ZUR INFORMATION:
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AUS AKTUELLEM ANLASS:
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Zitat von: KlausP am 26. Januar 2018, 14:38:27
Mir erschließt sich nämlich nicht, wo jetzt da die "unwahre dienstliche Meldung" gewesen sein soll, wenn die Soldatin statt des Krankenhauses die Frauenärztin aufgesucht hat.
ZitatMich würde ja immer noc der Tenor der Disziplinarmaßnahme interessieren.
Zitat von: justice005 am 26. Januar 2018, 13:55:38
Ich könnte ausrasten!
Nicht nur über den DV, sondern auch über die Soldatin und ihren Freund. Deren Verhalten ist mindestens so unglaublich, wie das des DV.
...
Dass die Soldatin vor die Front treten musste, ist übrigens explizit verboten!