewege mich hier ja nicht auf dem normalen Dienstweg.
3. Bekomme ich nach Abschluss der "Ermittlungen/Untersuchungen" einen Bescheid, aus dem irgendwas hervorgeht? Jetzt nicht zwangsweise irgendwelche Disziplinarmaßnahmen gegen Vorgesetzte, aber trotzdem "konkrete" Aussagen?
4. Hat vielleicht wer (persönliche) "Erfahrungen" in dem Bereich und kann bzw. möchte diese mitteilen?
Zitat... Habe ich in irgendeiner Form ein Recht auf einen Bescheid über meine Beschwerde? ...